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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.08.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-08-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186908193
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18690819
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18690819
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-08
- Tag1869-08-19
- Monat1869-08
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.08.1869
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Anzeiger. Amtsblatt -eS König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. V- 231» Donnerstag den 19. August. 1869» Bekanntmachung. Bei dem Unterzeichneten Bezirksgerichte und dessen gerichtsamtlichen Abtheilungen ist der bereits als Sachverständiger für Gegenstände der Schriftgießerei in Pflicht stehende Herr Johann Gustav Bar, Mitinhaber der Buchdruckerei und Schriftgießerei von Bär und Herrmann hier, auch als Sachverständiger für Gegenstände der Buchdruckerei an Stelle des abgegangenen Herrn Buchdruckereibesitzers Paul Gustav Kürften hier an- und in Pflicht genommen worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Leipzig, am 13. August 1869. . Das Direktorium des Königlichen Bezirksgerichts. vr. Rothe. postweseu des Norddeutschen Lundes. Der Thüringer Tagesschnellzug nicht mehr zu Post sendungen benutzt. — Schritte zur Abstellung dieser Berkehrseinschrankung. ^v. Seit dem 1. Juni d. I. ist bei der Thüringer Eisenbahn ein neuer Fahrplan in Kraft getreten, welcher u. A. einen recht vortheilhaften Vormittags-Personenzug in der Richtung von hier nach Corbetha und weiter enthält. Derselbe geht 10 Uhr 5 Mi nuten von hier ab. Der Tagesschnellzug wird 11 Uhr Vormittags abgelassen, statt wie bisher 10 Uhr 50 Minuten. Diese Veränderungen haben nun die Ober-Post-Direction Leipzig veranlaßt, die von Alters her eingeführte Benutzung des Tagesschnellzuges zu Postsendungen cinzustellen und nur mit dem 10 Uhr 5 Minuten abgehenden Zuge zu expediren, da derselbe in der That bis Eisenach einen Vorsprung vor dem Eilzuge einhält, der freilich an letztgenannter Station bis auf 20 Minuten ein schrumpft. Von Eisenach ab wird der Tagesschnellzug bevorzugt und vor dem Personenzuge abgesertigt, so daß ersterer schon 4 Uhr 18 Minuten in Bebra , 8 Uhr 28 Minuten Abends im Frank furter Ostbahnhof eintrisft, während der Personenzug Bebra erst 5 Uhr, Frankfurt erst 10 Uhr 20 Minuten erreicht und infolge dieses langsamern Eintreffens den Homburger Zug, den kürzeren Anschluß nach Bingen, Darmstadt, Heidelberg, Bruchsal, Stutt gart, Karlsruhe, Basel, Luzern, Genf versäumt. Die Correspondenz nach weiter als Eisenach liegenden Orten, insonderheit nach Süddeutschland und der Schweiz, verliert durch diese Maßregel der Ober-Post-Direction den großen Vortheil deS später?. Postschlusses, während die Postverwaltung nur den Gewinn haben dürfte, daß sie — einen Postbegleiter bei dem Schnellzug von hier nach Corbetha erspart! — Der Postschluß für die Briefpostsendungen nach Thüringen, Süddeutschland und der Schweiz muß wegen zener Maßregel bereit- 9 Uhr 15 Minuten (Ober-Post-Amt), beziehentlich 9 Uhr 45 Mi nuten (Post-Expedition am Dresdner Bahnhof Nr. 1) eintreten, damit die Sendungen noch mit dem 10 Uhr 5 Minuten-Zuge mit fortkommen, während bei Benutzung des TagesschnellzugeS das Publicum noch bis unmittelbar vor Abgang des ZugeS, d. h. einige Minuten vor 11 Uhr Frist hätte. Die Wichtigkeit der Schnellzüge für die Briefpoft springt von selbst in die Augen, sodaß jene Maßregel um so weniger begreiflich erscheint. Ja von Halle aus wird derselbe Tagesschnellzug wirklich zu Postsendungen, die direct von Berlin kommen, benutzt, indem demselben ein fahrendes Bureau beigegebcn ist. Nur die Strecke Leipzig-Corbetha hat ein solches Bureau bei diesem Zuge leider nicht aufzuweisen, obschon es allein wegen des weitern An schluffes von Dresden (9 Uhr 20 Minuten) und von Hof (10 Uhr) nothwendig wäre, von dem 9 Uhr 35 Minuten hier eintreffenden Zuge der Berlin-Anhaltischen Bahn zu geschweigen. Die Presse und die Handelskammern haben zu wiederholten Malen für Einrichtung von Schnellzügen zu Postzwecken uner- müdet gewirkt und in der That nennenswerthe Erfolge in dieser Richtung erzielt. Um so schwerer fällt eine Maßregel der neuen Verwaltung unseres Postwesens ins Gewicht, die man sich von einem im Allgemeinen so trefflichen Organismus nimmer vermu- thet haben würde. Wir können an dieser Stelle unser Befremden und Bedauern um so weniger verhehlen, als unseres Wissens nicht einmal für nöthig befunden wurde, eine Anzeige über diese veränderte Spe ditionsweise irgendwie zu erlassen, um dadurch das correspondi- rende Publicum, das harmlos zur gewohnten Zeitz^. seine Briefe für den Tagesschnellzug ausgab, vor Nachtheil zu bewahren. Es konnte daher nicht fehlen, daß, sobald einmal dieser offen bar anachronistische Uebelstand zur Kenntniß weiterer Kreise kam und sich bestätigte, sofort Stimmen laut wurden, die dessen Ab stellung von der Ober-Post-Direction, resp. dem General-Postamte de- Norddeutschen Bundes zu erlangen suchten. Die heutige Handelskammer-Sitzung wird, wie ver lautet, einen dessallsigen Antrag auf der Tagesordnung aufzu weisen haben, welcher, wenn er, was wohl nicht zu bezweifeln, die Mehrheit der Stimmen erhält, nicht verfehlen wird, bei der obern und obersten Postbehörde Eindruck zu machen und die Wiedereinführung der früheren, weit vortheilhafteren Einrichtung ungesäumt anzuvahnen. Es sind in diesem Sinne bereits be ruhigende Erklärungen von maßgebender Stelle gegeben worden, doch setzen dieselben immer gewissermaßen die wirklich vollzogene Solidarität und Combination der Beschwerde führenden Stimmen aus dem Publicum und den Handels- und Finanzkreisen vor sichtig bedingungsweise voraus. Dieser Einigung dürfte Nichts entgegen stehen. Meßgerichte und Meßgerichtsstand. — 1. Leipzig, 18. August. In der morgen abzuhaltenden Sitzung der Handelskammer wird u. A. folgende Vorlage des K. Justizministeriums zur Verhandlung kommen: „In der Commission zur Ausarbeitung des Entwurfes einer Proceßordnung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeilen für die Staaten deS Norddeutschen Bundes ist es bei der Berathung über die Ein richtung resp. Beibehaltung der besonderen Gerichte in Frage gekommen, ob insonderheit ein Bedürfniß zur Einrichtung beson derer Meß- oder Marktgerichte oder wenigstens eines be sonderen Gerichtsstandes in Meßsachen innerhalb deS Bundesgebietes bestehe. Während von einer Seite eine Bestimmung befürwortet worden ist, wonach Kaufleute, welche die Messe be ziehen, in handelsgerichtlichen Sachen vor dem Handelsgerichte deS Meßplatzes belangt werden könnten, sofern sie sich an dem Meßplatze aufhallen oder daselbst ein Waarenlager haben, ist andererseits mit Rücksicht auf die Competenzbestimmungen des Entwurfes der Civilproceßordnung bezweifelt, daß ein Bedürfniß zur Aufnahme einer solchen Vorschrift überhaupt oder doch in dem vorausgesetzten Umfange vorliege. „Im Hinblick auf die dabei in Betracht kommenden localen Verhältnisse hat die Commission sich über die gedachte Frage nicht sofort schlüssig gemacht, sondern zunächst von den Regierungen der einzelnen Bundesstaaten nähere Auskunft über das in den letztern hierunter gellende Recht, sowie über das Vorhandensein jene- Bedürfnisses einzuholen beschlossen, und es hat deshalb der Kanzler des Norddeutschen Bundes auch hierher mit einer des- fallsigen Anfrage sich gewendet. „Bevor jedoch das Justizministerium hierauf antwortet, wünscht dasselbe die Ansicht der Handelskammer zu Leipzig über die ange regte Bedürfnißfrage zu hören und sieht Man deshalb möglichst
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