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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.09.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-09-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186909016
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18690901
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18690901
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-09
- Tag1869-09-01
- Monat1869-09
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.09.1869
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Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 244. Mittwoch den 1. September. MS. Bekanntmachung. Die alljährlich am Todestage des Stifters zur Vertheilung kommenden Zinsen der Frege'schen Stiftung zur Belohnung treuer, völlig unbescholtener Dienstboten, welche mindestens 21) Aahre oei einer odeit doch nur zwei Herrschaften in hiesiger Stadt gedient haben, sind in diesem Jahre von uns mit je 26 rL 26 »sk' — an baroline Eleonore Schönfeld aus Möst, Ehrisiiane Emilie Pfeffer aus Taucha, >enriette Gol-schrnidt aus Delligsen, Johanne Rosine Henriette Becher auS Connewitz, lorothee Wilhelmine Lehmann aus Röglitz Der Rath der Stadt Leipzig. vr. K o ch. Schleißner. auSgezahlt worden. — Leipzig, den 31. August 1869. Bekanntmachung. Die in hiesiger Gasanstalt producirten Coaks, deren Vertrieb Herr Kohlenhändler LouiS Dreister commijsion-weise über nommen hat, werden, soweit der Borrath reicht, vom 1. September d. I. an bis auf Werteres bei Abnahme von 100 Scheffel und mehr zu 8 Ak pro Scheffel, unter 100 9 - - - abgegeben. — Leipzig, den 30. August 1869. DeS RathS Deputation zur Gasanstalt. Oeffentliche Verhandlungen der Stadtverordneten vom 4. August L. 6. <Avf Nrund des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) ^ Der Vicevorsteher Advocat vr. Georgi führte in heutiger Sitzung den Vorsitz und theilte zunächst folgendes Raths- schreiben mit: „Wegen Herstellung der von Herrn Maurermeister Siegel und den beiden Freimaurerlogen Balduin und Apollo beantragten Wölbschleuße im Diebesgraben haben wir anderweit mit den ge nannten Antragstellern verhandelt. In Folge dessen hat nunmehr Herr Maurermeister Siegel sich bereit erklärt, in Gemeinschaft mit den beiden Logen die beregte Schleuß« auf eigene Kosten und längstens bis zum 28. Juli d. I. Herruftellen unter der Be dingung, daß ihm für die laufende Elle Wölbscbleuße derjenige Betrag (3 Thlr. 10 Ngr.) vergütet werde, welcher für die laufende Elle Thonrohrschleuße veranschlagt worden war. Mit dieser Be dingung haben wir uns einverstanden erklärt und dagegen unserer seits bedungen, daß die Ausführung unter Aufsicht des Bauamts zu geschehen und die hergestellte Schleuße in das Eigenthum der Stadt überzugehen hat. Wir verfehlen nicht, die Herren Stadt verordneten hiervon ergebenst in Kenntniß zu setzen." Die Versammlung ließ es hierbei bewenden, und ertheilte weiter den Urlaubsgesuchen der Herren Wehner, Rüger, Sander Genehmigung. Die Schulinspection zu Leipzig hat dem Collegium mitgetheilt, daß dieselbe auf den Recurs der Stadtverordneten gegen die den Einbau der Rectorwohnung in die neue Realschule be treffende Verordung der königlichen KreiSdirection Bericht zur kömglichen Krewdirectiop erstatten und diesen am 6. August d. I. zum Abganae bringen werde. WaS das Beharren der StzM- oerordneten vei ihrem Widerspruche gegen den Einbau der Recior- wohnung in das Nicolaischulgebäude betreffe, so wird zu gleicher Zeit der Rath auf die Entscheidung des königl. Ministern veS Culrus und öffentlichen Unterricht- provoeiren und daS dieS- fallsige Schreiben an die Gymnasialcommission ebenfalls am 6. August e. abaehen lassen, und überläßt den Stadtverordneten bi- zu diesem Tage dasjenige , was sie etwa noch vorstellig zu machen haben, bei ihm einzureichen. Da der diesseitige Recurs bereu- an das königliche Ministerium abgegangen ist, so hatte es bei der Rathsmitthellung sein Bewenden. Eine weitere RathSzusckrift über Rückerstattung der von den hiesigen Katholiken erhobenen Gemeindeabgaben zu evan gelisch-lutherischen Schulzwecken, beantragte HerrAvv.R. Schmidt, pp den BerfafsungSauSschuß zu verweisen; dagegen bemerkte der Vicevorsteber I)r. Georg:, daß m der Sache selbst nichts zu ändern wäre, weil eine Mmistercalverordnung die Rückerstattung >estimme, daß aber der Verfassungsausschi>ß möglicher Weise An träge an die Vorlage knüpfen könne. Mit 28 gegen 16 Stimmen wurde hierauf die Verweisung an den Ausschuss beschlossen. Vor dem Eintritt in die Berathung der Tagesordnungsvor lagen erhielt Herr Director Näser das Wort und führte an, daß mit dem Schluffe der alten Wasserkunst die daraus er wachsenden Vw'theile der Stadt zufließen müßten. Dies sei bis jetzt nicht geschehen, da die Gebäude einer anderen Bestimmung nicht zugeführt worden seien und auch die Wasserkraft eine ange messene Verwerthung nicht gefunden habe. Er beantrage, das Collegium wolle an den Rath die Anfrage richten, welche Schritte derfeloc gethan habe, um sowohl die durch Schließung der alten Wasserkunst verfügbar gewordene Wasserkraft, als auch die leer gewordenen Gebäude und Localitäten der letzteren zu verwerthen. Einstimmig wurde dieser Antrag angenommen. Namens des Bauausschusses berichtete nunmehr Herr Director Näser Uber den von dem Rathe mit dem Tapezierer Herrn F. W. Fischer behufs Herstellung einer angemessenen Fluchtlinie am Neukirchhofe abgeschlossenen Tausch- bez. Kaufvertrag, nach welchem Herr Fischer von der Stadt 117,io? lü Ellen, dagegen die Stadt von Hern: Fischer 27,io« sH Ellen in der Weise erwirbt, daß Fläche gegen Fläche getauscht wird und Herr Fischer für das überschießende Areal von 89.vvs Hl Ellen der Stadt einen bei der Uebergabe zu entrichtenden Kaufpreis von 4 Tblr. für die lü Elle gewahrt, auch die Vertragskosten trägt. Nach dem Vorschläge de- Ausschusses wurde zu diesem Abkommen einhellig Zustimmung erlheilt. Durch den im vorigen Jahre ftattgehabten Sturm sind Repa raturen an den Dächern sämmtlicher Gebäude deS Ritterguts Stötteritz unteren Theils uöthig geworden und erfordern diese einen Aufwand von 523 Thlr. 11 Ngr. Zu diesem Aufwande sollte der frühere Abpachter Herr Schönkopf 47 Thlr. 12 Ngr. 5 Pf. beitragen, weigerte sich dessen aber, weil diese Schäden durch em außergewöhnliches Naturereigniß herbeigeführt seien, und verstand sich nach geschehenem Hinweis darauf, daß vor dem Sturme schon an den Dachungen der Wirtschaftsgebäude einige Schadhaftig keiten bemerkt worden seien, nur dazu, die Hälfte der Reparatur- . kosten mit Ausschluß deS UmdeckenS oeizutragen. Die Sache hatte der gemischten Oekonomiedeputation zur Bewilligung Vorgelegen. Da ein Mitglied derselben die vom Rathe nicht aetheilte Ansicht sestgehalten hatte, daß der frühere Pachter auf Grund der mit ihm vereinbarten Vertragsbestimmungen die Reparaiurkosten allein oder doch mindesten- -u einem «eit höheren Rntheile zu tragen
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