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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.09.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-09-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186909072
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18690907
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18690907
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-09
- Tag1869-09-07
- Monat1869-09
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.09.1869
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LMM Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W L50. Dienstag dm 7. September. 18K9. Bekanntmachung. Der Ausschuß der Genossenschaft für Berichtigung der Parthe in Leipzig hat in seiner Sitzung am 30. August 1869 den Deputirten des dasigen Stadtrathes, Herrn Stadtrath Dr. Hui'. Bogel, zum Vorstande und den Beauftragten der Thüringischen Eisenbahngesellschaft, Herrn Baumeister Ernst Kohl, zum Stellvertreter des Vorstandes gewählt. Die Gewählten haben die Wahl angenommen. Dresden, am 4. September 1869. Der Königliche Eonrnriffar: , Künzel, Geh. Reg.-Rath. Bekanntmachung. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung auf den beiden Friedhöfen sind von uns folgende Bestimmungen getroffen worden: 1) DaS Hügeln der Gräber (ausschließlich des Berasens) hat fernerhin lediglich durck die Todtengräber zu erfolgen, welche dafür außer den taxmäßigen Gebühren für das Grabmachen etwas nicht zu verlangen berechtigt sind. 2) Bei der Instandsetzung und Pflege der Gräber ist jede Beschädigung der Friedhofsanlagen sowie anderer Gräber zu ver meiden und darf insbesondere weder Erde von anderen Grabstellen entnommen noch der für jedes Grab angewiesene Raum ungebührlich erweitert werden. 3) Die mit den vorbedachten Arbeiten auf den Friedhöfen beschäftigten Personen haben sich ruhig und anständig zu verhalten und haben den die Aufrechterhaltung der Ordnung betreffenden Weisungen des Friedhof-Jnspectors, der Todtengräber und Wächter gehörige Folge zu leisten. Zuwiderhandelnde werden mit Geldstrafe bis zu Zehn Thaler oder mit Gefängnisstrafe bis zu 14 Tagen belegt, auch, wenn sie dem Ruhegebot keine Folge leisten, von den Friedhöfen entfernt und bez. verhaftet werden. Leipzig, am 1. September 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Eerutti. Eine Volksversammlung in Dresden. 1s f Dresden« 5. September. Der heutige Tag gab Aeugniß von der erfreulichen Thatsache, daß der Sinn für das öffentliche Wohl bei unserer Bürgerschaft keinesweges erstorben, sondern daß es ihm nur zu oft an der rechten Erweckung gebricht. DaS Grubenunglück in den von Burgk'schen Kohlenschächten und das Eisenbahnunglück auf der Sächsisch-Schlesischen Bahn bei Radeberg hatten die öffentliche Meinung stürmisch erregt, und es war nur infolge dieses Umstandes, daß die Herren Agent Bromme, Generalagent Delbrück, Schriftsteller vr. Döhn, Adv. Hendel, Adv. Iudeich, Schuhmachermeister Knöfel, Landtags abgeordneter Adv. Krause, Schneidermeister Linnemann, vr. mell. Schumann, Adv. und Red. Siegel, Schriftsteller Stolle und Hotel war bei Eröffnung der Verhandlungen Kopf an Kopf mit wenigstens 1500 Personen Einlaß begehrt. Herr D einigen Worten über den Natur sei, ein, indem er zugleich die Anwesenden zur Wahl eines Vorsitzenden aufforderte. Einstimmig wurden hierauf die Herren Wigard zum Vorsitzenden, Delbrück zu dessen Stellvertreter und Iudeich und Krause zu Schriftführern erwählt. Das Referat in der Sache hatte Herr Adv. Hendel über nommen, und er entledigte sich seiner übernommenen Pflicht mit ebenso vieler Gewandtheit als juristischer Sachkenntnis. Er hob hervor, wie man anfänglich gesonnen gewesen dem bösen Zufall zuzuschreiben, was man jetzt großenteils für Verschuldung der Beamten halte, und daß auch die Presse diesen Standpunct ein genommen. Die Regierungsorgane hätten freilich widersprochen, aber der gesunde Menschenverstand urtheile anders, und seines Erachtens stehe das Volk neben der amabhängigen Presse. Uebrigens solle man nicht glauben, daß unsere Gesetze nicht Schutz gegen solche Verschuldungen gewähren ; er finde sich ausreichend im Strafgesetzbuch, nur trete namentlich bei den Eisenbahnen der Umstand dazwischen, daß diese sich im Deutschen Handelsgesetzbuch für ihre Verhältnisse Ausnahmen ru sichern gewußt, welche die . . ^ " "" müsse ! man dahin u bringen, sei Zweck des Beschlusses, den er hiermit bei der Ver- ammlung in folgender Weise beantrage: Die am 5. Sept. zu Dresden abgehaltene Volksversammlung erklärt: 1) Sowohl die Verunglückung von fast 300 Bergleuten in den v. Burgk'schen Steinkohlenwerken des Plauenschen Grundes am 2. August, als auch die Verunglückung des Personen zugs auf der Sächsisch-Schlesischen Staatsbahn am 23. August geben Veranlassung zu tiefem Mißtrauen in die Umsicht und Gewissenhaftigkeit der betreffenden Verwaltungen. 2) Eine strenge Untersuchung ohne Ansehen der Person hat festzustellen, was und wer die Schuld von beiden Verun glückungen trägt, und eine angemessene Strafe muß über die mittelbar oder unmittelbar Schuldigen verhängt werden. 3) Als bessere Sicherheit gegen die Wiederholung solcher Vor gänge muß eine ausgedehntere, schärfere Haftpflicht sowohl der Unternehmer und Verwaltungen selbst, als auch deren einzelnen Beamten auf dein Wege der Gesetzgebung geschaffen und in dieser Beziehung insbesondere der Grundsatz zum Gesetz erhoben werden, daß bei allen derartigen Unglücks- fällen die Vermuthung für das Verschulden der genannten Organe streitet und von diesen der Beweis der eigenen eröffnet, und alsbald meldete sich auch em Bergmann zum I Wort. Derselbe trat mit ruhiger Haltung vor und versuchte dann in schlichten Worten auf die traurige Lage vieler Bergarbeiter hin- zuweisen, welche im Besitz von Weib und Kind und aus Furcht, ihr Brod zu verlieren, die Wahrheit nicht zu bekennen wagen. Die Versammlung lauschte seinen Worten mit vielein Interesse und forderte ihn auf, muthig mitzutheilen, was er sonst noch wisse; allein erst die Fragen des Oberingenieurs Schmidt entlockten ihm bestimmte Aussagen. Befragt, wie viele der Bergleute wohl im Verhör gewesen, gab er die Zahl sechs an, was Herrn Schmidt zu der Bemerkung veranlagte, daß man allerdings 20 bis 30 Bergarbeiter zu verhören und diesen noch die Fortdauer ihres Lebensunterhaltes zu sichern habe, um die Wahrheit zu er forschen. . In dem Umstande, daß jetzt Ventilatoren an den Un glücksschächten angebracht würden, liege ein Bekenntniß der Schuld; es sei ein Fehler gewesen, nur den Naturkräften zu vertrauen, und die Entschuldigung, daß diese getrüat, sei nichts Besseres, als Feuerspritzen mit Windmühlenflügeln in Thätigkeit setzen und dann
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