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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.11.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-11-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186911293
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18691129
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18691129
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-11
- Tag1869-11-29
- Monat1869-11
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.11.1869
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' ' Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 333. Montag den 29. November. 1889. Bekanntmachung. Nach §. 15 der Telegraphen - Ordnung für die Corresponden» auf den Linien des Telegraphen-Vereine- rc. von 1863 hat der Aufgeber einer Depesche das Recht, dieselbe zu recommandiren. In diesem Falle wird die Depesche von allen Stationen, welche bei der telegraphischen Beförderung, beziehungsweise Aufnahme Mitwirken, vollständig collationirt und die Bestimmungs-Station sendet dem Aufgeber telegraphisch, unmittelbar nach der Bestellung an den Adressaten oder nach der Abgabe an die Weiterbeförderungö-- Anstalt, eine Rückmeldung rüit genauer Angabe der Zeit, zu welcher die Depesche dem Adressaten, beziehungsweise der Weiterbeförderungs- Anstalt zugestellt worden ist. Die Einführung der recommandirten Depeschen hat den Zweck, dem correspondirenden Publicum ein Mittel zu bieten, die Wahr scheinlichkeit einer correcten Uebermittelung seiner Depeschen an den Adressaten, so weit dies bei der Natur der telegraphischen Betriebs-Mittel überhaupt zu erreichen ist, zu vermehren. Erfahrungsmäßig werden recommandirte Depeschen jedoch nur in sehr geringer Zahl aufgegeben, muthmaßlich weil dte Taxe für die Recommandation gleich derjenigen für die eigentliche Depesche ist. Um nun dem correspondirenden Publicum ein ferneres Hülfsmittel zu bieten, sich eine correcte Uebermittelung seiner Depesche — so weit es thunlich und nölhg ist — zu sichern, soll vom 1. Juli e. an versuchsweise im internen Verkehr daS Recht der Recommandirung, wie solches durch §. 15 der Telegraphen-Ordnung gewährt ist und auch noch fernerhin in Geltung bleiben wird, dahin erweitert werden, daß der Aufgeber einer Depesche, welche nach einem Orte innerhalb des Norddeutschen Telegraphen-Gebietes gerichtet ist, die Vortheile der Recommandation auf einzelne Theile seiner Depesche beschränken kann, ohne verpflichtet zu sein, gleich das Doppelte der Gesammt-Taxe zu bezahlen. Zu diesem Zweck hat der Aufgeber diejenigen Worte, Zahlen, einzeln stehenden Buchstaben oder Buchstaben-Gruppen (ekr. 14, 6 der Telegraphen-Ordnung), deren correcte Uebermittelung er vorzugsweise für nothwendig hält, damit die Depesche ihren Zweck erfüllen könne, zu unterstreichen. Jedes unterstrichene Wort r^. wird bei der Ermittelung der Wortzahl, abweichend von den allgemeinen Bestimmungen des §. 14, 7 der Telegraphen-Ordnung, doppelt gezählt, dafür jedoch von allen bei der Beförderung resp. Aufnahme der Depesche betheiligten Stationen collationirt werden. Gelangt trotzdem ein solches unterstrichenes Wort rc. entstellt in die Hände des Adressaten, so daß die Depesche nachweislich ihren Zweck nicht hat erfüllen können, so werden dem Aufgeber auf desfallsige rechtzeitige Reclamation die für die Depesche gezahlten Gebühren zurückgezahlt werden. Im Falle der Verstümmelung nicht unterstrichener Worte rc. bei unrecommandirten Depeschen werden fortan die Gebühren nicht zurückerstattet. Berlin, den 13. Juni 1869. Der Bundeskanzler. . Im Aufträge: Delbrück. Dem correspondirenden Publicum theilt Unterzeichnete vorstehende Bekanntmachung mit, um die Aufgeber interner Depeschen auf die qu. neuen Bestimmungen aufmerksam zu machen. Bundes-Telegraphen-Station. Leipzig, den 1. November 1869. N estler. Holz-Auction. Montag, den 2S. d. M., sollen Nachmittags von 2 Uhr an in Connewitzer Revier und zwar auf den Heyderwiesen unweit der s.g. Linie 12 buchene, 1 ahorner, 13 eichene, 5 rüsterne und 2 kirschbaumene Klötze, 10 Stück Schirrhölzer, 3 Klaftern buchene, 3 Klaftern eichene und 1 Klafter rüsterne Brennholzscheite, 27 Abraum- und 13 Langhaufen unter den im Termine an Ort und Stelle öffentlich angeschlagenen Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden. Leipzig, am 16. November 1869. DeS Raths Forst-Deputation. Oeffentliche Verhandlungen der Stadtverordneten vom 20. October d. IS. (Auf Grund des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) (Fortsetzung.) In der Zinnnerstraße vom alten Amtshof an bis zur Schlippe nach der Dorotheenstraße soll eine 4" Gasröhre mit dem Auf wand von 545 Thlr. 5 Ngr. L Conto der Stadtbeleuchtung ge legt, die Kosten aber durch Darlehen beschafft werden. HerrMohrstedt fand die Kosten ungewöhnlich hoch, weshalb der Vorsteher den Kostenanschlag mittheilte. HerrWilhelmy befürwortete den Rathsbeschluß und bemerkte noch, daß in einer Sackgasse der Bofenstraße bis heute noch keine Beleuchtung auf Stadtkosten sei. Auch fehle dort den Haus besitzern die Wasserleitung. Herr Götz war der Meinung, daß ein schwächeres, als 4" Rohr genügen würde, da Herr Loricke auch Gaszuleitung von der Dorotheenstraße aus habe; indessen würden wesentliche Ersparun gen dadurch nicht erzielt werden. Hervorheben wolle er aber, daß die Anschläge der Gasanstalt immer zu hoch seien und nicht dem wirklichen Bedürfniß entsprächen. Die- soll dem Rathe mitge- theilt werden. Herr Director Näser eulgegnete Herrn Wilhelmy, daß die Schlippe in der Bosenstraße mit der Stadt gar nichts zu thun habe. Bezüglich des Anschlags theile er die Ansicht des Herrn Götz und wundere sich darüber, daß nicht bereits vor der Messe eine stärkere Rohrlegung beantragt worden, da in Messenszetteu gewerbliche Etablissements stärker frequentirt würden. Dem Rathsbeschlusse wurde hierauf einhellig zugestimmt und zur Tagesordnung übergegangen. Herr Götz berichtete Namens des Ausschusses zur Gasanstalt über folgendes Rathsschreiben: „Unterm 19. Juni d. Is. haben die Herren Stadtverordneten für das Treppenhaus und die Corridore des neuen Theater- vie Anlegung einer gesonderten Gasleitung beantragt. Wenn nun auch die jetzt bestehende Einrichtung, nach welcher die beiden für die Bühnen- und HauSleitung bestimmten Haupt- Hähne in der Nähe der Bühne an einem Puncte neben einander liegen, zu besonderen Bedenken keine Veranlassung bietet, so wollen wir doch nicht verkennen, daß die Seiten der Herren Stadtver ordnete« beantragte Abänderung eine noch größere Sicherheit ge- gewährt, zu deren Erlangung'auch einige Opfer nicht gescheut werden dürfen. Nach dem vom Direktorium der Gasanstalt angefertigten und beifolgenden Plane und Kostenanschläge würde die Verlegung der HauSbeleuchtung, welche Vestibüle, Foyertreppen und Corridore umfaßt und mit den Garderoben in Verbindung steht, die Summe von 1831 Thlr. 3 Ngr. 3 Bf. erfordern. In Gemäßheit diese- Plane- ist zur Aufstellung veS Gasmesser- und der Hähne ein gewölbter Raum unter dem Haupteingange des Theaters bestimmt
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