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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.12.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-12-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186912167
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18691216
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18691216
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-12
- Tag1869-12-16
- Monat1869-12
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.12.1869
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LipMtr TagMM Anzeiger. W 35». AmWM dlk KmzI. Bqirllzlrichtk Md dtS MHS drr SIMSchM- Donnerstag den 16. December. M». Bkkaimtmachmig. großen Gürtelröhre um die innere Stadt und deren Anbindung an das vorhandene Röhrennetz ihren Grund hatten. Leipzig, den 15. December 1869. DeS Raths Deputation zur Gasanstalt. Landtag. Dresden, 14. December. Der soeben ausgegebene Bericht der zweiten Deputation der Zweiten Kammer über Abtheilung 6 des Ausyabebudgets, das Departement der Justiz betreffend, wird geeignet sein, so manche Hoffnung zu erfüllen, da sich in ihm wesentliche Gehaltsverbesterungen ausgesprochen befinden. Wir therlen daraus folgenden Auszug mit: Für Justizministerium, Oberappellationsgericht und die Bezrrksappellationsgerichte werden bewilligt 60,460 Thlr., 57,355 Thlr. und 86,888 Thlr. Bei der Position der Untergerichte wird folgende Gehalts scala mit der Zustimmung der Staatsregierung vörgeschlagen: 16 BezirkSgerichtsdirectoren mit einem durchschnitt lichen Gehalt von 1800 Thlr. 108 BezirksgerichtSräthe: 1 zu 1850 Thlr., 2 zu 1800 Thlr., 2 zu 1600 Thlr., 2 zu 1500 Thlr, 4 zu 1450 Thlr., 6 zu 1350 Thlr., 21 zu 1250 Thlr., 28 zu 1200 Thlr., 20 zu 1100 Thlr., 22 zu 1000 Thlr. 20 Staatsanwälte: 3 zu 1800 Thlr., 2 zu 1500 Thlr., 3 zu 1400 Thlr., 4 zu 1300 Thlr., 3 zu 1200 Thlr., 3 zu 1100 Thlr., 2 zu 1000 Thlr. 115 Gerichtsamtsleute: 2 zu 1800 Thlr., 3 zu 1700 Thlr , 2 zu 1600 Thlr., 7 zu 1500 Thlr., 11 zu 1450 Thlr., Ni zu 1350 Thlr., 28 zu 1250 Thlr., 1 zu 1200 Thlr, 11 zu 1150 Thlr., 1 zu 1100 Thlr., 18 zu 1050 Thlr., 15 zu 1000 Thlr. 63 ältere Assessoren mit einem durchschnittlichen Gehalt von 900 Thlr. 450 Assessoren und Referendare, 67 und 33 zu 750 Thlr., 72 und 28 zu 700 Thlr., 47 und 53 zu 600 Thlr., 2 und 98 zu 450 Thlr., 50 Hülfsreferendare zu 350 Thlr. 294 Cassenbeamte sind angesetzt mit einer Gesammt- bewilligung von 74,800 Thlr. 632 Expedienten, 100 zu 500 Thlr., 100 zu 450 Thlr , 100 zu 400 Thlr., 75 zu 350 Thlr., 75 zu 300 Thlr., 75 zu 250 Thlr., 107 zu 225 Thlr. Die Deputation beantragt ferner, die Stellung der Bei dien er dergestalt zu verändern, daß dieselben unabhängig von den etat mäßigen Dienern mit einem Minimaleinkommen von 200 Thlr. jährlich anzustellen sind, ohne ihnen jedoch Staatsdienereigen schaft zu verleihen. Die Petitionen der remunerirten undLohncopisten um Erhöhung ihrer Copialgebühren werden der Staatsregierung zur Kenntniß- nahme überwiesen, desgleichen die Petitionen der Astestoren und Referendare Forkel und Gen., sowie der Expedienten Härtel und Gen., die Feststellung des für das Reisefortkommen bei außerhalb des GerichtSsitzeS stattfindenden Expeditionen zu gewährenden Fixums auf 3 Thlr. pro Tag, und die Erhöhung der den Expe dienten für das Protokolliren bei auswärtigen Expeditionen zu gebilligten Auslösung betreffend. Sitzung der Pädagogischen Gesellschaft. V—8. Leipzig, 12. December. Gestern hielt im Hotel de >es Verlesung de- Protocolls und der Aufnahme eines neuen Mit gliedes erhielt Professor LipsiuS daß Wort zu seinem Borttage, welcker das Lateinische in den Seminarien zum Gegen stände hatte. Der Redner betrachtete dieses Thema mit Recht als ein zeitgemäßes und gab dann in der Einleitung einige geschicht liche Rückblicke. Nach der sächsischen Seminarordnung von 1859 sei das Latein aus dem Seminarunterricht ausgeschlossen worden, aber der laute, fast trivial gewordene Ruf nach Volksschul- und Seminar-Reform habe die Aufmerksamkeit wieder auf die Einfüh rung dieses Gegenstandes gelenkt. Die kleinen Staaten seien be sonders vorangegangen in der Pflege einer höheren Seminar bildung. Die Seminarordnung von Anhalt-Dessau-Eöthen erstrebe eine Bildung des Seminaristen, wie sie etwa in einer Secunda des Gymnasiums auftrete; das Bielitzer Seminar verlange als Unterbau die Leistungen der untern Gymnasial- oder Realschul- clasten, und selbst in Preußen habe die Negierung auf die Fort bildung des Lehrerftandcs hingedeutet. Das Bedürfniß einer erhöhten Leistungsfähigkeit der Seminarien sei unbestritten; um es zu befriedigen gebe es zwei Wege: entweder das Seminar nimmt den Unterbau aus einer andern Schule (Gymnasium, Real schule), oder es schafft sich seinen Unterbau selbst. Will das Seminar aber seinen Unterricht erweitern, so ist vor allen Dingen eine fremde Sprache mit aufzunehmen, weil damit ein Bildungsmittel gegeben ist, welches durch kein anderes ersetzt werden kann. Die Seminarbildung hinsichtlich des Sprachunter richtes muß natürlich weit über das hinausgehen, was in einer der gehobensten Volksschulen gelehrt wird, und solche Bildung ver langt logische Operationen, die sich am besten an der fremden Sprache vollziehen lassen. Erlernung einer fremden Sprache sei doppelte geistige Uebung. Der Schüler werde theils in die all gemeinen, jeder Sprache zu Grunde liegenden Gesetze eingeweiht, theils in die besonderen und eigenthümlicken einer bestimmten Sprache. Welchen Segen die Aneignung einer fremden Sprache habe, deute schon der Dichter au, welcher sagte, daß er 3 Herzen hätte, indem er 3 Sprachen kenne. Nicht gleichgültig ist aber die Wahl einer solchen fremden Sprache für das Seminar. Wenn bei der Wahl einer Sprache als Bildungsmittel überhaupt dreierlei entscheidend ist: die Bollendung der Sprache in ihrem Bau, die Klarheit und Dursicbtigkeit ihrer Formen — die Vorzüglichkeit ihrer Literatur- und der Zusammenhang, in welchem die betreffende Sprache mit unserer Zeitbildung steht — so dürfte bei der Wahl einer fremden Sprache für das Seminar namentlich der 1. Punct, der formale Bildungsgehalt, maßgebend sein, und dann wird nur die in Etymologie und Syntax, überhaupt in den Formen sich scharf ausprägende lateinische Sprache zu wählen sein. Das Lehr ziel möchte wohl dies sein, daß der Schüler es bis zum Verständ- niß eines leichten Schriftstellers, Dichters oder Redners bringt. Wie die Idee der Einführung des Lateins in den Seminarien praktisch zu bewerkstelligen sei, darüber will sich der Redner keine Vorschläge erlauben und erwartet von der Debatte, daß sie Manches ergänzen werde, was sein Vortrag nur in einer theoretischen Skizze geben konnte. gab me Hauptzüge desselben noch Professor Ec ' der Debatte eroffnete Professor Tckftein; er beleuchtete kritisch die preußischen und gothaischen Unterrichtsgesetze und stimmte dann dem Rednner bei. Es gelte klare Köpfe für die Schule zu schaffen, und dafür sorge das Latein; auch sei es eine mißliche Sache, den Unterricht im Deutschen ohne Kenntniß einer fremden Sprache zu erlheilen, vr. Franke gedenkt der schlimmen Erfahrungen, die
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