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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.12.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-12-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186912222
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18691222
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18691222
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-12
- Tag1869-12-22
- Monat1869-12
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.12.1869
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8 » !.3000. rühjahr '/» G.; )öl loco '/» G.; 4S/4 G. :t: Die Taaffe den. — Angs- ^st Not en und sie sich Victoria tla i« ;en von nur ihr lla sind tip'.UM Anzeiger. Amtsblatt dkS Migl. BkjirkSgmchtS und des MP der Stadt LcWz. M »5«. Mittwoch den 22. December. Bekanntmachung. Das 39. Stück des diesjährigen BundeS-Gesetzblattes des Norddeutschen Bundes ist bei uns eingegangen und wird bis zum Januar k. I. auf dem Rathhaussaale öffentlich aushängen. Dasselbe enthält: Nr. 393. Bekanntmachung zur Ausführung deS Gesetzes, betreffend die Wechselstempelsteuer im Norddeutschen Bunde. Vorn 13. December 1869. Nr. 394. Bekanntmachung, betreffend den Debit der Bundes-Stempelmarken und gestempelten BlanketS zur Entrichtung der Wechselstempelsteuer, sowie das Verfahren bei Erstattung verdorbener Stempelmarken und Blankets. Vom 13. December 1869. M. 395. Die Beglaubigung eines käuflich Schwedisch-Norwegischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister beim Norddeutschen Leipzig, am 18. December 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Eerutti neuerer Zeit häufig vorgekommene mißbräuchliche Benutzung der für die Fußgänger angelegten Wege im Rosentha! - veranlaßt uns, wiederholt darauf zu verweisen, daß alles Fahren und Reiten auf sainnrtlichen Wegen dcö Bekanntmachung. Die in neuerer durch Reiter Rosenthales, mit Ausnahme der gebahnten Fahrstraßen bei 5 Thlr. Geld- oder entsprechender Gefängnißstrafe verboten ist. Bezüglich des Verbotes des Reitens und Fahrens durch das Rosenthalthor verweisen wir auf unsere unter den N. ds. Mon erlassene Bekanntmachung. Unsere Aufsichtsorgane sind zu besonderer Wachsamkeit angewiesen und werden wir jede zur Anzeige ge brachte Zuwiderhandlung gegen vorstehende Anordnungen mit den angedrohten Strafen belegen. Leipzig, am 20. December 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. Or. E. Stephani. Uhlworm. Bekanntmachung. Der Wiederbeginn der Unterrichtsstunden an der Realschule nach den Weihnachtsferien ist auf Montag de»» LO. Januar 1870 festgesetzt worden. december Leipzig, den 21. December 1869. Die kecüschulinspection. Der Superintendent. Der Rath der Stadt Leipzig. v. Lechter. vr. E. Stephani. Wiusch, Res. Holzauktion. Dienstag am 28. d. M. sollen Vormittags von 0 Uhr an in Durgauer Revier, und zwar auf dem diesjährigen Gehau an der Leutzsch - Wahrener Brücke in der Nähe der sog. großen Eiche an Rutzklötzern: 115 eicbene, 153 buchene, 58 rüsterne. 60 erlene, 2 Maßholder, 1 Kirschbaum, 2 aspene, 17 lmdene, 3 ahorne, 3 eschene und 1 birkener, so wie einige Klaftern eichene ^ " ... ^ . -... "mg und unter den sonstigen im Termine an Ort und Stelle öffentlich an werden. Des Raths Forftdeputation. Holzauktion. Donnerstag, den rro. d. M., sollen Vormittags von O Uhr an in Kuhthurnrer Revier, und zwar an der Fluth' rinne hinter dem neuen Schützenhause 75 eichene, 98 buchene, 38 rüsterne, 8 erlene, 2 aspene und 10 lindene Rutzklötzer, sowie einige Klaftern eichene NUtzscheite und Hebebäunre gegen übliche Anzahlung und unter den sonstigen im Termine an Ort und Stelle öffentlich angeschlagenen Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden. Leipzig, am 21. December 1869. DeS Raths Forstdeputation. Landtag. »*» Dresden, 20. December. ZweiteKammer. Erster Gegen stand der Tagesordnung ist die anderweite Abstimmung über den Antrag des Abg. vr. Hahn, den Wegfall der Eollecte für Lehrer- Wittwen und Waisen betreffend. Derselbe wird wieder gegen 11 Stimmen angenommen. Zweiter Berathungsgegenstand ist die anderweite Berathung über den Gesetzentwurf, die Wegebaupflicht betreffend, hin sichtlich dessen die Erste Kammer verschiedene abweichende Beschlüße gefaßt hat. Die Deputation beantragt meist Beitritt zu denselben. Die Kammer tritt den Deputationsvorschlägen, u. A. daß in Zu kunft die Militair-Executionen bei Wegebausachen in Wegfall ge bracht werden, bei. Dritter Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der zweiten Deputation über Abtheilung L. des Ausgabebudgets, das Departement der Finanzen betreffend. Ein Auszug hieraus wurde bereit- mitgetheilt. Die Positionen 30—33 e werden ohne Debatte genehmigt. Hu Bezug auf die letzte unter diesen Positionen berichtigt Referent Klemm die Angabe im Deputationsgutachten, daß der Regie- Aufwand bei der Zoll- und Steuerverwaltung 56,74 Procent betrage, im Gegentheil, er sei bedeutend geringer, es hätte eine Benutzung falscher Zahlen stattgefunden. Bei Position 33 t' bestätigen die Abg. Günther und Seidel die vielfachen Verzögerungen in der Erledigung vonDismembrations- sachen. Die Kammer genehmigt den auf Abhülfe dieses Umstandes gerichteten Antrag, so wie die Position. Position 33x, Münzverwaltung, giebt dem Abg. Bieder mann Veranlassung, nach dem Stande der durch eine Petition kaufmännischer Firmen auf der Leipziger Messe beim Bundesrathe angeregten Regulirung des Cassenbilletswesens der Bundesstaaten bei der Staatsregieruna anzufragen. Staatsminister v. Friesen erklärt, daß die sächsische Regie- rung bereits im Jahre 1867 beim Bundesrathe sich für das Materielle dieser Petition verwendet habe. Gegenwärtig seien die Bundesregierungen durch Eircular aufgefordert worden, sich über die Frage zu äußern. Die diesseitige Regierung halte nach wie vor daran fest, daß eine Regelung der gestimmten Papiergeldver- hältnifse auf dem Bundeswege dringend geboten sei.
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