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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.12.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-12-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186912242
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18691224
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18691224
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-12
- Tag1869-12-24
- Monat1869-12
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.12.1869
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Gesetz, die Gleichstellung der Schuldverschreibungen deS Norddeutschen Bundes mit den inländischen Staats papieren betreffend; vom 2. December 1869. - 102. Verordnung, den Wegfall der Portofreiheit betreffend; vom 14. December 1869. - 103. Gesetz, den Umtausch der AlbertSbahnactien gegen StaatSschuldencassenscheine betreffend; vom 15. December 1869. - 104. Bekanntmachung, den Bezirksarmenverein zu Sorga betreffend; vom 9. December 1869. - 105. Gesetz, die Verfügung über die bei dem LandtagSauSschuffe zu Verwaltung der Staatsschulden niedergelegten 5procentigen StaatSschuldencassenscheine betreffend; vom 17. December 1869. Leipzig, den 22. December 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. Cerutti. vr. Koch. Bekanntmachung. Die in neuerer Zeit häufig vorgekommene mißbräuchliche Benutzung der für die Fußgänger angelegten Wege im Rosenthale durch Reiter veranlaßt uns, wiederholt darauf zu verweisen, daß alle- Fahren und Reiten auf sa'nrmtlicherr Wegen des Rosenthal es, mit Ausnahme der gebahnten Fahrstraßen bei 5 Thlr. Geld- oder entsprechender Gesängnißstrafe verboten ist. Bezüglich deS Verbotes des Reitens und Fahren- durch daS Rosenthalthor verweisen wir auf unsere unter den 11. ds. Mon. nlassene Bekanntmachung. Unsere Aufsichtsorgane sind zu besonderer Wachsamkeit angewiesen und werden wir jede zur Anzeige ge brachte Zuwiderhandlung gegen vorstehende Anordnungen mit den angedrohten Strafen belegen. Leipzig, am 20. December 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Uhlworm. Bekanntmachung. Die Beseitigung deS Stroh- und Heuverkaufs auf dem Obstmarkte hat sich wegen der mit demselben an diesem Orte verknüpften Unzuträglichkeiten nothwendig gemacht und haben wir deshalb beschlossen, jenen Verkauf vom 1. Januar 1870 ab auf den Johannis- kirchplatz zu verlegen, was wir hierdurch zur Nachachtung der Becheiligten mit dem Hinweis, daß von diesem Zeitpunkte ab der Markt für Stroh und Heu nicht mehr Dienstag und Sonnabend, sondern Mittwoch und Sonnabend stattfindet, bekannt machen. Leipzig, den 2. December 1869. Der Rath der Stadt Leipzig, x vr. Koch. Schleißner. Leipziger Parthen-Regulirung. Unter Hinweis auf die tztz. 6, 7, 9 und 10 deS Statuts werden die Mitglieder der Genoffenschaft für Berichtigung der Parthe in Leipzig zu einer Freitag den 7. Januar 1870 früh 10 Uhr in der Richterftube des RathhauseS abzuhaltenden Versammlung hiermit eingeladen. Leipzig, am 23. December 1869. Der Vorstand: Stadtrath vr. Vogel. Landtag. **» Dresden, 21. December. Zweite Kammer. Erster Gegenstand der Tagesordnung ist der mündliche Bericht der vierten Deputation über die. Beschwerde der Stadtverordneten in Zwickau. Diese Beschwerde betrifft ein Urtheil, welches die Krewdirection zu Zwickau über das dastge Stadtverordneten- Collegium in einer inneren Verwaltungsangelegenheit gefällt hat und m der Hauptsache in den Worten der betreffenden Verord nung culminrrt, daß das Collegium einen BerathunaSgegenstand in „oberflächlicher und unangemessener Weise behandelt habe". Die Deputation hat die Beschwerde nicht für unbegründet erachtet, sie aber nach einer schriftlich vorliegenden Mimsterial- erklarung, in welcher namentlich ausgesprochen ist, daß jene- Ur theil nicht als Verweis oder Zurechtweisung, sondern nur al- subjective Meinungsäußerung, die, wenn die Acten Vorgelegen hätten, jedenfalls milder ausgefallen wäre, zu betrachten sei, für erledigt erklärt, und die Kammer pflichtet dem bei. Es folgt der Bericht der dritten Deputation über die Be chwerde Kram er'S zu Wickershain. Petent ist zur Herstellung und Unterhaltung .»neS CommumcationSwegeS von den Behörden augehalten worden und bittet nun die Ständeversammlung, ») daß ihm alle durch Herstellung deS fraglichen WeaeS ver- ten Kosten au- der Staat-caffe zu erstatten find ; d) daS dazu von ihm verwendete Land zu expropriiren und ihm dafür gesetzliche Entschädigung zu gewähren ist. Nach kurzer Debatte, an der sich die Abg. Schmidt, v. Ein- " ' - - - Referent ver- Berichterstattung an die Deputation zürückverwiesen. Dritter Berathungsgegenstand ist der Bericht der dritten Deputation über den Antrag des Abg. Beeg, die unentgelt liche Ablassung deS Gesetz- und Verordnungsblattes an Landgemeinden betreffend. Die Majorität der Deputation hält eS für unangemessen, der StaatScaffe ein Opfer von mehreren Tausenden anzusinnen, um den einzelnen Gemeinden einen nur ganz unbedeutenden Vortheil angedeihen zu lasten, während die Mmorität den Antrag, soweit derselbe sich auf unentgeltliche Verabfolgung deS Gesetz- und Ver ordnungsblattes an alle Gemeinden bezieht, zur thunlichsten Berück sichtigung empfiehlt, dagegen denselben, soweit er auch unentgelt liche Zusendung fordert, auf sich beruhen läßt. Au der Debatte betheiligen sich die Abg. Beeg, Günther, ManuSfeld, Heine, Fahnauer, Riedel, Dietel, Pfeiffer, Staat-minister von Nostitz-Wallwitz und Referent Klopfer.
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