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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.02.1859
- Erscheinungsdatum
- 1859-02-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185902061
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18590206
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18590206
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1859
- Monat1859-02
- Tag1859-02-06
- Monat1859-02
- Jahr1859
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.02.1859
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Anzeiger. Amtsblatt des Sttmgl. Bezirksgerichts «yd -es Raths der Stadt Leipzig. ^ 37. Sonntag dm 6. Februar. 1859. Erioxmmg a« Abfühmug der Grundsteucm. N« L. Februar b. I. wird der ^rste Termin der Grundsteuern fällig, welcher nach der zu dem Finanzgesehe vorn 12. August 1858 erlassenen Ausführungs-Verordnung von demselben Tage mit Drei Pfennigen von jeder Steuer - Einheit zu entrichten ist. . Die betreffenden hiesigen Steuerpflichtigen werden daher hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeiträge von diesem Tage an und späteste«- binnen LA Tagen nach demselben bei der Stadt-Steuer-Einnahme allhker pünctlich zu bezahlen, indem nach Ablauf dieser Frist, gesetzlicher Vorschrift gemäß, - sofort erecutivtsche Zwangsmittel gegen die Restanten eimreten müssen. Zugleich wird noch bemerkt, daß die städtischen Schoß - und Communalgefälle für diesen Termin -um vierten Theile nach I,«ü Pfennig von jeder Steuer-Einheit, oder zur Hälfte detz im vorigen Zähre in demselben Termine erhobenen Betrage-, zu entrichten sind. Leipzig, dm 31. Januar 1859. Der Rath der Stabt Leipzig. " Koch. .»»»MM. — Mt Associationen in ihrer gewerblichen, mercantilen und sittlichen Bedeutung. (Fortsetzung.) H. B»rsch«Gverei«e. Die bisherigen Theuerungsverhältniffe wurden namentlich von dem kleinen unbemittelten Handwerker und Arbeiter am schwersten empfunden, der ohnehin bei der Ueberhandnahme großer industrieller Unternehmungen von Seiten der Capitalisten in eine sorgenvolle Lage gerathen ist. Der Handwerksmann, welcher mit seinen Erzeugnissen auf feste Kundschaft beschränkt ist, be findet sich in solchen ungewöhnlichen Zeitverhältnissen in ebenso drückenden Umständen als derjenige, welcher neben seinen! Hand werk noch ein offenes Geschäft betreibt. Sie litten gleichmäßig an Nahrungsmangel und der Betrieb ihres Geschäfts wurde ihnen um so mehr erschwert, als sie die Rohmaterialien zu hohen Preisen einkaufen mußten, während die Preise für die von ihnen gefertigten Artikel durch übermäßige Concurrenz herunter ge drückt wurden. Dazu kommt noch der Umstand, daß der Hand werker durch ein zielloses Creditgeben öfterem Geldmangel anS- gesetzt ist, indem er wohl Hunderte von Thalern in seinem Buche eingetragen hat, in seiner Caffe aber gewaltige Ebbe herrscht. Da- rücksichtslose Borgen bei dem Handwerker hat im Laufe der Zeit so übermäßig überhandgenommen, daß schon zuweilen öffentliche Stimmen laut geworden sind, um von dieser Unsitte abzmnahnen. Ein solches Beginnen war jedoch ebenso fruchtlos als die mancherlei Vorschläge von Mitteln, die in der An wendung Heil- nicht durchführbar waren, Heils gescheuet wurde« in Folge der Besorgniß, man könne sich dadurch seine Kunden abwendig machen. Eine- der am leichtesten ausführbar scheinende« Mittel war der Vorschlag zur Gründung einer Haadwtrkerbank, deren Fonds durch Ausgabe von Actien zu 5 und 1v Thalern oder durch bestimmte monatliche Beiträge sich leicht aufbringen ließe. Jeder Gewerbtreibende nnn, der seine Maaren Kunden auf Credit giebt, könnte dadurch seine Lage verbessern, daß er den Entnehmer der Maare ohne Geld eine» Schein, vielleicht eine Art Wechsel unterschreiben ließe, ans welchem das Ziel der Zahlung bestimmt angegeben ist. Diese Wechsel müßt« zu jeder Zeit bei der Bank gegen mäßige Provision in baare» Geld mngesetzt werden können und würden am Tage ihrer Fälligkeit von dem Acceptanten eingezogen. Im Fall die Zahlnng dem Schuldner unbequem wäre, könnte der Wechsel auf Woche« oder Monate prolongirt werden, dann aber müßte die Bank die Zahlung mit allen Mitteln zu erzielen suchen. Ist der Acceptant zahlungsunfähig, dann würde der betreffende Handwerker den Wechsel selber wieder einzulösen und die aufgelaufenen Kosten zu tragen haben.- Gleichzeitig könnte auch für die Bank ein Fonds gegründet werden, aus welchem die Gerichtskosten in Klagcfällen bestritten würden. So annehmbar dieser Vorschlag erscheint, so hat er doch im Handwerkerstande mancherlei Bedenklichkeiten erregt. Hauptsäch lich fürchtet man, sich durch Anwendung solcher Mittel die Kund schaft zu verscheuchen und sie solchen Handwerkern in die Hände zu treiben, die an der Handwerkerbank nicht betheiligt sind. Es ist allerdings möglich, daß dies anfangs der Fall sein könnte; aber allmälig würde die Nützlichkeit eines solchen Instituts mehr und mehr eingesehen werden und sammtliche Gewerbtreibende demselben als Mitglieder beitreten. Am Ende bleibt doch den Gewerbetreibenden nichts anderes übrig, wenn ihre im Buche eingetragenen Außenstände sich immer mehr vergrößern und sie zu der Einsicht gelangen, daß sie zu Grunde gehen müssen, wenn dem Verborgen nicht Einhalt gethan wird. Was kann einem Handwerker auch an einem schlechten Kunden viel gelegen sein? Und würde er beim Ersuchen der Unterschrift unter einen Wechsel nicht thun, was unter Kaufleuten längst schon gäug und gäbe ist? Warum also an einer so übertriebenen Zartheit festhalten, so ungegründete Besorgnisse hegen? Durch das maß- und ziellose Creditgeben verschlimmert der kleine Handwerker seine ohnehin durch die Zeitverhältnisse ver kümmerte Lage noch viel mehr und wie groß auch die Wohlthat der allgemeinen Wechselfähigkeit ist, indem dadurch der unbe mittelte Gewerbsmann sich auf leichte Weise einen größeren Credit verschaffen kann, so wird diese Wohlthat doch auch nicht selten die Quelle namenloser Sorgen und Kümmernisse und mehr als ein braver Mann hat darin schon seinen Ruin gefunden, daß er den fälligen Wechsel nicht decken konnte, während er zehn Mal mehr Außenstände in seinem Buche hatte, als die zu zah lende Wechsclsnmme betrug. Der schlichte Mann geräth in solche Verlegenheiten oft durch seine Gutmüthigkeit und Leichtgläubig keit leichtfertigen Kunden gegenüber. Wir oft hört man nicht die stereotype Redensart: „Sie können sich auf mein Wort ver lassen, lieber Meister, bis zu dem und dem Tage erhalten Sie Ihr Geld." Der Handwerker, welcher den Betrag zur Deckung eine- Wechsels bestimmt hat, rechnet nun daraus und läßt sich um das Weitere unbekümmert. Der Tag, an welchem er die Zahlung erhallen soll, um den ihm schon präsentirten Wechsel zu decken, kommt, er geht zu dem Kunden, um das Geld zu holen, hört aber zu seinem Erstaunen, daß derselbe auf einige
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