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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.04.1859
- Erscheinungsdatum
- 1859-04-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185904223
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18590422
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18590422
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1859
- Monat1859-04
- Tag1859-04-22
- Monat1859-04
- Jahr1859
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.04.1859
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Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. IV? 112. Freitag den 22. April. 1859. Bekanntmachung. Auf Verordnung des Königlichen Ministerium der Finanzen vom 12. Februar diese- Jahre- wird im Interesse der Chausseeunterhaltung so wie mit Rücksicht auf die polizeiliche Sicherstellung de- Fußgängerverkehr- auf den Chausseen hiermit auch das Treiben und Führen von Vieh aller Art und in jeder Zahl auf den Fußwegen der fiskalischen Chausseen, welche ersteren zwei bis drei Cllen breit find, wie die-hinstchtlich des Fahren- und Reitens auf denselben schon der Fall ist, ausdrücklich untersagt und dieses Verbot andurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dagegen vorkommende Eontraventionen nach §K. 36 M 14 des SteuerstrafgesetzeS vom 4. April 1838 mit der geordneten Strafe von mindesten- 1 Thlr. werden belegt werden. Borna und Leipzig, den 12. April 1859. Königliche Amtshauptmannschaft und Königliches Ober-Steuer-Jnspeetorat. von Oppel. Simon. . Sitzung -cr Stadtverordneten vom 20. April. Aus der Registrande wurde vom Vorsteher mitgetheilt: 1) eine Vorstellung des Stadtv. vr. Reck am, in welcher er beantragte: die in den Seitenflügeln der ItL. Bürgerschule befindlichen, in den ^ Umfassungsmauern stehenden und von 8 Seiten je 11 F«nst?r ent haltenden 8 Claffenräume durch bauliche Aenderung für Schul zwecke geeignet zu machen, oder, wenn dies nicht ausführbar sein sollte, für den Classenunterricht zu schließen. — Dieser Antrag wurde dem Ausschüsse für die Schulen überwiesen. 2) ein Antrag deS Stadtv. Adv. Wanckel folgenden Inhalts: „3n Folge eines vor Jahren gefaßten Beschlusses der Stadt verordneten dürfen die 10"„, welche früher der Theaterdirector von den Meßvorstellungen erhob, nicht mehr erhoben werden. Erst im April 1857 habe die Stadrverordneten-Versammlung sich für den Wiedereintritt der Forterhebung der Tantieme von den Meßvor stellungen erklärt. Bis dahin erhobene Tantlömen seien daher der Stadtcasse zu verrechnen. Jenem Beschluß wurde jedoch aus drücklich hinzugefügt: daß der Ertrag der Tantieme zu Theater- zwecken zu verwenden sei. Auch wenn dies nicht beschlossen worden wäre, hätie doch dieser Ertrag nicht dem Theaterdirector geschenkt werden dürfen, ohne ausdrückliche Zustimmung der Stadt verordneten. Diese haben aber damals ausdrücklich beschlossen: daß der Direktor diese Tantieme nicht erhalte. Der Rath habe darauf eine Antwort gar nicht gegeben und er beantrage daher das Stadtverordneten-Collegium wolle den Rath ersuchen, seine Erklärung auf den ihm mitgetheilten Antrag: die Tan tieme von Meßvorstellungen wieder zu erheben und zu all gemeinen Theaterzwecken zu verwenden, nunmehro alsbald abzugeden, namentlich auch den Stadtverordneten Auskunft zu geben, ob er zeither in Folge jenes Beschlusses die er wähnte Tantieme habe erheben und welchen Zwecken des Theaters zufUeßen lassen; für die Zukunft aber die Zustim mung der Stadtverordneten zu den einzelnen Zwecken der Verwendung rechtzeitig und vor dieser einzuholen. Er erinnerte hierbei zur besseren Uebersicht über diese Zwecke, daß das Stadtverordneten - Collegium damals namentlich die Lage der O r che st er Mitglieder und die Lage der untergeordneten Bühnen- mitglirder in Fällen der zeitweiligen Schließung des Theater- her vorgehoben haue. — Da- Verfahren deS Raths gegenüber den Rücksichten auf den Meßverkehr scheine aber sogar weiter gegangen zu sein und jetzt auf eine Nichtzulassung insbesondere größerer und berühmter Reüergesellschaften in der Ostermesse hinauszukommen. ES fände dies beim Publicum leicht eine solche Auslegung, st ob dies wieder eine neue Begünstigung der LheattrdtrMlon auf Kosten de- Meßverkehr- und der Natzungen de- Publicum- wäre. Eine Lheaterbirection aber, die reicht Mr Keüetbuden EsHmrrenzi aushalren möchte, würde sich ein traNpge- Aeugnkß apjWrn; jedenfalls sei ein solcher brodmibischer Kamps geg« tzWWMrr» gesellschaften eines städtischen Theater- durchaus unwürdig und compromittire das Ansehen der Verwaltung desselben. — Der jetzige Direktor de- Theaters befinde sich in einer ohnedies sehr begünstigten Lage. Der Theaterbesuch habe sich gegen früher gesteigert, die Einwohnerschaft habe sich außerordentlich und mehr noch der Fremdenbesuch namentlich zur Meßzeit vermehrt. Es sei bekannte Thatsache, daß da- Theater jetzt gut rentirt. Dabei sei dem HerM Direktor der Pacht erlassen worden und er beziehe da- Ga« zu dem bloßen Produktionspreise. Die berühmteren Reitergesellschaften aber, wie z. B. die von Renz, Wollenschläger, ziehen ein große« Publicum an sich und zum nicht geringen Theile sogar ein solches Publicum, welches nicht inS Theater gehr, selbst wenn die Reiter- gesellschaften nicht da wären. Die Oekonomen der Umgegend, die Herren Cavallerieofficiere und andere Kategorien von Schaulustigen werden durch sie zur Stadt geführt. Auch geben diese Reirergesell- schaften eine Vorstellung in der Messe für die Armen und diese habe dem Armendireciorium 190—250 Thlr eingebracht, sie gäben nennenSwerthe Steuerdeiträge und machten unter einem Theile unserer Mitbürger einen Umsatz von 10 —12,000 Tbaler in der Messe. — Diese Gründe veranlaßten ihn zu dem Anträge: den Rath zu ersuchen, einer angesehenen Reiiergesellschaft zu den beiden Hauprmessen, vorzüglich aber der Ostermesse, die Zulassung regelmäßig zu gewähren und möglichst m erleichtern.' Der Vorschlag des Vorsitzenden: diesen Antrag dem Finanz ausschüsse zuzuweisen, gab Veranlassung »u einer Debatte St.-V. Wigand sen. ging auf die früheren Beschlüsse der St-dtver- ordn ten in Bezug auf das Theater em, wurde aber vom Vorsteher behindert, in der Sache selbst sich auszusprechen, worauf er den Antrag stellte, diele Angelegenheit in sofortige B.rathung zu nehmen. Dieser Vorschlag fand jedoch nicht die Zustimmung der Versammlung und es wurde der Antrag des Herrn St.-D. Wankel darauf an den Finanzausschuß verwiesen ; 3) die An zeige: daß der Rath die Rechnung über die Weinigsche Stiftung mit Belegen auf das Jahr 1858, ferner die Rechnungen über die I., II. und III. Bürgerschule auf das Jahr 1857 und über die Nicolaischule und die Thomasschule auf da- Jahr 1857, bei letzterer mit Belegen, übersendet habe und diese dem Ausschüsse für die Schulen überwiesen worden sind. Der Vorsitzende diese- Ausschusses, Herr St-V Wi lisch, nahm hierbei (in Folge deS Beschlüsse- de« Raths, nur durch daS Direktorium der Versamm lung m»t den Ausschüssen in Verbindung zu treten) Veranlassung zu beantragen: daß die Versammlung durch den Vorsteher die bei den Rechnungen der drei Bürgerschulen und der Nicolaischule fehlenden Belege herbeiziehe. Es wurde dieser Antrag ein stimmig genehmigt; .4) eine vom Rath ergangene Mittdeilung einer Entscheidung der königl. Kreisdirection in der Sr.uelfrage. Die königl. KreiSdirection spricht stch ln einer Berokdnung vom 18. April dahin auß: „Eine hauptsächliche Entschließung kann nicht eher erfolgen, als bis die Krage: ob und welche von den Abgaben, die zur Tilgung der KriegSschuwen bestimmt warm, nach
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