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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.05.1859
- Erscheinungsdatum
- 1859-05-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185905219
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18590521
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18590521
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1859
- Monat1859-05
- Tag1859-05-21
- Monat1859-05
- Jahr1859
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.05.1859
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I Amtsblatt des Küuigl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. ^0 Sonnabend den 21. Mai. 1859» Zur SeurtheUungdes Entwurfs riner.Sewerbe-1 ?n"ih"!„'"w.smLM P.»du«L VpoNUNA ollS NÜNlAVNty VlltyltN I bedingungen durchaus übereinstimmen, wenn ander- nicht dasjenige Land, in welchem beschränkende JnnungSgesehe herrschen, von dem von vr. Heinrich Bodemer. Nachbarlande, in welchem größere Freiheit der Arbeit, folglich wohl- To hei», ein. neu« eben bei T. O. Wei,.l in Lei»,'» er-> f«Um Herstellung und v-rmulhlich auch größer« JEigenz besteh,, schienen« sedr lesentwerth« Schrift de« durch voikswirlhschastiiche I >" Verfertigung der Erzeugnisse wie in dem Absatz derselben literarisch, Leistungen bereit« rühmlich bekannten Verfasser«, der I "derstugelt werden soll. Dieser Fall ereignete sich sehr merkbar, al» in seinem Urtheil so ziemlich mit dem zusammenlrifft, welche« da« s ssiit dem Einmtt de« sollverem» die sächsischen und noch mehr die Tag.bl.tt vor Kurzem übn dmseldm Tegenstan» au«,Krochen südd-usichen Gewerbweibenden auf den nunmehr verkehrsfrel gewor- hat. Wir erlauben un« Einige« au« der Schrift mit,uiheile«, j d««en Mrffen und MLrktm nicht ohne Betroffmhelt du Ueberl^en- UM ihr dir allgemeine Aufmerksamkeit zuzuwenden. Ein gemeinsames deutsch österreichische- Gewerbegesetz. Nach Art. 19 der deutschen BundeSacte war eine Uebereinkunft über ein gemeinsames Zoll- und Handelssystem für alle Bundes- . ^ - leg« heit der preußischen HandwrrkSerzeugnisse gewahrten. In der Thar begriffen auch die aufgeklärten unter den deutschen Regierungen die Nachtheile der von veralteten Zunftverfassungen beengten Gewerbe zustände recht wohl, sie mußten oder wollten sich aber im Kampfe gegen begründete und unbegründete Ansprüche, gegen Herkommen und Dorm tem für alle Bundes-1 Dorurtheil darauf beschränken, durch Eoncession-ertheilungen, durch ftaaten in Aussicht gestellt; es kam aber bekanntlich nicht- zu ! die Begünstigung der Fabriken und überhaupt durch Ausnahmegesetze Stande. Als indrß Preußen im Jahre 1818 die Zölle im Innern ! die Freiheit der Arbeit zu befördern, soweit eS ohne förmlichen Um beseitigt und eine geschlossene Aolllinie um seine Grenzen gezogen! stürz der bisherigen Verhältnisse ausführbar war. Ist nun auch hatte, konntm sich die Regierungen der kleineren deutschen Staaten I auS dieser überall ausgebesserten und hinter jeder Landesgrenze wie- über die Unhaltbarkeit ihrer isolirtm Stellung und über die Noch-! der ander- colorirten Gewerbegesetzgebung ein buntscheckige- Durch wendigkeit nicht länger täuschen, sich entweder untereinander zu i einander hervorgegangen, so haben doch die aus der Unbestimmtheit einem gemeinsamen Ganzen in Bezug auf Handel und Verkehr zu I der Zustände entsprungenen Provisorien und halben Maßregeln verbinden oder sich einem größer» Staate anzuschließen. AuS diesen ! anderseits wieder den Vortheil gehabt, der Vereinigung zu einem anfänglich einseitigen Bestrebungen ging zuletzt der Zollverein hervor. 1 womöglich mit Oesterreich gemeinsamen deutschen Gewerdegesetz den Nachdem die inneren Zollschranken gefallen, athmeten die ge-1 Weg offen zu lassen. Daher ist auch der Zeitpunkt zu einer solchen drückten Länder wieder auf und Jeder, der nicht blind war, konnte! Vereinigung niemals günstiger gewesen als gerade jetzt. Die über die außerordentlichen Erfolge der befreiten innsrn Verkehrs-! österreichische Regierung hat die Grundzüge einer neuen Gewerbe bewegung nicht im Zweifel sein. Sobald aber einmal die so schwer! ordnung bereit- vorgelegt. In Preußen besteht durch die 1845 erreichbar geschienene Aollvereinkgung errungen war, brach sich von! und wieder 1849 beliebten Abänderungen an dem gewerblichen selbst der Gedanke Bahn, den vielfach noch fehlenden Bedingungen ! Grundgesetz von 1809 ein ungewisser und schwankender Zustand, zur unbehinderten Entwickelung der öffentlichen ErwerdSthätigkeit! welcher seiner nothwendigen Lösung harrt; in Bayern herrscht eine durch neue Vereinigungen zu Hülfe zu kommen. So entstanden der! zwischen Realberechtiqungm und Concessionswillkür im Kampfe lie- Post- und Telrgraphenverein, die Wechselordnung, die Münzcon-! gende und auf die Dauer unhaltbare Gewerbsgesetzconfusion, und vention, denen sich zunächst ein allgemeine- Handelsgesetzbuch, sowie! was Sachsen betrifft, so geht da- Erforderniß einer Regelung der die Gleichheit der Maße und Gewichte anschkießen wird. Diese! GewerbSverhältniffe auS der Vorlage des Gesetzentwurfes von selbst rieller Hinsicht zur Wohlfahrt der Gesammtheit bei, denn es ward! und geprüften Materiales gebildet, daß eine zur Berathung einer dadurch der mit unleugbarer Gewalt fortbestehenden Idee des ein-1 gemeinsamen deutschen Gewerbeordnung einberufene Conferenz, müßte heitlichm Gesammtstaates ein von der Politik unabhängiges gemein-1 sie auch den Particularintereffen vorerst noch Rechnung tragen, doch schastliches Ziel vorgesteckt und zugleich den anderseitigen heimlichen ! derselben Raum genug gestatten könnte, um unter Festsetzung all- Bestrebungen des ParticulariSmus rin eben so heilsamer Damm I gemeiner Grundregeln eine später gänzliche und unbedingte Ver- entgegengefttzt. Damit bildete sich aber auch eine bi- dahin un-1 einigung aller deutschen Länder unter Ein Gewerbegefetz hoffen zu bekannte Macht der volk-wirthschaftlichm Interessen in Deutschland I lassen, und dieß um so mehr, als der sächsische Entwurf mit dem aus, und so aufrichtigen Dank man den Fürsten und Regierungen I preußischen Gewerbegesetz und folglich auch mir dem in dm Haupt- für ihrm Beitritt zu Vereinen, welche die SouveränitätSausübung I puncten wieder mit diesem übereinstimmenden österreichischen Gesetz- der Einzelnen mehr oder wenign beeinträchtigten, immerhin zollen! entwurf ziemlich identisch und nur in den Ausführungsformen ab muß, so läßt sich doch nicht wohl verhehlen, daß, sobald eine ein-1 weichend ist, dadurch aber freilich störend und trennend wird. Für mal als zweifellos nützlich und wünfchenSwerth erkannte Vereinigung I kein deutsche- Land aber mehr wie für da- von Oesterreich und von der geeigneten Seite her ernstlich und beharrlich in Vorschlag I Preußen umschlossene Königreich Sachsen ist die Lösung dieser Frage gebracht worden, der einzelne und zumal der kleinere Staat sich I von Wichtigkeit, weil sich wohl begreift, daß die Vorschriften einer trotzt vielleicht divergirender Interessen dm Rücksichten auf die Ge-1 sächsischen Gewerbeordnung nicht bemgender sein dürfen, als die sammtwohlfahrt nicht zu entziehen vermag, daher den meisten I Gesetzgebungen derjenigen Länder, mit denen der sächsische Gewerbe neuen GesetzeSentwürfm die sorgsame Erwägung ihrer Anpassung! stand die Eoncurrenz bestehen soll. Kann e- nun unter solchen z« einem eventuellen Ganzen voranzugehen hat. ! Umständen gerathen erscheinen, daß die sächsische Regierung ohne Ist nun aber unter dm genannten Vereinen der Zollverein der I dm Zwang der unabwendbaren Nothwmdigkeit einseitig mir einer weit wichtigste, so läßt derselbe dennoch eine höchst fühlbare Lücke, I neuen Gewerbeordnung hervortritt, dadurch der gehofften Gesammt- so lange eS 4hm an der Uebereinstimmung einer gemeinsamen! Vereinigung ein abermalige- Hinderniß in den Weg legt und sich Gewerbegesetzgebung gebricht. Der Verkehr zwischen zoll-! selbst der Gefahr bloSstellt, ein kaum aufgerichtetes mühselige-Werk und handelsverbundenen Landern kann durch Ungleichheit der Mün-1 nach kurzem Bestehen wieder einreißm oder umändern zu müssen? zen. der Maaße und Gewichte, wir durch die Verschiedenheiten der! ES ist eine solche Maßreael um so mehr zu beklagen, als die Polizrivorschristen allerdings belästigt und s Motiven deS Gesetzentwurfes die wtrthschaftlichen Nachtheile einer »en Gewerbe- iegengründe,
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