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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.07.1859
- Erscheinungsdatum
- 1859-07-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185907187
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18590718
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18590718
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1859
- Monat1859-07
- Tag1859-07-18
- Monat1859-07
- Jahr1859
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.07.1859
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rlWgcr »»» Anzeiger. Amtsblatt des KixiA Bczirlsimchls «xd des Raths der Stadt Leipziz. ISS. Montag den 18. Juli. 185». Bekamitmach«»». Im Monat Juni d. I. find wegen nachstehender wohlfahrtSpolizeilichrr Contraventionen Etrasen oder Bedeutungen auS- zusprcchen gewesen. Leipzig, am 13. Juli 18LS. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. 1) Straßenverunreiiugung« und sonstige Ordnung-Widrigkeiten beim Räumen der Privet- und Senkgruben, so wie beim Abfahren des Dünger- 10. 2) Au-leiten von unreinen Flüssigkeiten au- Grundstücken auf die Straße 5. 3) Sonstige Gtraßenverunreinigungen beim Kohlenabladen, Schuttfahrrn re 1. 4) Heradgieß« von Flüssigkeiten, Heradwerfen und Herabfallenlassen von Gegenständen au- den Fenstern auf die Straße 9. 5) Ausschütten von Asche, Ruß, Scherben, Bauschutt u. s. w. auf die Straßen überhaupt, ingleichen von Kehricht außer halb der Kehrzeit (Markttag- Nachmittag- zwischen 2 und 4 Uhr) und Liegenlassen von Kehricht, Geströhde u. s. w. außerhalb dieser Zeit 1. 6) Unterlassenes Kehren der Straße innerhalb der vorgeschriebenen Zeit (Markttag- Nachmittag- zwischen 2 und 4 Uhr). 7. 7) Versperrung oder Hemmung der Passage auf Straßen, Trottoir- und Fußwegen durch Stehen- und beziehentlich Liegen lassen von Wagen, K irren, Kisten, Schutt, Sand u. oergl. m., Aulstellen von leeren Wagen, beim Befrachten der Wagen, so wie durch Aufschlagen von Verkaufsständen und Au-Hängen oder Au-setzen von Waarenkasten rc. 24. 8) Ordnung-widrige- Passiren der Trottoir- und Fußwege mit umfangreichen Gegenständen, Wagen u. dergl. . . 30. S) Unbeaufsichtigte- und ordnung-widrige- Stehenlassen bespannter Wag« oder Schleifen auf der Straße . . 1. 10) Au-setzen von Blumentopf« u. dgl. vor die Fenster ohne vorschriftsmäßige Vermachung durch Eisenstäbe oder Holzgitter 1. 11) Keuerdefecte und ftuerpolizeiwidrig» Anlag« 1. 12) Mangel und ordnungswidrige Beschaffenheit der Aschengruben 2. 13) Unvorsichtiges Ged ah w» «Er Feuer und Acht 1. 14) Tabakrauchen in Ställe», Werkstätten und anderen ftuuWfährliche» Ort«, ingleich« Bettete« von dergleichen Räum lichkeit« mit dreuneuder Cigarre oder Pfeift 3. 15) Herumlaufenlass« von Hunden ohne Beißkörbe auf der Straße rc.. > 27. 16) Contraventionen btt Kiacre- «yd concessionirt« Einspänner 0. 17) Verschied«« andere wohlfahrt-polizeiliche Eontraventionen 7. 8um»a 13st. Qri» iräirint I überlebenden Versichert« nach der« Wahl vom erfüllt« 55 , 60. litte KONlgl. sacys. Eersremenvank. oder 65. Lebm-jahre ab. Die Höhe der Rente, die übrig«- für Unter den verschied«« segen-reichen Instituten, welche in ! denselben Rentner dis a»f di« Summe von 200 Lhlr. anstetgen neuerer Zeit da- Bedürfniß zur Hebung Unterstützung der I darf, hängt von der Feit und der Größe der Einlag«, so wie minder Bemittelten hervorgerufen hat, nira»» ^»streitig die tönigl. I davon ab, ob der Eintritt in d« Genuß der Rente früher oder sächs. Altcrsrentenbank eine der ersten Ste'l n ein, den» sie ist, I später begehrt wird. obwohl für jeden sächsisch« Staatsangehörigen zugänglich, vor-! Für den Fall frühzeitig eintretrnder Invalidität eine-Ber- zug-welse dam bestimmt, den minder wohlhabenden Classen de-I sicherten kann die Rente ausnahmsweise auch schon vom erfüllt« Publicum- Gelegenheit zu bitten, in der Aeit ihrer Erwerbsfähig- ! 30. oder einem darauf folgenden Jahr« ab an wirklich Bedürftige keit durch zurückgelegte Ersparnisse für ihr spätere- Alter, wo mit I verabreicht werden; diese Invalivenrente ist aber freilich dann d«m Sink« der Kräfte der Verdienst abnimntt und Mangel und! desto geringer, je zeitiger sie begehrt und gewährt Hrk Sorgen «inzutreten pflegen, eine den Ausfall am Verdienst er-! Die Rente ist an die Person de- Versichert« gchund«; auf setzende jährliche Rente zu erwerb«, und dadurch nicht nur jene! da- Quartal, in welchem der Rentner stutzt, »tod^woch den Widerwärtigkeit« de- Leben- vom spätem Alter fern zu halten,! Nachgelass«« desselben noch die Hälfte eine- Vittteljahre-detrag- sonvern auch schon die Sorgen de- früheren Leben- durch die sichere I der von ihm zu beziehen gewesenen Rente (die Sterbeqoartal-- Hoffnung auf jene immer näher und näher rückende Unterstützung! rente) verabreicht. Die Einlagen sind der Verkümmerung nicht zu erleichtern. ! unterworfen, auch dürfm die Alters^ und Invalidenrenten selbst. Die Alter-rentendank vermittelt, wa- die Ungunst de- Geschicke- I bi- zu einem Gesammtbetrag von jährlich 100 Lhlrn., weder ver- jenen Classen der Gesellschaft vorenchalt« hat, indem fie tzle der! kleinert noch abgetreten werden. Lee Einzatzlur^e,, deren jede Anstalt Btttrrkmden, die Versichert«, gleichsam z» einer besonder»! in elntt voll« Lvalersumme und wevigsten- in Einem Lhaler zu groß« Familie vereinig«, welche durch fortgesetzt« kleine Einlagen I besteh« hat, könne» vom 18. Jahre an in verschiedener Weis« und deren unausgesetzte Vermehrung durch Hinznschlagung der! geschehen; man kann. davon gewonnenen Linsen und Ainfe-zins« nach und nach ein! a) mit Capital Verzicht einzahl« oder, mit ander» Wort«, ansehnliche- Vermögen zusammenbringt, um dasselbe dereinst den I die etngezahlt« Einlagen für sein« Tode-fall der AlterS- Überledmd« Gliedern zum ausschließlichen Genuß zu überlassen. I rentendank, behufs der Müverwmdung duseltzen auf die Die Alter-rentendank gestattet Einlag« vom 18. Jahre des! Renk« der überlebend« Versichert«, überlass«; oder Versichert« ad. legt dieselben auf Klos« und Atnse-zlnsen zu! b) mit Capitalvorbehalt elvzahlen, da- heißt, die ringe- halbjährig,, odtt well die 1»?, Lhaler Ains« de- erst«! zahlt« Beträge für den Todesfall de- Versicherten zur DiS- Halbjahres an» Ende des zweit« selbst wirser V Pfennige Ains«!! Position fich Vorbehalte» In diesem Falle «erd« nach dem gewährt Hab«, W» 3 Thlr. 15 Ngr. 0 Pf^ »om Hundert jähr-I Ableben de- Bttsichen« — möge derselbe vor oder nach 1t ch werdend an, und gewährt das hinaus erwachsende Capital ! dem Eintritt in den Rentengenuß gestorben sein — die ein- — unten Abzug von 1»»/» zur Deckung unvorhergesehener Aus-! aezahlt« Einkaqm an dir Erd« de- Einleger-, oder wer fälle, sv wtn al- Aeguivalent für die vom Sraar üdeenommen« I sonst zur Empfangnahme derselben berechtigt ist, zurückge- Vm»alrung-Gftm — in dr, Form von jährlich« R«r« den! zahlt, jedoch ohne Zins«, dir vielmehr ans die Bildung VN
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