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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.06.1859
- Erscheinungsdatum
- 1859-06-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185906300
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18590630
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18590630
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1859
- Monat1859-06
- Tag1859-06-30
- Monat1859-06
- Jahr1859
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.06.1859
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Anzeiger. —— .L Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. ^0 Donnerstag den 30. Juni. 1859» Tagesbefehl an die Commimalgarde zu Leipzig den 21. Juni 18SS. Auf Feuerallarm rücken vom l. Juli d. I. Mittags 12 Uhr an das I. und IV. Bataillon zum Feuerdienst aus und zwar besetzt daS I. Bataillon die Brandstätte, daS IV. stellt sich in der Nähe derselben als Reserve auf. DaS II. und III. Bataillon treten, als zweite Reserve, erst dann in Dienst, wenn nach dem AuSrücken der beiden erst genannten, im Feuerdienst stehenden Bataillone Appell geschlagen werden sollte. In Bezug auf die EScadron und sonst verbleibt eS bei den bisherigen Anordnungen. Das Commando der Commnnalgarde. H. W. Neumeister, Commandant. Bekanntmachung, die Auslieferung der Postsendungen betr. In Bezug auf die Vorschriften, welche in 8 22. der zu Ausführung deS PoftgesetzeS vom 7. lausenden MonatS er lassenen, mit dem I. Juli dieses Jahres nebst dem Gesetze selbst in Kraft tretenden Postordnung von demselben Tage über die Auslieferung von Postsendungen getroffen sind, wird hierdurch Nachstehendes noch besonders zur öffentlichen Kenntniß gebracht: 1) Ueber eingehende Packet- und Wertsendungen selbst haben die Empfänger künftig nur insoweit Quittung zu leisten, als ihnen diese Gegenstände nach 8 74. der Postordnung, Absatz 2 Pkt. l, 2 und 3 von der Postanstalt zugeiragen werden. Wird dagegen nur der zu einer solchen Sendung gehörige Begleit-(Adreß») Brief bestellt, so hat sich auch die Quittungsleistung lediglich auf diesen letztem zu beschränken. Die Aushändigung der zugehörigen Postsendung erfolgt letztem Falls gegen Vorzeigung (und postamtliche Abstempelung) deS AdreßbriefS. Quittung über die erfolgte Auslieferung des PoststückS wird in diesem Falle nicht erfordert. Den Adressaten von Briefen mit declarirter Geld - oder Werchinlage über 30V Thals» »erden, da derartige Sendungen weder mit Begleitadresse versehen, noch poftamtlich zu bestellen find, besonders voryednrckte Adrestfcheine behändigt, über deren Empfang ebenfalls zu quittiren ist. Gegen Vorzeigung dieses Scheins erfolgt die Auslieferung deS zugehörigen Briefs. Auslieferungsscheine werden künftig nicht mehr auSgegeben. 2) Postsendungen, über welche Quittung zu leisten ist, dürfen in Abwesenheit deS Adressaten nur an eine in dessen ausdrücklichem (nach der Vorschrift der Postordnung schriftlich nachzuweisenden) oder stillschweigendem Aufträge handelnde Person verabfolgt werden. Als stillschweigend Beauftragte sind GeschäftStheilhaber, Geschäftsführer und erwachsene Familienmitglieder zu be trachten, so weit sie dem bestellenden Briefträger als solche bekannt und — soviel GeschäftStheilhaber und Geschäftsführer anlangt — der Abgabepostanftalt schriftlich bezeichnet sind. Adressaten, welche die für sie eingehenden Postsendungen nur persönlich oder durch ausdrücklich beauftragte Bevoll mächtigte, nicht aber durch Personen der zuletzt bemerkten Art in Empfang nehmen wollen, haben dies bei der Postanstalt ihres Wohnorts im Voraus bestimmt zu erklären. 3) Der Quittung ist stets der Empfangstag und, wenn sie durch einen Bevollmächtigten erfolgt, der Name, bez. die Firma des Auftraggebers hinzuzufügen. Leipzig, am 28. Juni 1859. Königliche Qker - Post - Direktion. von Zahn. Bekanntmachung. "" Die öffentliche Mischung der Nummern 56. K. S. Lande--Lotterie, so wie der Gewinne Ir Elasse findet Sonnabend den 2. Juli O. Nachmittags 3 Uhr auf dem AiehungSsaale, JohanniSgaffe Nr. 48, 1. Etage, statt. Jedem Anwesenden steht es vor der Mischung frei, nach irgend einer der 72,000 Nummern zu fragen und sich solche vorzeigen zu lassen. Die Ziehung der planmäßigen 2500 Nummern und Gewinne in Ir und 2r Elasse und 3000 Nummern und Gewinne in 3c und 4r Classe 56. Lotterie geschieht in folgender Weise: bei Lr und Sr Elaffe früh von 8 Uhr an 2000 Nummern und Gewinne, Nachmittag von 2 Uhr an 500 Nummern und Gewinne, bet Sr und Lr Elaffe früh von 8 Uhr an 2000 Nummern und Gewinne, Nachmittag von 2 Uhr an 1000 Nummern und Gewinne. Leipzig, dm 29. Juni 1859. Königliche Lotterie-Direktion. Marbach. Die Vorzüge des gemischten (Papier- u. Metall-) . Geidspstems ^ mit Rücksicht auf Zettelbanken und Preise. m. E< ist ein nicht weniger herrschender Jrrthum, anzunehmen, Actimbankm hätten ein ganz besondere« Interesse am hohen Zins füße, ein ntzch größere« al« Prlvatbankier« und diScontirmde Ge schäftsleute. An dem Maße de« landesüblichen Zinsfüße« bemißt sich nur die Rentabilität ihrer eigenen Geschäfte, und wenn z. B. österreichische 4°,« Metallique« statt etwa auf 65 auf 100 ständen, würde sicher ein Unternehmen mit einem Erträgniß von 5«/« ebm so rentabel heißm, wie jetzt ein solche«, da« Sv« oder 7«/« Rente gewährt. In England steht der Zinsfuß in der Regel niedriger al« in Oesterreich, und dennoch vertheilm die englischen Bantdn größtentheil« Dividenden, die dm landeSübltchm Zinsfuß in Oester reich doppelt und dreifach übersteigen» von den jetzigen AuSnahm«;
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