Amtsblatt des Äönigl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 314. Donnerstag den 10. November. 18SS. Bekanntmachung. Das Jubiläum des ELrrhirndertjährigen Geburtstages unseres großen National-Dichters Friedrich Schiller, welches unsere Stadt beute festlich begeht, hat uns, um diesem Tage eine bleibende Erinnerung zu widmen, zu dem Beschlüsse veranlaßt, die neue Straße vom PeterSthore bis zum Ausgange der UniverfitätSstraße mit dem Namen Schillerstraße zu bezeichnen. Wir bringen dies hierdurch zur allgemeinen Kenntniß. Leipzig, den L«. November L8S». Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Cerutti. Bekanntmachung, die Schließung des Museums am LO. dieses Monats betreffend. Der am 10. dieses MonaiS bevorstehende große Tagcsfcftzug macht die Schließung des Museums an diesem Tage zur Abhaltung des die daselbst ausgestellten Kunstgegenstände gefährdenden Andranges des schaulustigen PublicumS nothwendig. ES kann daher Zutritt zu sämmtlichen der Kunst gewidmeten Räumen während des ganzen Tages nicht gestattet werden, wogegen der für die Ausstellung der Schillersammlung angewiesene untere Saal erst von II Uhr Vormittags geschlossen werden soll. Demgemäß haben zu dieser Zeit alle Besucher desselben das Museum zu verlassen. Unser Aussichtspersonal ist zur Aufrechthaltung dieser Anordnung angewiesen. Leipzig, den 8. November 1850. Der Rath der Stadt Leipzig. ' ' ^^ Koch. Ekrutti. Bekanntmachung. In Gemäßheit deS Regulativs, die alljährlichen Preisaufgaben für die Studirenden zu Leipzig betreffend, wird hierdurch bekannt gemacht, daß nachstehend genannten Studirenden, welche Abhandlungen über die am 31. Oktober 1858 ausgeschriebenen Aufgaben eingereicht haben, die akademischen Preise zuerkannt worden sind-: Herrn Christian Friedrich D i t t e S, 8tuä. pbilog. aus JrferSgrün von der zweiten Sektion der philosophischen Facultät und Herrn Wilhelm Georg von Zahn, 8tuä. matb. aus Leipzig von der dritten Sektion derselben Facultät. Hiernächst sind von der juristischen Facultät Herr Albert Wilhelm von Gröning, 8tuä. ^ur. aus Bremen und von der zweiten Sektion der philosophischen Facultät, Herr Friedrich Germann Lücke, 8tuä. tbeol. aus Dresden, wegen der eingereichten BewerbungSschriften um die ausgeschriebenen Preise dem König lichen hohm Ministerium des CultuS und öffentlichen Unterrichts zu Gratifikationen empfohlen worden. Für daS Universitätsjahr 1859/60 find folgende Aufgaben gestellt worden. 1) Von der theologischen Facultät: In VLN08 kalaogtmao loooo, ubi Hebräer 8aera leeeriat, bistoriee myuiratur. 2) Von der juristischen Facultät: De ^ure ueeregeeocki eoIIsAatariorum. 3) Von der medicinischen Facultät die bereits im vorigen Jahre gestellte Aufgabe: (juae äs eoa^ulorum iormations intra vaoa sanKnikera non violata eorumyus eommutationibu8 et «eineiig innotnernvt, sa reeentiore tempore virig äoetm bauä parvi Moment! viss. gnnt neczue tarnen ab antiHuioribug meckieis omnino nezleota atyne praetermisLa. kostukatur iAltur, nt observationes bao äs re priore maxime tempore laetae colliKantnr et eum observatiouibns et experimentrs reeeng kaetis eomporentur, at^ne quae äe e» soxitatR et äüpiMck» »«»t, juäioio ae eonsurae »ubmittantur, aäärtis, si fferi poteot, proprns experimentis et observationibus. 4) Von der philosophischen Facultät, a) erste Section: Ueber die Beschaffenheit, die Machtbesugniß und den Geschäftsgang deS deutschen Reichstages im vorigen Jahrhundert; b) zweite Sektion: Welche Fortschritte insbesondere der ethischen und ästhetischen Spekulation sind inner halb der von Kant angebahnten Richtung durch Schiller'- philosophische Arbeiten bezeichnet und wie bethätigen sich diese Fortschritte in den nachfolgenden Entwickelungen der Philosophie? o) die dritte Sektion: Welche Aehnlichkeiten und Verschiedenheiten finden sich zwischen dem alten Merkantil- systeme (etwa von Schröder'S oder von Jufti'S) und der neueren Schuhtheorie Fr. List'S? Die Abhandlungen über diese Ausgaben sind in lateinischer Sprache abzufaffen, nur bei der Behandlung der von der dritten Sektion der philosophischen Facultät gestellten Aufgabe ist der Gebrauch der deutschen Sprache gestattet. Die Ein- lieferung muß unter Beobachtung der in dem Regulative über die akademischen Preisfragen vorgeschriebenen Modalitäten bis zum 31. Juli 1860 bei dem Decan der betreffenden Facultät erfolgen. Leipzig, den I. November 1859. Der akademische Senat. Geh.R. Waechter, d. Z. Rector,