Anzeiger. Amtsblatt drs KSnigt. Bezirtsgerichts mid dcs Raths dri Stadt Leipzig. M 293. Donnerstag den 20. Oktober. I8S9. Bekanntmachung. Nachdem daS Ministerium deS Innern sich veranlaßt gefunden bat, die Verbreitung der Druckschrift: „Juchhe, nach Jtalia. Bern und Genf. Voigt'S Verlag. 1859." wegen des aufreizenden, gegen mehrere Vorschriften deS Strafgesetzbuchs verstoßenden Inhalts derselben im Bereiche des Königreichs Sachsen zu verbieten, so wird dies hierdurch zur Nachachtung bekannt gemacht. Gegenwärtige Bekanntmachung ist in allen nach 8. 21 deS PreßgesetzcS vom 14. März 1851 hierzu verpflichteten Zeitschriften abzudrucken. Dresden, den 10. Oktober 1859. Ministerium des Innern. Freiherr von Brust. Derndt. Erinnerung an Abführung des diesjährigen 2. Termins der Gewerbe - und Personalsteuer, so wie des außerordentlichen Zuschlags zu derselben. In Folge der zu dem Finanzgesetze vom 12. August 1^58 erlassenen Ausführungs-Verordnung von demselben Tage wird der diesjährige T. Termin der Gewerbe- und Perfonalsteuer am LS. Oktober d. I. nach einem halben Jahresbetrage fällig. Zugleich mit diesem Termine soll auch, laut der zu dem Nachtragsgesetze vom 13. Juni 1859 erlassenen AuSführungS« Verordnung vom 14. desselben Monats, an außerordentlicher Gewerbe- und Personalsteuer Acht Zehntheile eines halben JakreSbetrageS (d. i. also Vier Zehnthelle eines vollen JahrcSbetragS, mithin 12 Neugroschen von jedem Thaler, 4 Pfennige von jedem Neugroschcn deS vollen im Cataster stehenden Ansatzes) erhoben werden. Die diesfallsigen hiesigen Steuerpflichtigen werden daher hierdurch ausgefordert, ihre Steuerbeiträge so wie den gedachten außerordentlichen Zuschlag zu selbigen nebst den städtischen Schoß- und Commungefällen — welche Letztere nach demselben Betrage wie im 1. Termine dieses Jahres zu bezahlen sind — an obgedachtem Tage und spätestens binnen L41 Tagen nach demselben bei der Stadt-Steuer-Einnahme allhier pünktlich zu entrichten, indem nach Ablauf dieser Frist gesetzlicher Vorschrift gemäß sofort mit erecutivischen Zwangsmitteln gegen die Restanten verfahren werden muß. Leipzig, den 13. Oktober 1859. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Bekanntmachung. DaS betheiligte HandelSpublicum wird hiermit darauf aufmerksam gemacht, daß eine Restitution der in gegenwärtiger MkchaeliSmeffe für im freien Verkehr eingegangene Propre- und Transits-Speditionsgüter erlegten Meßunkostcn nur dann gewährt werden kann, wenn die hierüber einzureichendcn Verzeichnisse nebst Unterlagen längstens Sonnabends den W Oktober dieses Jahres bis Abends « Uhr allhier zur Ablage gelangen. Leipzig, den 12. Oktober 1859. Königliches Haupt-Zoll-Amt. Lamm, Z.-R. Bekanntmachung, die Anmeldung neuer Schüler in die vereinigte Raths - und Wendler'sche Freischule betreffend. Diejenigen Aeltern, Pflegeältern rc., welche für nächste Ostern die Aufnahme ihrer Kinder oder Pflegebefohlenen in die Wendler'sche Freifchule wünschen, wollen sich persönlich mit den Kindern Montag den 24. Oktober und Donnerstag den 27. Oktober Nachmittag 3 Uhr im Schulgebäude der vereinigten Raths- und Wendler'schen Schule elnfinden. Taufzeugnisse so wie Bescheinigung über Einimpfen der Schutzpocken sind mitzubringen. Noch wird bemerkt, daß nur Kinder ausgenommen werden können, welche zu Ostern 1860 daS 8. Lebensjahr nicht überschritten haben. Leipzig, am 17 Oktober 1859 Da« VjwVElawIr»»» a«* Ntlttunx. lleber Leieuchtung. IV. An die Gasbeleuchtung schließt sich, vom chemischen Stand punkte aus bewachtet, direct die Beleuchtungüart mittelst Photogen, Solaröl und Paraffin an. Wir wollen deskalb, da das Tech nische derselben eng mit dem Wissenschaftlich-Chemischen verknüpft ist, diese in der letzten Zeit zu solch allgemeiner Wichtigkeit ge langten Brennstoffe einer kurzen Betrachtung unterziehen. Es sind Alles Verbindungen von Kohlenstoff und Wasserstoff, um Lheil in denselben Verhältnissen zusammengesetzt wie eaS Leuchtgas, weshalb man sie auch als Leuchtgas in flüssiger und fester Form betrachten kann, zumal da ihre Darstellung auf dem selben Grundsatz beruht und aus denselben Rohmaterialien erfolgen kann, wie die desjenigen Leuchtstoffes, der uns durch unterirdische Röhrenleirungen in luftsörmkger Gestalt zugeführt wird. Sie sind inSgesammt Produkte der trocknen Destillation fossiler Pflanzenreste. Man kann zwar statt Steinkohlen oder Braunkohlen, ebenso wie bei der Leuchtgasfabrikation, auch Holz und andere vegetabilische oder animalische Stoffe verwenden, allein die großen Mengen im Innern unserer Erde aufgehäufter Brennstoffe, die entweder ent;