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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.12.1859
- Erscheinungsdatum
- 1859-12-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185912057
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18591205
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18591205
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1859
- Monat1859-12
- Tag1859-12-05
- Monat1859-12
- Jahr1859
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.12.1859
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kebenS- ttckel. en. l beim vager-, aße zu rrzlichst en. > Hotel lliesa. lond. rlin. >reSden, weißer ,urg. -otel de am. t Rom. »logne. Berlin. >m —; London ; 1«/« fO. 90; Silber- Credit- Kranz- erschles. TagMM Anzeiger. Amtsblatt des Königl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. 33S. Montag den 5. December. 18S9. -esttngs »ah«e. Der Stader Lall und die ElbMe *). Die Fragen de- öffentlichen Recht-, die völkerrechtlichen Grund sätze haben in der Neuzeit eine immer breitere Bahn im Volke, eine stet- wachsende Theilnahme der Presse, eine fortwährend größere Klarheit im Bewußtsein der Allgemeinheit gewonnen, so daß sie heute längst nicht mehr Alleineigenthum der Cabinete und Diplo matie sind, sondern da- Volk den ihm zukommenden Antheil an der Entscheidung jener Fragen beansprucht, und wo man dem Volke diese Berechtigung mit Gewalt verneint, da wird nur desto mehr neben der rechtlichen auch die moralische Seite der Fragen geprüft und so da- Gewicht derselben verstärkt. Die offenen sitt lichen Anforderungen an da- öffentliche Recht sind vielleicht die schönste Frucht unserer Zeit! Wir haben e- auch bei dem nachstehend Behandelten mit einem Bclkervertrage oder, wenn man der Wahrheit ein entschiedenere- Wort leiht, mit dem Nichthalten eine- völkerrechtlichen Vertrag- vor dem ganzen deutschen Volke und den vertraggarantirenden Mächten Europa- zu thun, mit einem Stücke deutscher Geschichte, welches zu Tage legt, wie sehr man sich der unbegrenzten Geduld unser- Volk- im öffentlichen Recht selbst da bewußt war, wo gleichzeitig die sittliche Stimme der Allgemeinheit schweigend er halten wurde. Unser ältere- Geschlecht konnte und mochte im Jahre 1814, als dem Jahre, in welchem zu Wien jener große Völkervertrag, die Wiener Congreßacte, abgeschlossen ward, nicht ahnen, daß noch nach beinahe einem halben Jahrhundert um diese Freiheit der deutschen Ströme vom Volke, von den Ständen und der Presse werde gerungen werden müssen, welche durch Artikel 108 — 116 der Acte und die in ihnen aufgestellten allgemeinen Grundsätze — wonach alle deutschen Flüsse von da an, wo sie schiffbar werden, auf dem ganzen Laufe bi- zur Mündung völlig frei sein sollten — verkündigt worden ist. Die Elbe war aber ausdrücklich als unter die Fundamentalbestimmungen gehörig ge nannt, und e- sollte jene proclamirte Freiheit der Ströme nur durch einen mäßigen Tarif nicht sowohl eine Beschränkung als vielmehr die Vervollständigung erhalten, daß bei Festsetzung desselben nach Artikel 111 vor allem von dem Gesichtspunkte au-gegangen würde, durch Erleichterung den Handel zu ermuntern. Mir dieser Bestimmung, welche also einen finanziellen Charakter der Abgabe im Voraus ablehnte, mußte man um so mehr sich einverstanden erklären, als d>« Instandhaltung de- bi- dahin bedeutend ver sandeten Fahrwasser- durch Baggerung und andere Mittel im eigenen Interesse der Schifffahrt lag, welche sehr gern eine mäßige Abgabe al- Aequivalent entrichtete. So sollte denn endlich eine alte Hoffnung de- deutschen Han del-, der bisher unter dem Drucke der verschiedenen Stapelrechte und ungleichen Zölle so sehr geUtten hatte, in Erfüllung gehen, ein alte- Faustrecht fallen, mittel- dessen man, ohne da- Geringste für die Schifffahrt zu thun, nach Art der mittelalterlichen Wege lagerer Abgaben erhob. Gerade unser Deutschland ist durch die Richtung und Anzahl unserer große» Ströme so unendlich vor andern Ländern bevorzugt, »eil diese in die nördlichen Meer« führen und die Bahnen nach dm atlantische» Märkte» ohne jegliche- Hülf-werk der Mensche» ziehen, »ährend doch zugleich auch die eine große südliche Wasser straße unser» Handel nach dem Osten weist. Unser Vaterland hat hierdurch schon von der Natur die Bestimmung erhalte«, dm Weltverkehr zwischen Nord und Süd, West und Ost zu ver mitteln. Die Congreßacte schlief indessm lange Jahre, ehe auch nur ei» Theil ihre- Inhalt- in die Wirklichkeit verseht w«rde. Erst Im Jahre 1821 kam zu Dre-den die Elbschifffahrt-acte zu Stande, durch welche die Schifffahrt an sich auf dem Strome wirklich frei wurde, olle ausschließlichen Berechtigungen, Frachtspedition mif der *) Nu- Nr. ist der „Fliegenden Blätter der Gegenwart-, (Leipzig, Vrvckhaus.) Elbe zu treiben, alle Privilegien, welche Schiffergilden, Corpora- tionen und Individuen hatten, so wie alle Stapel- und AwangS- umschlag-rechte hinwegfielen und nur die Sabotage für die Umer- thanen der einzelnen Staaten Vorbehalten blieb, da- ist da- Recht, Schifffahrt von einem Uferstaat zum ander« zu treiben. ES trat dagegen jetzt eine Abgabe theil- von der Ladung per Centner (zu 112 Hamburger Pfund) oder bei Längenmaßen nach Fuß, theil- von den Fahrzeugm per Last zu 4000 Pfund, und zwar bi- 10 Last 5 Lhlr. 6 Gr., bi- 25 Last 7 Thlr. 20 Gr., bis 45 Last 11 Thlr. 22 Gr., darüber 14 Thlr. 16 Gr. al- „ RecognitionS- aebühr" ein. Von Melnik bi- Hamburg war für den Brutto- Centner 27 Gr. 6 Pf , und zwar an Oesterreich 1 Gr. 9 Pf, an Sachsen 5 Gr. 5 Pf., an Preußm 13 Gr., an Anhalt 2 Gr. 8 Pf., an Hannover 2 Gr. 6 Pf., an Mecklenburg 1 Gr. 8 Pf. (an Dänemark 8 Pf.) zu entrichten, wovon nur die nothwendigsten Leben-mittel und alle Artikel, welche bei geringem Werthe einen großen Umfang haben, eine Ausnahme machen sollten. Außerdem sagte man sich sorgfältige Instandhaltung de- Strombette-, de- Leinpfad- und der Ufer zu. So sah e- also um die von der Wiener Congreßacte proclamirte Freiheit der deutschen Ströme auf der Elbe aus. Da- Einzige, wa- einigermaßen für die Zukunft noch Hoffnung auf Besserung der traurigen Lage übrig ließ, war die Vereinbarung, daß von Zeit zu seit Revisionskommissionen zusammentreten sollten, um Maßregeln »nd Anstalten zu berathen, welche nach neuerer Er fahrung Handel und Schifffahrt ferner erleichtern könnten. Erst 1844 wurde die Recognition-gebühr von dm Fahrzeugen aufge hoben, dafür aber der Normal-Elbzoll vdn 27*/, Gr. auf 33 Gr. 11 Pf. per Aollcentner erhöht, indem die Abgabe unter verschie denen Gründen und Versprechung demnächstiger größerer Strom verbesserungen Seiten- adjaclrender Staaten hartnäckig festgehaltcn wurde. Seit ungefähr einem reichlichen Jahrzehnd sind die Landdurch- gang-zölle bedeutend ermäßigt worden und harrm ihrer endlichen gänzlichen Aufhebung. Au beiden Seiten der Elbe sind Eisen bahnen entstanden, welche sich nach allen Punkten de- Elbverkehr- verzwelKn, die Weserzölle sind gefallen, feit dem 1. April 1857 auch der Sundzoll — wie will heute noch der Elbschifffahrt-ver- kehr unter der hohen Aollbelastung daneben bestehen, da obendrein alle jene Versprechungen für Instandhaltung der Stromrinne, die von Jahr zu Jahr mehr versandet und schlechter wird, nicht ge halten worden sind! Der Elbverkehr würde vielleicht kaum mehr bestehen, hätten nicht Oesterreich, Sachsen und Preußen, nachdem ihre Bemühungen um Aufhebung der schmählichen Abgabe ge scheitert waren, bedeutendere Erleichterung in ihrer Clbzollerr Hebung eintreten lassen. Die wichtigsten Elbverkehr-zweige sind indessm faktisch bereits vom Strombett in andere Verkehr-bahnen gedrängt. Je größere Erleichterung überall der Waarenverkehr erlangt, nachdem man die Hinderung oder finanzielle Aa-n«tzung der Gür.r- bewegung al- gegm die öffentliche Moral anzufehm begonnen hat, desto fühlbarer wurde die Bedrückung durch die hannoverschen, mecklenburgischen und laumburgischen Elbzölle. Um diesen Druck ganz zu erkennen, bedarf e- nur einer Zusammenstellung der Elb- zölle im Vergleich zu dm Eisenbahnfrachten: Von Hamburg nach Magdeburg die Eism- bahnfracht (excl. der Transitzölle) . . ca. 8 yf 6 «4- f. d. «d» Auf derselben Strecke beträgt dagegen der Normal-Elbzoll - 17 r 4 - - - - Von Hamburg nach Dre-den beträgt der Elbzoll . -29-10- -- - L»f derselben Strecke beträgt die Eisen- bahnstacht - 19 ----- - Der Elbzoll von Hamburg nach Prag beträgt ..-83-11---» Ans derselben Strecke beträgt die Eistn- bahnstacht »»»..».».«39«'»-,»,,
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