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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.02.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-02-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186002181
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18600218
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- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18600218
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1860
- Monat1860-02
- Tag1860-02-18
- Monat1860-02
- Jahr1860
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.02.1860
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Anzeiger. Amtsblatt des Königl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. ^0 Sonnabend den 18. Februar. 1860» Bekanntmachung. Der am Roßplatze, am Eingänge in die Holzgaffe gelegene Bauplatz, ein Theil desjenigen Areals, auf welchem ehe dem die sogenannte „goldene Brezel" stand, einen Flächenraum von 504.« lüEllen enthaltend, soll auf dem Wege öffentlicher Versteigerung, mit Vorbehalt der Auswahl unter den Licitanten, so wie jeder anderen Verfügung, an den Meistbietenden verkauft werden. Kauflustige haben fich Montag den TV. Februar L8VO Vormittags LL Uhr bei der hiesigen Rathsstube einzufindeu und ihre Gebote LU eröffnen, sodann aber sich weiterer Resolution zu gewärtigen. Die KausSbedingungen find vom 15. Februar d. I. an bei uns etnzusehen; der Bauplatz selbst wird am Tage vor der Versteigerung selbst durch Stangen abgesteckt sein. Leipzig, den II. Februar 1800. Der Rath der StadtjLeipzig. vi-. Koch. Cerutti. Bekanntmachung. Montag den IO Februar sollen von früh 9 Uhr an auf dem diesjährigen Gehau des GraSdorfer Reviers, im Schanz, folgende HöUer, al» 7 eichene und 2 birkene Nutzstücke, ^4 eichene Rutzklafter, 6^/4 dergl. Scheitklaftern, ferner II Abraumhaufen, 30 Wurzelhaufen und 100 Langhaufen unter den im Termine bekannt-zu machenden Bedingungen und gegen entsprechende Anzahlung versteigert werden. Leipzig, den 15. Februar 1860. DeS Rath- Forftdeprttatio«. Bekanntmachung. Donnerstag den JA. Februar von früh 9 Uhr ab werden auf dem diesjährigen Gehau des Eonnewitzer Reviers an den Heid erwiesen mehrere Hundert Abraum- und Langhaufen unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen und gegen die übliche Anzahlung versteigert werden. Leqrzig, den 15. Februar 1860. DeS RathS Forstdepgtation. Sitzung der Stadtverordneten am 15. Februar. (Schluß.) Hierauf trug Herr vr. Heyn er das Gutachten des Ausschusses zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen vor über die Antwort des Stadtraths auf die bei der Nachverwilligung zu den neuen Park anlagen gestellten Anträge. Bei der erwähnten Gelegenheit hatte das Collegium monirt, daß die Kosten für nochmalige Umlegung der Röhrfahrt am Schnecken berge und an der Ulrichsgaste, so wie für Abtragung des Wein näpfchens nicht zu seiner Verwilligung gebracht worden wären.. Es hatte deshalb beschlossen, 1) unter Hinweis auf H. 186 ä der Städteordnung den Stadt rath um strengere Beachtung der diesfallsigen gesetzlich gewähr leisteten Befugnisse der Gemeindevertretung zu ersuchen. Ein weiterer . Antrag > 2) ging dahin, die aus den geschlagenen Hölzern der alten An lagen -wischen dem Petersthore und dem Museum gewon nenen 561 Thlr. 28 Ngr. 1 Pf. dem Conto der alten An lagen gut zu schreiben. Endlich war 3) beantragt worden, dem Stadtgärtner Anweisung zu ertheilen, daß derselbe die zur Vollendung der Anlage noch nöthigen feineren Gehölze nicht aus Potsdam oder einem anderen entfernten Orte, sondern aus hiesiger Gegend beziehe. Die Antwort des Stadtraths auf den Antrag unter 1 berührt nur dle-Abbruchskosten der Mauer am Weinnäpfchen und bemerkt dazu: „Durch das dm Ankauf jenes Grundstücks betreffende Rück schreiben sei auch der Vertragspunkt genehmigt worden, daß da vor den wieder verkauften Bauplätzen liegende Areal planirt und zum freien Platze umgewandelt, also folgerecht die Mauer abge brochen werden solle. In dieser Erklärung habe der Stadtrath dir Zustimmung zu den unvermeidlichen Kosten des Abbruchs finden müssen und dies um so mehr, als für derartige Arbeiten sich nie ein zuverlässiger Anschlag fertigen lasse. Der Stadtrath habe dabei, frühere ähnliche Vorgänge vor Augen, im guten Glauben gehandelt und müsse sich auch jetzt noch zu dem beobach teten Verfahren für berechtigt halten." Dem Anträge «ub 2 ist im Wesentlichen entsprochen worden. Anlangend den Antrag unter 3, so erwidert der Stadtrath, daß der angeftellten Bemühungen ungeachtet, es nicht gelungen sei, weder in den eigenen Gehölzen, noch in denen der Umgegend gleich gute Bäume, namentlich Linden, zu erlangen. Dasselbe gelte auch von den feineren Gehölzen, welche aus der Landespflanzschule in Potsdam in größerer Auswahl, besseren Exemplaren und zu billigeren Preisen zu beziehen wären. Er werde deshalb auch ferner wenigstens einen Theil des weiteren Bedarfs au- Potsdam be ziehen lassen. Der Ausschuß erachtete den Antrag unter 2 für erledigt, em pfahl aber 1) auf dem Anträge unter 1, wenigstens in so weit derselbe auf den Abbruch des Weinnäpfchens gerichtet gewesen, und 2) auf dem Anträge unter 3 zu beharren, zugleich aber gegen dm Stadtrath den Wunsch auSzusorechen, daß derselbe in Zukunft den für Unterhaltung der Anlagen nöthigen Bedarf bei hiesigen Kunstgärtnern beziehen laste, dafern er ihn nicht aus eigmen Culturen befriedigen könne. Der Ausschuß bemerkte zur Begründung seiner Vorschläge, daß der Stadtrath in allen Fällen, wo Ausgaben für Bauten zu machen sind, verfassungsmäßig an die Zustimmung der Stadt verordneten gebunden sei. Anschläge hätten sich auch hier, wie bei anderen Bauten selbst auf die Gefahr hin fertigen lassen, daß hier wie in anderen Fällen Nachverwilligungen erforderlich geworden wären. Die angezogenen Präcedenzfälle gäben übrigens nur ein neues Motiv für die Zweckmäßigkeit des Antrags unter 1. Anlangend den Antrag unter 3, so ergiebt nach Mittheilung des Ausschusses eine Zusammenstellung der Kosten für die aus Potsdam bezogenen Gewächse mit den Beträgen, welche diese
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