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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.03.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-03-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186003188
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18600318
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18600318
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1860
- Monat1860-03
- Tag1860-03-18
- Monat1860-03
- Jahr1860
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.03.1860
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Tageblatt Anzeiger. AmMatt der Kwigl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt LeWg. IV 78. Sonntag den 18. März. Bekanntmachung, die HandlnngSlchrlinge betreffend. MO. Auf Antrag deS hiesigen HandelSvorstande- werden die über die Aufnahme und das Auslernen der Lehrlinge von den nicht zur Kramer-Innung gehörigen Mitgliedern deS Handelsstandes unter dem 19. Juni 1847 bekannt gemachten Bedingungen hierdurch wiederholt zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 1) Außer den Mitgliedern der Kramerinnung und TuchhLndlerinnung sind nur Groffokaufleute, welche zu der kauf männischen Steuerquote gezogen sind, berechtigt, Lehrlinge deS. Handelsstandes anzunehmen und auszulernen. 2) Jeder Lehrling, welcher in einer Grossohandlung ausgenommen wird, ist von dem Lehrherrn längstens binnen drei Monaten nach erfolgter Annahme bei dem Casstrer der HandlungSdeputirten anzumelden, welcher denselben gegen Erlegung von zwei Thalern zur Caffe der HandlungSdeputirten in die LehrlingSrolle einträgt. - 3) Nach vollendeter Lehrzeit ist der Lehrherr binnen gleicher Frist verbunden, ebendaselbst die Anzeige wegen Ausschreibung de- Lehrlings zu bewirken und dafür drei Thaler an dieselbe Caffe zu entrichten. 4) Nach erfolgter Ausschreibung deS Lehrlings hat der Lehrherr einen Lehrbrief, worin die Zeit der Annahme und der bestandenen Lehrjahre anzngeben ist, auSzustellen und mit dem von ihm geführten Handlungssiegel zu besiegeln und ist sodann dieser Lehrbrief von dem jedesmaligen Senior und Casfirer der HandlungSdeputirten unter Beifügung deS Siegels der HandlungSdeputirten mit zu vollziehen. , . L) Ohne die gehörig erfolgte Anmeldung und Abmeldung deS Lehrling- findet diese zur Gültigkeit de- Lehrbrief- erforderliche Mitvollziehung nicht statt. 6) Die Anmeldung der zur Zeit dieser Bekanntmachung bereits in der Lehre stehenden und noch nicht angemeldeten Lehrlinge ist von den Lehrherren spätestens binnen einem Monate von dieser Zeit an zu bewerkstelligen. 7) Jeder Lehrherr, welcher die Befolgung vorstehender Vorschriften unterläßt, ist auf erfolgte Anzeige deS HandelS- vorstandeS mit einer Strafe von zehn Thalern zu belegen. Leipzig, am IS. März 186V. Der dkath her Stabt Leipzig. Berger. Günther. Montag den 19. März d. I. Abends '>,7 Uhr ist öffentliche Sitzung der Stadtverordneten im gewöhnlichen Locale. Tagesordnung: Weitere Berathung deS Berichts über die städtischen Miethlocale. Sitzung -er Stadtverordneten vom 14. März 1860. (Schluß.) Herr Wilisch trug hierauf folgendes Gutachten des Ausschusses zu den Schulen vor: Anlaugend die vom Stadtrath beschlossene neue Etatisirung einiger confirmirten Lehrer unserer Volksschulen, so konnte sich der Ausschuß der Ansicht nicht veiffchließen, daß in der Vorlage des Raths eine gewisse Härte liege, indem e- doch immer ungerecht fertigt bleibt, einzelne confrrmirte Lehrer von der GehaltSauf- besserung auszuschließen, zumal die vo« Stadtrath zur Motivirung seines Beschlusses besonders hervorgehobene Theuerung aller Lebens bedürfnisse alle Lehrer gleich und am Ende die geringer besoldeten Classenlehrer schwerer treffe, als die ohnehin besser dotirten der höheren Classen. Um nun nach allen Seiten hin gerecht zu werden und keinem der Herren Lehrer Veranlassung zu gebm, sich zurückgesetzt zu fühlen, tauchte im Ausschuß der Vorschlag auf, analog der vom Stadtrath beschlossenen Aufbesserung der Gehalte sämmtlicher städtischer Beamten, beim Stadtrath eine Erhöhung der Gehalte sämmtlicher confirmirter Lehrer an unsern Volksschule« um 10«/» zu beantragen. . Dieser Antrag fand im Ausschuß allseitigen Anklang und der selbe beschloß einstimmig, dem geehrten Plenum anzurathen: Unter Ablehnung de< Rachsbeschlusses beim Stadtrach zu beantragen, daß derselbe vom 1. Januar d. I. ab die Gehalte aller confirmirter Lehrer an den städtischen Volks schulen um IDA erhöhe. Hierbei kam der Ausschuß bei feiner Berathung auch auf die Stellung deS unter diesem Beschluß doch nicht mit begriffenen Vice- direttor der II. Bürgerschule, Herrn Schott, und konnte sich nicht verhehlen, daß auch dessen Gehalt, insbesondere in Berück sichtigung dessen segensreichen Wirkens eine Aufbesserung recht- fertige. Ihr Ausschuß hält nun eine solche von 200 Thlr. pr. Jahr für angemessen und beschloß einstimmig dem geehrten Collegium vorzuschlagen: beim Stadtrath eine Erhöhung des Gehalts des Herrn Vtce- director Schott um 200 Thlr. jährlich zu beantragen. Was die vom Stadtrathe beschlossene Aufbesserung der Gehalte der Lehrerinnen an unseren Volksschulen betrifft, so hat der Aus schuß kein Bedenken gefunden, dem geehrten Plenum den Beitritt zum diesfallsigen Rathsbeschluß und den durch diese Aufbesserung erwachsenden Mehrauftvand von 270 Thlr. zur Verwilligung ein stimmig anzurathen. Die im geehrten Collegium vielfach lautgewordenen Kund gebungen zu Gunsten der provisorischen Lehrer unserer Volksschulen gaben Ihrem Ausschüsse Veranlassung, auch derm Gehaltftellung in Berathung zu ziehen und wenn nun auch nur erst durch Plenar- beschluß vom 2. December 1857 deren Gehalte verbessert und durch ein alle 3 Jahre zu erfolgendes Aufrücken in höhere Besoldungen iy sehr humaner Weise gesorgt worden war, so konnte sich Ihr Ausschuß doch nicht verhehlen, daß der damals angenommene Minimalsatz von 250 Thlr. für Leipzigs Verhältnisse noch zu niedrig gegriffen sei und man hinter andern Städten wie Dresden und Chemnitz nicht Zurückbleiben, sondern auch hier eine Auf besserung der Gehalte beim Stadtrathe bevorworten dürfe. Der Ausschuß glaubte nun einen Minimalsatz von 300 Thlr. als gerechtfertigt annehmen zu können und beschloß einstimmig, dem geehrten Collegium anzurathen, beim Stadtrath für die provisorischen Lehrer unserer Volks schulen ein GehaltSminlmum von 300 Thlr. unter Beibe haltung der Scala steigender Gehaltserhöhung zu beantragen. Bei dm confirmirten und provisorischen Lehrern an unsern Volksschulen finden sich auch bei den Fachlehrern Gehaltsnormi- rungen, welche unter dm jetzigen Aeitverhältniffen als zu niedrig
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