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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.06.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-06-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186006206
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18600620
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- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18600620
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- LDP: Zeitungen
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1860
- Monat1860-06
- Tag1860-06-20
- Monat1860-06
- Jahr1860
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.06.1860
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Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. ssv 172. Mittwoch den 20. Juni. iMÜ. Vas neue Waisenhaus und -essen Souterrain. Der Unterzeichnete hat in der letzten Berathung des Stadt- verordneten-Collegiums den Antrag gestellt: man möge eS dem Rath und dessen Bauverständigen zur Erwägung anheim geben, ob nicht das für Wohnungen bestimmte Souterrain des Waisen hauses durch Ziehung eines Grabens am Gebäude gesundheits gemäßer eingerichtet werden solle. — Aus Privatgesprächen ließ sich erkennen, daß die vorgeschlagene Maßregel Vielen, ja sogar Sachverständigen, nach ihrer Ausführung und Wirksamkeit un bekannt war; da dieselbe auf Salubrität der Kellerwohnungen von größtem Einflüsse ist und nicht nur auf öffentliche Gebäude, son dern auch auf Privatwohnungen ' die vollste Anwendung heischt, so erscheint es im Interesse des allgemeinen Gesundheitszustandes nicht unangemessen, jenen Vorschlag der Oeffentlichkeit zur allge meinen Kenntnißnahme und Begutachtung zu übergeben. Der eigentliche Zweckder unter dem Hause befindlichen Keller- ränme ist nicht etwa: als Aufbewahrungsort für Vorräthe aller Art zu dienen, — sondern es soll der Keller theils mit seinen starken Wänden und Wölbungen des Hauses feste Grundlage bilden, theils durch die in seinen Räumen enthaltene Luftschicht das Hau- vom Erdboden isoliren, um hierdurch die Bodenfeuch tigkeit vom Hause abzuhalten und den Bewohnern Schutz gegen die nachtheiligen Ausdünstungen des Bodens zu gewähren. Vom Standpuncte der Gesundheitspflege ist jene Jsolirung des Hauses und-seiner Bewohner gegen die vom Boden aus auf sie einwirkenden Schädlichkeiten als der eigentliche Nutzen des Kellers zu bettachten, gerade wie der Dachraum (der soge nannte „Boden") Zweck und Nutzen hat, das Haus und seine Bewohner gegen atmosphärische Einflüsse, namentlich gegen große Hitze, heftige Kalte und grelle Temperaturwechsel zu isoliren. — Im richtigen Verständnisse dieser Bedeutung jener beiden Räume hat man dieselben anfänglich nicht als menschliche Wohnung be nutzt, sondern nur zur Aufbewahrung wirthschaftlicher Gegenstände; erst später verlegte rafsinirte Grausamkeit die Gefängnisse in den Keller, und schließlich wurde die ärmere Bevölkerung durch die sogenannte „Wohnungsnoth" (d. h. durch das Mißverhältniß zwischen Miethpreis und Arbeitslohn) in die Keller- und Boden- Wohnungen gedrängt, von denen die letzteren ungleich gesünder sind als die ersteren. Seitdem aber in Folge der theuren Holz preise und zur Ersparung an den Baukosten die hohen, schweren Dächer in Wegfall kamen und niedrigere, das Gebäude weniger drückende an ihre Stelle traten, hat in den meisten großen Städten zum Nachtheile der Bewohnerschaft die Zahl der Dachwohnun gen beträchtlich abgenommen, während die Zahl der Keller wohnungen sich gleichzeitig vermehrt hat. Zn letztere anfänglich nur durch die Noth gedrängt, haben endlich Gewohnheit und Einfluß des Alltäglichen das Bewußtsein der Gefahr der Kellerwohnungen für Gesundheit und Leben ihrer Bewohner mehr und mehr ver schwinden gemacht. — Der Keller unterscheidet sich von den übrigen Räumen des HauseS vorzüglich durch: 1) größere Feuchtig keit, — 2) geringeren Luftwechsel, — 3) geringeres Licht, — 4) kühle Temperatur im Sommer bei größerer Wärme im Winter, — 5) größere Gefahr der Bewohner bei epidemischen Krankheiten, von der Seuche ergriffen zu werden. 1) Die größere Feuchtigkeit der Kellerräume gegenüber dm Wohnungen in den höhern Stockwerken ist so erheblich, daß e- nicht erst der Untersuchung mit physikalischen Instrumenten bedarf, um sie nachzuweisen; vielmehr ist es eine alte Erfahrung, daß Papier, Bücher, HauSgeräth, welche man längere Zeit im Keller aufbewahrt, durch die Feuchtigkeit diese- Raume- dem Ver derben au-gesetzt werden, und der Verlust an Kunstschätzen und Manuskripten in den Kellern de- Britischen Museum- ist zu be kannt, al- daß er nicht allein als Beispiel genügen könnte. Ur fache dieser Feuchtigkeit ist, daß die Mauern de- Keller-, so weit sie sich unter der Erde befinden, nicht nach außen gegen die Luft hin auözudünsten vermögen, sondern nur gegen den von ihnen umschlossenen Jnnenraum; da nun in unser» Gegenden der Erd boden immer feucht ist, so muß bekannten phosikalischen Gesetzen gemäß die poröse Mauer.unausgesetzt die Feuchtigkeit des Erdbodens aufsaugen, um sie auf der entgegengesetzten Seite (d. h. im Jnnen- raume) verdunsten oder sogar tropfenweise herabsickern zu lassen. Soll ein Keller gegen diese Einwirkung der Feuchtigkeit andauernd geschützt werden, so bieten sich drei Hülfsmirtel dar: a) Unter haltung eines starken „Feuers" während Tag und Nacht zur Aus trocknung und zur Unterhaltung eines stetigen Luftwechsels (wie dies von den Bewohnern der Ponlinischen Sümpfe ausgeführt wird). Kostspieligkeit und Feuersgefahr lassen dieses Mittel ver werflich erscheinen. — d) Errichtung „unporöser" Mauern (durch Cement, Wasserglas rc.); der hohe Kostenpunkt, biotechnische Schwierigkeit und die hieraus entspringende Unsicherheit des Erfol ges machen auch dieses Mittel zu keinem empfehlenswerthen. — e) Anlage einer „Jsolirschicht" zwischen Hans u^k> Erdboden. Von den verschiedenen isolirenden Schichten hat sich bis jetzt der CoakS noch am besten bewährt; allein abgesehen von dem bedeu tenden Kostenaufwands, welchen eine 4 Fuß breite und 6 Fuß tiefe Schicht CoakS an der Grundmauer eines Hauses verlangen würde, ist dieses Mittel noch minder vorteilhaft, weil es nur für eine gewisse Zeit wirkt, und weil es sich wohl unterhalb des Hauses nützlich erweisen kann, nicht aber zur Seite desselben: denn wegen des Seitendruckes würde das Wasser bald die Coaksschicht durch drungen haben. Die beste Jsolirschicht in jeder Beziehung ist Luft; diese Schicht ist bereits zum Vortheile des Hauses ange wendet im Dachraume und im Keller, die Erfahrung weist daher darauf hin, daß man eine isolirende Luftschicht auch zum Vortheil der Kellerwände, also zwischen diesen und der Erde in Anwendung bringe. In England ist es bereits geschehen, indem die Gesetzgebung vorschreibt: Jeder Untergewölbskeller oder Souterrainraum, in welchem ein Mensch die Nächte sich aufhält, ist als bewohnt anzusehen und soll 1) 7 Fuß Höhe haben vom Fußboden bis zur Decke, 2) die Decke soll mindestens 3 Fuß über dem Niveau des nächsten StraßengrundeS liegen, 3) äußerlich soll am ganzen Umfange des Rau mes ein Graben von mindestens 4*/, Fuß Tiefe und mindestens 2»/r Fuß Breite, dessen Sohle also mindestens 0 Zoll unter der Ebene des Fußbodens der Kellerwohnung liegt, da-HauS umgeben, so daß die Wand des Kellerraumes nicht direct mit der Erde in Berührung ist; 4) dieser Vorraum muß einen Abzugsgraben mindestens 1 Fuß unter jener Ebene de- Fußbodens haben und muß mit einer Treppe versehen sein, welche in allen Theilen von der Wand des Hauses 6 Zoll absteht; 5) die Kellerwohnung muß ferner einen guten Abtritt oder ein Watercloset und eine Aschengrube haben; 6) jeder einzelne bewohnte Raum muß mit seinem eignen Feuerherde und einem Rauchfange versehen sein; 7) jeder einzelne Raum muß nach außen ein Fenster von mindestens 9 Quadratfuß im Lichten, im Hinterraume ein Fenster von mindestens 4 Quadratfuß im Lichten haben, deren jede- sich leicht öffnen läßt und durch die unter 4) erwähnte Treppe im Oeffnen nicht behindert werden darf. Jeder Tag der Vermiethung eines Raumes, wel cher diese Anforderungen nicht erfüllt, wird mit 20 Schilling (— 6 Thlr. 20 Ngr.) Strafe belegt, (^.ot ok xromotinK <Ls pudlio ksrckttt vom 3l. August 1848, und Supplement ^.vts von 1849 und 1850.) Der Berliner „Verein für StaatSarzneikunde" hat sich in ähnlicher Weise ausgesprochen, verlangte aber noch für jeden einzelnen Raum mindestens l44 Quadratfuß Boden«
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