eterS- kreuz. Vav. rßttas» «aSM« s ,°n ' u. 5. und Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. « Sonntag den 24. Juni. 188«. bürg, - Bekanntmachung. Die Unterzeichnete Königliche Kreis-Direktion findet sich im Hinblick auf die herannahende Ernte veranlaßt, hierdurch rderholt darauf hinzuweisen, daß alle- Aehrenlesen und Kartoffelnstoppeln ohne ausdrückliche Genehmigung des ^treffenden Grundstücksbesitzers durchaus unzulässig ist und daß gegen diejenigen, welche gleichwohl beim unerlaubten Aehrenlesen Kartoffelnstopveln betroffen werden, mit gebührender Strenge verfahren werden wird. Leipzig, den 18 Juni 1860. Königliche Kreis-Direktion. v. BurgSdorff. Bekanntmachung. In der mit I. bezeichnten Liste der Stimmberechtigten für die Landtagswahl vom Jahre 1860 ist Folgendes zu jbmchtigen: Nr. L37. Herr Earl Ferdinand Zieger ist als ,,Goldarbeiter" aufzuführen. Nr. 922. Herr Stadtrath Florentin Wehn er, statt Mehner. Leipzig den 22 Juni 1860. Der Skath der Stadt Leipzig. vr. Vollsack. Schleißner. -- Dienstag den 26. Juni d. I. Abends ^7 Uhr ist öffentliche Sitzung der Stadtverordneten im gewöhnlichen Locale. Tagesordnung: I) Gutachten des Ausschusses zur Gasanstalt: a) die dem neu anzustcllenden Dirigenten der Anstalt auszuwerfende Besoldung betreffend; d) daS Budget der Anstalt per 1860 betreffend. 2) Gutachten des Ausschusses zum Marktwesen über 3) den Ankauf von 80 Meßbuden und Ä Budenwagen von den Hoffmannschen Erben; b) eine von Herrn Stadtverordneten Hackel zu der Seinigen gemachte Eingabe, die Erhebung deS Ständegeldes betreffend. 3) Gutachten des Finanzausschusses über den HauShaltplan per 1860. Tagesbefehl an die Communalgarde zu Leipzig den ES. Juni L8SO. Zum vierten und fünften, dem letzten diesjährigen Ererzieren rücken daS III. und IV. Bataillon Mittwoch den 27. Juni, - I. - II. - Freitag - 29. - - III. - IV. - Montag - 2. Juli d. I. aus. Die Mannschaften haben sich hierzu an den gedachten Tagen Nachmittags Punct 5 Uhr ohne vorhergegangenes Dienst- Signal in vorschriftsmäßiger Dienstkleidung und weißen Beinkleidern bei schönem Wetter auf ihren Sammelplätzen einzufinden. Im Fall daS Ererzieren an einem dieser Tage unterbleiben müßte, wird durch die Tamboure und Signalisten daS Signal „Los" gegeben werden. Der Commaudant der Communalgarde. H. W. Neumeister. Verhandlungen der Stadtverordneten ' am 19. Juni 1860. (Luf Grund de- Protokoll- bearbeitet und veröffentlicht.) (Schluß.) 1, . . - ' , . . ^ ö. . .. Die Pensionirung des Marställers Kößling, so wie die Verwandlung der dem Assistenten Müller gewährten Na- turallieferung in ein Geldäquivalent von 100 Thlr. jährlich. ! Der Rath macht darüber folgende Mittheilung: . „Der hochbejahrte Marställer Johgnn Gottfried Köß« ,llng, welcher seit dem Jahre 1814 diese Function verwaltet, ,schreiten zum Schutze de- Gutes ausgezeichnet hatte, ist in Folge „seines Alters und der dadurch herveigeführten Schwäche und , Kränklichkeit seit einiger Aelr völlig unfähig, dm Anforderungen seines Amtes zu genügen. Da eine zeither stattgehabte Stellver tretung desselben aber auf die Dauer ohne wesentliche Störung der Geschäfte nicht fortgesetzt werden kann, so haben wir beschlossen, Kößling gegen Gewährung einer angemessenen Unterstützung von Johannis d. I. an in Ruhestand zu versetzen. Derselbe gehört zwar nicht zu denjenigen Beamten, auf welche das Pen sion-regulativ Anwendung leidet, doch dürste die Billigkeit und die Rücksicht auf seine langjährigen und treuen Dienstleistungen eS nicht nur rechtfertigen, sondern fast zur Pflicht machen, demselben wenig stens eine kleine Unterstützung als Anerkenntmß zu gewähren rc. „Wir beabsichtigen nun Kößlingen die unentgeltliche Be nutzung des früher von Assistent Müller bewohnten und auf 25 Thlr. geschätzten Logis im Marstalle und bi< auf Weitere- die Beaufsichtigung de- Tuchboden- unter Belastung der diek- fallsigen biSherigm Emolumente, also 2l Thlr. jährlich auS der Stadtcaffe, zu gewähren, die Stelle de- Marställer- aber vor dcr '»and und versuchsweise nicht wieder zu besetzen, die diesfallstgen unctionen, mit Ausschluß de- Luchtzoden-, dem Hofmeister ohne rhöhung de- WochenlohneS an 4 Thlr. zu übertragen und letz«