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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.07.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-07-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186007215
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18600721
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18600721
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1860
- Monat1860-07
- Tag1860-07-21
- Monat1860-07
- Jahr1860
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.07.1860
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Tageblatt Anzeiger. AmMlitt dkS Bkzirlsgmcht« md des Raths der Stadt SchzT »' 20». Sonnabend dm 21. Juli. 1860. Lathscornmunicat an die Stadtverordneten in Betreff einer Flußregulirung an dem Grundstücke Herrn Linne mannS, eines Arealtausches und Verkaufes an diesen und eines mit Herrn Prof. Frege geschloffenen Vertrags. „In dem für die Regulirung der Gewässer in hiesiger Um gegend entworfenen Plane ist unter andern auch die Geradeleaung eines Theiles der Elster zwischen dem Linnemann'schen Grundstücke und der Funkenburg einer- und dem Rosenthale andererseits ent halten. Herr Linnemann hat ein besonderes Interesse daran, daß diese Geradelegung, wenn sie überhaupt zur Ausführung kommen soll, schon jetzt und unerwartet der Genehmigung des HauptplaneS bewirkt werde, weil er gerade jetzt die zur Ausfüllung und Planirung seines Grundstückes vorgenommenen Arbeiten und Einrichtungen, z. B die zum ErdtranSport dienende Eisenbahn, auch für die gedachte Regulirung, namentlich zu Ausfüllung des trocken zu legenden Flußbettes benutzen kann, während die- ihm später wo nicht unmöglich sein, doch bedeutend größere Schwierigkeiten und Kosten verursachen würde. Derselbe hat bei uns beantragt, daß diese Geradelegung jetzt gemeinschaftlich zur Ausführung gebracht werde. Aus dem «ud beiliegenden Riß ergiebt sich der Plan des Näheren, welcher hiernach ursprünglich in vier, mit 1 bis 4 bezeichnte Durchstiche" zerfällt. Von dem »ulr 4 wird jedoch zur Zeit abzusehen sein, weil Herr Professor Frege erklärt hat, daß er rücksichtlich der Funkenburg an der sofortigen Ausführung kein besonderes Interesse habe, welches die allerdings gerade für diesen Theil nicht unbedeutenden Kosten rechtfertige und weil er in dessen Folge seine unmittelbare Betheiligung abgelehnt hat. Unter diesen Umständen würde aber die Ausführung des Durchstichs 4 eine Parzelle im Rosentbale abschneiden, welche weder von Herrn Prof. Frege erworben werden, noch für die städtische Verwaltung zu gänglich sein würde. Der Plan ist daher bei llr in der blau eingezeichneten Weise abgeändert worden und nunmehr hat Herr Prof. Frege erklärt, daß er das zu diesem neuen Flußbette er forderliche Land und die Parzelle x von der Funkenburg zu obigem Zwecke abtreten wolle unter der Bedingung, daß 1) bei der projectirten definitiven Flußregulirung, bei welcher das Areal der Funkenburg an mehreren anderen Stellen noch in Frage komme, das Stück Land ihm zu Gute gerechnet, 2) aber für den Fall, daß innerhalb fünf Jahren, von jetzt an gerechnet, im Bereiche der Funken bürg mit der definittven Fluß regulirung von Seiten der Königlichen Commission nicht vorge- gangen worden, vom Rathe ihm das Stück Land (welches nach einer vorläufigen Messung 47,s mR. enthält) nach einer durch ver pflichtete Sachverständige zu ermittelnden Taxe entschädigt werde und 3) ihm im letzten Falle wegen der etwa nothwendig werdenden DiSmembration keinerlei Kosten angesonnen werden. Diese dm Grundsätzen der Billigkeit entsprechenden Bedin aungen glauben wir, wenn das Project zur Ausführung kommen soll, annehmen zu müssen. Was nun die Regulirung selbst anlangt, so bietet außer dem besseren Wasserabflüsse und dem unzweifelhaften Einflüsse auf die Angermühle deren sofortige Ausführung der Stadt einen wichtigen Vortheil dadurch, daß dir Ufer der Elster bei v und noch mehr bei L dergestalt unterwaschen und abrissig geworden sind, daß vom nächsten größeren Hochwasser ein bedeutender Abbruch der Ufer und eine Durchreißung de« Wege- zu befürchten steht, was nur durch unverzüglich auszuführende Uferbauten zu verhindern sein würde. Ein solcher würde allein bet dem Punkte k wegen der größeren Ausdehnung und der bedeutenden Wassertiefe einen Kosten aufwand von mindestens 700Thkr. erfordern und doch wegm des nachtheiligen Flußlaufe- da- Ufer nur eine Zeit lang schützen. Wir habm daher nach vorgängiger Verhandlung mit Herrn Linnemann die projectlrt« Regulirung von 5 bis kk, welche laut des beifolgenden Anschlages einen Gesammtaufwand v-n 1795 Lhlr. erfordert, auszuführen beschlossen und zwar unter folgenden Be dingungen: 1) Die ganze Regulirung wird nach dem vorliegenden Plane vom Rathe ausgeführt und es werden die Kosten von ihm und Herrn Linnemann gemeinschaftlich getragen. 2) Herr Linnemann erhält die vom Rosenthale abzutrennende Parcelle ä nebst dem dazu gehörigen halben Flußbette a und ent schädigt dafür, so wie für das auf dek Parcelle ä stehende, ihm gleichfalls zu überlassende Holz die Stadt nach land- und forst wirtschaftlicher Taxe durch Sachverständige, wobei ihm die Par- celle bei 1 zu Gute gerechnet wird. 3) Das aus den Durchstichen 2 und 3 gewonüene Land wird lediglich zur Ausfüllung der Flußbetten v und i l» verwendet, wäh- rend die Ausfüllung des Flußbettes a d lediglich Herrn Linnemann überlassen bleibt. (Von diesem Material wird das Altwasser v ganz, das i k zu ca. 2/, ausgefüllt werden.) 4) Das auf dem Durchstich 2 zu schlagende Holz verbleibt Eigenthum der Stadt. 5) Der Stadt fallen die ausgefüllten Altwasser e und ! k, so wie die Parcelle g zu, wogegen sie die oben von Herrn Professor Frege unter 1 und 2 gestellten Bedingungen zur alleinigen Ver tretung übernimmt. Wir halten nach Lage der Sache diese- Abkommen nicht für unvortheilhaft und glauben, daß die Vortheile, die dadurch er langt werden, den die Stadt mit circa 900 Thaler treffenden Kostenaufwand ausreichend rechtfertigen. Was die Arealausgleichungen anlangt, so wird a) Herr Linnemann nach Abzug der zu 10,, mR. be rechneten Parcelle 1 noch erhalten 28,4 IHR. bei ä und 24,« - da- Altwasser a 52,« UM., wofür er nebst dem aä 2 erwähnten Holz die Stadt zu entschädigen hat; d) die Stadt giebt zum Durchstich 2, 51,i mR., empfängt dagegen das ausgefüllte Altwasser v . 30,s mR. da- zu 2/, desgl. i k .... 72,v - die Parcelle x 8,o - 110,s mR., so daß, wenn man die etwa künftig an Herrn Prof. Frege nach 47 mR. zu gewährende Entschädiaung in Anschlag bringt, immer noch ein Ueberschuß von 11,, mR. verbleibt. Die Herren Stadtverordneten ersuchen wir, zu diesen Verhand lungen mit Herrn Prof. Frege und Herrn Linnemann, zu der Landabtretung an letzteren und zu den antheiligen Regulirungs kosten bi- zur Höhe von 900 Thlrn. Ihre Zustimmung ertheilen zu wollen und bemerken, daß, um da- Project noch in der günstigen Zeit des gegenwärtigen Sommer- ausführen zu können, Ihre baldige Entschließung sehr erwünscht sein würde." Gutachten des.Ausschusses der Stadtverord neten zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen hierüber. Der Ausschuß ist mit dem Plane im Allgemeinen einverstanden. Der Vortheil desselben liegt jedoch mehr auf Seiten Herrn Linne- mannS, als auf Seiten der Stadt, welche nur das Interesse hat, den Erdabwaschungcn an zwei Stellen ihres Areals Einyalt zu thun. Darnach ist der Ausschuß der Ansicht, daß Herr Linne mann zu der Flußreguliruug mehr beltraaen müsse als die Stadt. Der Ausschuß nimmt aber ferner auch daran Anstoß, daß der Preis des an Herrn Linnemann zu verkaufenden Arealüberschusses erst gesucht werden solle, während der landwirthschaftliche Werth eines Ackers Areal eine Sache ziemlich allgemeiner Kenntniß ist. Ein Acker des fraglichen Boden- ist 3 bis 500 Thlr. werth, daher der Durchschnitt von 400 Lhlr. in einem Falle yorlie-ender Art
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