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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.09.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-09-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186009090
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18600909
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18600909
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1860
- Monat1860-09
- Tag1860-09-09
- Monat1860-09
- Jahr1860
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.09.1860
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Anzeiger. AMMatt des Kömgl. Bezirksgerichts mid des Raths der Stadt Leipzig. 253. Sonntag den 9. September. 186V. Bekanntmachung. Während der bevorstehenden Messe kann die Reparatur der durch den Hagelschlag beschädigten Ge bäude im Bereiche des MeßverkehrS nicht gestattet werden, und wir geben daher deren Besitzern und Administratoren hier durch auf, alle derartigen Reparaturen mit Sonnabend den LS. September dieses JahreS nnzustellen, zugleich aber solche Dächer, deren definitive Herstellung bis dahin nicht zu Stande zu bringen ist, interimistisch so zu verwahren, daß der Meßverkchr nicht gefährdet wird. Leipzig, am 8. September 1860. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Im Monat -August d. I. sind von uns wegen folgender wohlfahrtspolizeilicher Contraventionen Strafen oder Be deutungen auszusprechen gewesen. Leipzig den 6. September I86V. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Bollsack. Cerutti. 1) Straßenverunreiniqungen, unterlassenes Kehren rc 12. 2) Herabgießen von Flüssigkeiten, Herabwerfen und Herabfallenlassen von Gegenständen aus den Fenstern auf die Straße rc. 5. 3) Aussehen von Blumentöpfen vor die Fenster ohne vorschriftsmäßige Verwahrung 2. 4) Ausleiten und AuSgießen von unreinen Flüssigkeiten aus Grundstücken auf die Straße 3. « 5) Versperrung oder Hemmung der Passage auf Trottoirs, Fußwegen und den Straßen 69. 6) Unbeaufsichtigtes und ordnungswidriges Stehen lassen bespannter Wagen auf der Straße 14. 7) Fahren auf dem Weae vom Ausgange der Grimma'schen Straße nach der 1. Bürgerschule mit leichtem Fuhrwerk schneller als im Schritt, und mit schwerem Fuhrwerk 6. 8) Ordnungswidrigkeiten beim Befahren der Sommerwege auf der Eutrihscher Chaussee 21. 9) Betreten der Promeüabenanlagen außerhalb der Wege und Beschädigen derselben 4. 10) Ausklopfen von Teppichen rc. auf Straßen und anderen als den hierzu angewiesenen Plätzen 1. 11) Fahren mit Rollwagen ohne Polster unter der Schrotleiter 6. 12) Unvorsichtiges Gebühren mit Feuer und Licht 1. 13) Feuerpolizeiwidrige Anlagen und Feuerdefecte 2. 14) Contraventionen der Fiacres und concessionirten Einspänner 13. 15) Herumlaufenlassen von Hunden ohne Beißkörbe auf der Straße ^ . . . .25. 16) Führung von gesetzwidrigen Maßen (ungeaichten Schankgläsern) und Gewichten 7. 17) Feilhalten zu leichter Butter 4. 18) Feilhalten zu leichten Brodes I. 19) Fordern oder Berechnen der Preise nach alten oder sog. guten Groschen . . . 1. 20) Abhalten von Concert- und Tanzmusik ohne Erlaubniß und Ueberschreitung der ertheilten Erlaubniß . . . 5. 21) Störung der Sonntagsfeier 2. 22) Verschiedene andere wohlfahrt-polizeiliche Contraventionen 8. Summa 212. Bekanntmachung. Bei der zufolge unsrer Bekanntmachung vom 28. vorigen Monats heute stattgefundenen AuSloosung von 8 Schuld scheinen der unverzinslichen Anleihe zum ArmenhauSbau wurden die Nummern SS «o 4S « LS »« V 8L auSgeloost; wegen der Rückzahlung wird den Inhabern der betreffenden Schuldscheine weitere Mittheilung zugehen. Leipzig, am 7. Septembet I86V. DaS Armenvireetoriurn. Gefsentliche Gerichtssitzung. In der am 8. d. M. unter Vorsitz des Herrn Gerichtsrath Lmgnick abgehaltenen Hauptverhandlung befand sich der Bäcker geselle Christoph Gustav Thiele auf der Anklagebank. Thiele, auS Stotternheim im Weimarschen gebürtig, 33 Jahre alt und im Besitz von 1060 Thlg. väterlichem Erbtheil, hatte in Leipzig die Läckerprofefsion erlernt und nachmals in Liebertwolkwitz als Geselle gearbeitet. Um sich selbstständig zu machen und als Meister zu etabliren, wünschte er ein^Haus mit Backgerechtigkeit zu acqulriren. Durch den Expedienten Mann in Reudnitz war ihm hierauf ein solche- zum Kauf nachgewiesen worden, das ein verstorbener Bäcker besessen und auf dem die Rralgerechtigkeit zum Betrieb der Bäcker profession ruhen sollte. Thiele hatte sich geneigt gezeigt auf dm Kauf einzugehen, wenn letzteres in Wahrheit beruhen würde, und versprach für den Fall, daß der Hauskauf zu Stande kommen und seine Aufnahme in den Gemeindeverband zu Reudnitz erfolgen würde, ein Proxeneticum von 100 Thlr., unterschrieb auch ein hierüber von Mann aufgesetztes Dokument, ohne jedoch dasselbe vorher durchgelesen zu haben. Der Kauf und seine Niederlassung kam jedoch nicht zu Stande, und so glaubte Thiele sich auch seines Versprechens zu Bezahlung des versprochenen Proxeneticum entledigt. Trotzdem wurde er von einem gewissen"Schubert, an den Mann seine angebliche Forderung cedirt hatte, im Wege des Executiv- proceffes au- jenem von. ihm unvorsichtigerweise unterschriebmen Dokumente verklagt. Au seinem Schrecken sah er nun, daß das
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