Amtsblatt des Kömgl. Bezttksgenchts und des Raths der Stadt Leipzig. Bekanntmachung. Bon und mit dem 4. November d. I. bis mit dem Sonntage Judica de- nächsten Jahre- witd der FrühgotteSdienst an Sonn- und Festtagen in den beiden Hauptkirchen zu St. Thomä uttd St. Nicolai, so wie in der Peters- und JacobS- hoSpitalkirche um 8^/, Uhr, in der Neukirche und GeorgenhauStirche aber^ so wie in der Johanniskirche, in letzterer jedoch nur bis Ende Februar künftigen Jahre-, um S Uhr seinen Anfang nehmm. Der übrige Gottesdienst «leidet dadurch keine Aenderung. Leipzig, am W. Octobcr t8«0. . Die Kirche». D« Smpdrintenvent^ Der Rath der Stadt Leipzig. o. Sechler. Beta er. Tchlekßner. Erinnerung an Abführung der Grundsteuern. Am O. Vtovember d. I. wird der vierte Termin da Grundsteuern fällig , welcher nach der zu dem Mnanzgesetze vom 12. August 1858 erlassenen Ausführung-- Verordnung vcki demselben Tage mit Awer Pfennigen von jeder Steuereinheit zu entrichten ist. Die betreffenden hiesigen Steuerpflichtigen werden daher hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeiträge, so wie die städtischen Realschoß- und Communal-Anlagen — welche Letztere für diisen Termin nach demselben Betrage, wie in jedem der drei ersten Termine dieses Jahres, nebst einem Zuschläge von 0,-s Pfennigen für jede Steuereinheit, zu bezahlen sind — an obigem Tag* und spätesten- binnen LA Tagen nach denselben bei der Stadt - Steuer - Einnahme allhier pünktlich zu berichtigen, indem nach Ablauf dieser Frist, gesetzlicher Vorschrift gemäß, sofort gegen die Restanten erecntivische Zwangs mittel eiNtrrSen müssen Leipzig am 3V. Oktober 1800. Dev Math dev Stadt Leipzig. Berger. ^ , . - ' , i , V " Bekanntmachung, -Le Anmeldung -er m ilitairpstlictz tige» Mannschaften betreffend. Rach Vorschrift de- Gesetze- über Erfüllung der Militaitpflicht vom I. September 1808 werden alle im Königreiche Sachsen mllitairpflichtigen, im Zahlte «LÖ geborenen Mannschaften, welche bei uns als Stadtobrigkeit sich attzttttteldett haben, ingleichen auch diejenigen, welche bei der letzten Aushebung wegen noch zu erwartender Körperlänge od^r zeitlicher Untauglichkeit zurückgeftellt worden sind, hiermit ausgefordert, im AnmeldungStermine Donnerstag den V. Ntovember -. I. vor unserm Deputirten auf der alten Waage, am Markt Rr. 4-, 1 Treppe hoch, bei Vermeidung de- in H lvb. ff. de- obgedachten Gesetzes angeordneten Verfahren- sich zu stellen; Dir im Jnlande Geborenen haben sich mit Geburtsscheinen, die im AuSlaNde Geborenen, Mk nach Sächselt Gehörigen, durch Taufzeugniffe wegen ihre- Alters zu legitimiren. Daftrn sich Personen au- ftüheren Geburtsjahren hier cntfhakteN sollten, welche ihrer Mllitaktpflicht noch nicht Genüge geleistet, so haben sich dieselben Fr«ttag h«« ». Äkov«mber ». A. in derselben Weise, wie vorgedacht, bei unS anzumelden. .... Leipzig, den 15. Oktober 1800. Der Math dev Stadt Leipzig. Bergen G. Mechter. Bekanntmachung, die bei -er Nkeerutirung im Jahre LSLÜ unjÜ L8LV in die Dienstreferve gesetzten Mannschaften betreffend. In Gemäßheit der Ausführungsverordnung vom l. September 1858 zu dem unket demselben Tage erlassenen Gefttz über Erfüllung der Mlitakrpflicht werden die bei der letzten uNd vorletzten ordentlkchrn Recmtiruna, also im Jahre 1858 und 1850 in die Dienstreserve gesetzten Mannschaften, insoweit sich dieselben hier aufhalten, hiermit autzesordert, im AnmrkdungStermiNt D-nnet-täg.' de« L. MovemVet ...... vor unftrm Deputirten auf dir alten Waage, Markt Nr. 4, 1 Treppe l>och, unter Elurftchung ihrer Geburt-- und Bestell scheine zur Aufzeichnung entweder persönlich sich anzumelden oder im Behinderungsfalle durch Beauftragte sich anmelden zü lassen. Leipzig, am 15. Oktober 1800. Der Math der Stadt Leipzig. Berger. G. Mechler. > »