Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. 299» Donnerstag den 25. Dctober. 1860» Bekanntmachung, die Anmeldung der militairpflichtigen Mannschaften betreffend. Rach Vorschrift des Gesetze- über Erfüllung der Militairpflicht vom I. September 1858 werden alle im Königreiche Sachsen militairpflichtigen, im Jahre 1840 geborenen Mannschaften, welche bei uns als Stadtobrjgkeit sich anzumelden haben, ingleichen auch diejenigen, welche bei der letzten Aushebung wegen noch zu erwartender Körperlänge oder zeitlicher Untauglichkeit zurückgestellt worden find, hiermit aufgefordert, im Anmeldungstermine Donnerstag den 1. November d. I. vor unserm Deputirten «uf der alten Waage, am Markt Nr. 4, l Treppe hoch, bet Vermeidung des in §. 105. ff. des obgedachten Gesetzes angeordneten Verfahrens sich zu stellen. Die im Inland« Geborenen haben sich mit Geburtsscheinen, die im AuSlande Geborenen, aber nach Sachsen Gehörigen, . durch Taufzeugniffe wegen ihres Alters zu legitimiren. Dafern sich Personen aus früheren Geburtsjahren hier aufhalten sollten, welche ihrer Militairpflicht noch nicht Genüge geleistet, so haben sich dieselben Freitag den I. November d. I. in derselben Weise, wie vorgedacht, bei uns anzumelden. Leipzig, den 15. Oktober 1860. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. G. Mechler. Bekanntmachung, die bei der Recrutirung im Jahre 18L8 und 18LV in die Dienstreserve gesetzten Mannschaften betreffend. In Gemäßheit der Ausführungsverordnung vom 1. September 1858 zu dem unter demselben Tage erlassenen Gesetz über Erfüllung der Militairpflicht werden die bei der letzten und vorletzten ordentlichen Recrutirung. also im Jahre 1858 und 1859 in die Dtenstreserve gesetzten Mannschaften, insoweit sich dieselben hier aufhalten, hiermit aufgefordert, im Anmeldungstermine Donnerstag den 1. November d. I. vor unserm Deputirten aus der alten Waage, Markt Nr. 4, l Treppe hoch, unter Einreichung ihrer GeburtS- und Geftell- scheine zur Aufzeichnung entweder persönlich sich anzumelden oder im Behinderungsfalle durch Beauftragte sich anmelden zu lassen. Leipzig, am 15. Oktober 1860. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. . G. Mechler. Erinnerung an Abführung des diesjährigen Aen Termins der Gewerbe- und Personalsteuer. In Folge der zu dem Finanzgesetze vom 12. August 1858 erlassenen Ausführungs-Verordnung von demselben Tage wird der diesjährige Nte Termin der Gewerbe- und Personalsteuer am 4L. Oetober d. I. nach einem halben Jahresbetrage fällig. Die dieSfallfigen hiesigen Steuerpflichtigen werden daher hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeiträge nebst den städti schen Schoß- und Communalgefällen an obgedachtem Tage und spätestens binnen 14 Tagen nach demselben bei der Stadt - Steuer - Einnahme allhier pünktlich zu entrichten, indem nach Ablauf dieser Frist, gesetzlicher Vorschrift gemäß, sofort mit erecutivischen Zwangsmitteln gegen die Restanten verfahren werden muß. Leipzig am 13. Oktober 1860. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Bekanntmachung. Da- betheiligte Handel-publicum wird hiermit darauf aufmerksam gemacht, daß eine Restitution der in gegenwärtiger Nichaeli-meffe für im steten Verkehre ringegangene Propre- und Transits-Spedition-güter erlegten Meßunkosten nur dann gewährt werden kann, wenn die hierüber etnzureichenden Verzeichnisse nebst Unterlagm längsten- Sonnabends de« Ull. Oktober dieses Jahres bis Abends S Uhr allhier zur Ablage gelangen. Leipzig, dm 10. Oktober I960. Königliche- Haupt-Zoll-Amt Lamm.