>> . f, s' «. Anzeiger. ' ^ - - -. -- ——— Amtsblatt des Kömgl. Bezirksgericht» und des Raths der Stadt Leipzig. M 185. Soiuiabend den 14. Juni. 1882. Bekanntmachung, die Gültigkeit -er sächsischen Arbeitsbücher Lv Königreich Bayern betr» Rach §. 7 der Verordnung, die Arbeitsbücher deS gewerblichen HülsSpersonalS betreffend, vom 15. Octo-er 1881, Absatz 2 (Gesetz- und Verordnungsblatt von gedachtem Jahre, S. 262), können die durch 8 bl des Gewerbegesetze- vom 15. Oktober desselben Jahre- eingesührten Arbeitsbücher von Inländern auch im Au-lande, wenn da-Arbeitsbuch in der im 5. Absätze von §. 16 jener Verordnung (S. 266 des Gesetz- und Verordnungsblattes von 1861) vorgeschriebenen Weise vistrt ist, als gültige Reise legitimation benutzt werden, insoweit die Arbeitsbücher als solche von den betreffenden ausländischen Behörden zugelassen werden. Nun haben jedoch bisher einige königl. bayerische Grenzbehörden den mit solchen Arbeitsbüchern reisenden sächsischen GewerbSgehülfen den Eintritt nach Bayern beanstandet. Allein durch Vermittelung der diesseitigen Gesandtschaft in München ist dieses Hinderniß neuerlich beseitigt worden, indem nach einer im diplomatischen Wege an das Ministerium des Innern gelangten Mittheilung die Anweisung an die betreffenden königj. bayerischen Behörden ergangen ist, daß, da die sächsischen Arbeitsbücher als ausreichende Reiselegitimatio» zum Wandern im Königreiche Bayern anzusehen, den Inhabern beim Eintritt in dasselbe, wenn nicht andere, in den dort bestehenden Vorschriften begründete polizeiliche Bedenken gegen sie vorliegen, keine Schwierigkeiten entgegenzusetzen seien. ES wird dies daher mit der Anordnung zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß gegenwärtige Bekanntmachung in allen in 8. 21 deS PreßgesetzeS bezeichnten Zeitschriften abzudrucken ist. Dresden,^ den 4. Juni 1862. Ministerin«* -es Inner«. > Für den Minister: Körner. - Bekanntmachung. Da- 6. Stück de- diesjährigen Gesetz- und Berordnung-blatte-, enthaltend: ^ Rr. 39. Verordnung, den zwischen den Staaten de- deutschen Z-llvereinS und de» süd amerikanischen Freistaate Paraguay abgeschlossenen Freundschaft--, Handels- und Schifffahrt-Vertrag vom 1. August 1866 be treffend, vom 36. April 1862; - 46. Verordnung, die Anlage einer Schneeschutzvorrichtung an der Leipzig - Dresdner Eisenbahn betreffend, vom 12. Mat 1862; - 41. Verordnung, einige Abänderungen und Erläuterungen der Tarordnung in Strafsachen betreffend, vom 28. dRai 1862, ist bei uns eingegangen und wird bis zu Gn-e -. Mts. auf hiesigem RachhauSsaal« zur Kenntnißnahme öffentlich auShänaen. Leipzig am 13. Juni 1862. Der Math -er Sta-t Leipzig. Vr. Botlsack. Thorbeck. Bekanntmachung. Der allwhchtvtllch« MmlagSaottechdun- in hitöger Rlcolaiküchc, welch« bisher früh 7 Uhr Natt gesunden hat, wird nunmehr iu einen Akehtgotte-bieuA WMUWchrst und soll »on Mantag de« 16. diese« Monat« an Abend» S Uhr gehalten werde», «a« hiermit der V«tiük t-Ww »««tzt «ed- Leipzig 1» Juni IE. Dl» Kir«heiri«tz>ection. Dp» GD««liAenbe»t. Der Rath der Stadt Leipzig. Dl Lechler. . 0. Dollsack. — -- — . > - — — — —— Bekanntmachung. Die auf dem zeither an Herrn Hvhhändler Senf vermietheken fogmannten Dchsenstan- an der äußeren Frank furter Straß« stehenden Baulichkeiten, nämlich 1) eine massive Iiegennaper mit Brrichstrinfundament und Deckplatten von Sandstvin nebst daran gebautem 2) ein kleines Hänsche» vpu F-chMlk «it Ziegeldach, 3) die Planke und d§p Uhorweg sollen auf dm Abbruch und die an. der Straße stehendm 7 Pappeln und I Lindmbaum aus dem Stamme an dm Meist- bieäenpm und gegen sofortige baarr Zahlung Mlttwoch -v« LS. dieses Monats Bormittag- S Uhr a» Drt ««- Stelle versteigert «ertzm. Die BerfteigenmgSbedmgrmarn liegm an RathßfitKe zur Einsicht au- und werden auch vor Beginn der Versteigerung bekannt gemacht werden. ^ leeiyztg dm Id. Juni 1862. Des Natbs -er Sta-t Leipzig Finanz-Deputation.