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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.06.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-06-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186206238
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18620623
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18620623
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-06
- Tag1862-06-23
- Monat1862-06
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.06.1862
- Autor
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AMblall d«i SimA BciilWrichti wid de« Nch» da Stad« LchM. M 174. Montag den 23. Juni. 1862. Tagesbefehl an die Communalgarde zu Leipzig den HS. Juni L8«I. Auf Feuerallarm rücken vom L. Juli d. I. Mittags 12 Uhr an das H. und Ul. Bataillon zum KeuerdienPI auS und zwar sammelt sich das U. Bataillon an der Brandstätte, das Hl. stellt sich auf dem Naschmarkte als Reserve auf. Das I. und IV. Bataillon treten, als zweite Reserpe, erst dann in Dienst, wenn nach dem AuSrücken der beiden erst genannten, im Feuerdienft stehenden Bataillone Appell geschlagen werden sollte. In Bezug auf die EScadron und sonst verbleibt es bei den bisherigen Anordnungen. Das Corurnando der Communalgarde. G. F. Wehrhan, Oberleutn. v. d. A. Bekanntmachung. Unbemittelten, Ln hiesiger Stadt wohnenden Personen jeden Alters wird die unentgeltliche Impfung auch in diesem Jahre anaeboten, und soll dieselbe während deS Zeitraums vom 28. dieses Monats bis zum 16. Juli o. jedeSmal Mittwochs Nachmittag- von T Uhr an in der 2. Etage der alten Waage stattsinden. Leipzig, den 24. Mai 1862. Der Rath der Stadt Leipzig. v. Vollsack. Verhandlungen -er "Stadtverordneten am 18. Juni 1862. (Auf Gruud deS Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) Nach Eröffnung der Sitzung wurde eine Zuschrift des Raths, die bezüglich der Reorganisation der Communalgarde gestellten Anträge betreffend, vorgetragen. Der Rath erklärt sich darin vollkommen damit einverstanden, daß bei der bevorstehenden Reorganisation eine Neuwahl sämmtlicher Offiziere stattzufinden habe, sieht auch von dem Vorschläge, Exercierübungen auf öffentlichen Plätzen der Stadt vorrunehmen, im Einklänge mit den Ansichten des Com- mando's ab. „Wir haben uns — fährt der Rath fort — mit dem Com- mando dahin verständigt, daß, Ihrem Anträge gemäß, das Exer- cieren im Feuer obligatorisch zu machen sei." „Wenn Sie jedoch hierbei den weiteren Antrag hinzugefügt haben, daß zu Herstellung einer guten und gleichmäßigen Bewaff nung eine AnSrüstungskammer eingerichtet werden möge, so hat sich der Herr Commandant hierüber dahin ausgesprochen, daß er eine hierzu vorliegende Nothwenrigkeit anzuerkennen nicht vermöge, weil er sich nach den stattgefundenen Gewehrrevisionen überzeugt habe, daß der Zustand der Gewehre ein ganz und gar zufrieden stellender sei und insbesondere vor der Hand noch viel gute und brauchbare Commungewehre vorhanden seien, daß er sich indeß Vorbehalte bei eintretendem Bedarf von der gezeigten Bereitwillig keit und dem Entgegenkommen zu eventueller Abhülfe durch zu stellende Anträge Gebrauch zu machen und wir haben uns dieser Ansicht an geschloffen." „Was endlich Ihren Antrag, daß die ärztliche Untersuchung unentgeltlich erfolgen möge, anlangt, so sind wir bei Erwägung desselben zu der Ueberzeugung gelangt, daß es zur Zeit unmöglich ist, dem Anträge zu entsprechen, weil die dleSfallsige gesetzliche Bestimmung in tz. 5 suk 3 des revidirten Communalgarden- Regulativs vom 14. Mai 1851 direct entgegensteht, daß nämlich das Gutachten des BezirkSarzteS oder des obrigkeitlich verpflichteten Arztes auf Kosten des betreffenden Mannes zu erfordern sei. „Davon aber auch abgesehen dürften die entgegenstehenden Be denken, namentlich das, daß die Bezahlung von Seiten der Recla- mantm selbst" etwa Einfluß auf das ärztliche Gutachten haben könnte, durch die neue Modalität der Bestellung einer Commission von drei Aerzten, welche collegialische Gutachten abzugeben haben werden, Erledigung finden. „Im Uebrigen fügen wir noch die Bemerkung hinzu, daß nach einer Zusammenstellung der in den letzten 10 Jahren Abgegebenen ärztlichen Gutachten jährlich im Durchschnitte 171 ausgefertigt worden sind; es würde daher, jedes Gutachten K 2 Thlr. gerechnet, wenn dafür die Stadtcaffe aufzukommen gehabt hätte, ein Aufwand von jährlich 342 Thlr. zu bestreiten gewesen sein." Der Vorsteher schlug vor, es bei dieser Mittheilung bewenden zu lassen. Ein Antrag des Herrn Hey, die Sache an den Aus schuß für Communalgardenangelegenheiten zu überweisen, ward nicht ausreichend unterstützt und damit dem Vorschläge des Vor stehers beigetreten. Ein weiterer Antrag des Herrn St.-V. Hey, den Rath zu ersuchen, aus der Stadtcaffe einen Beitrag zum Frankfurter Schützenfeste zu geben, wurde auf eine spätere Tagesordnung verwiesen. Den ersten Gegenstand der heutigen Tagesordnung bildete 1. die Wahl eines Stadtrathes auf Zeit. ES waren 54 stimmberechtigte Mitglieder anwesend, eben so viele Stimmzettel gingen ein. Sie ergaben für "errn Kaufmann Ernst Wilhelm Otto Förtsch 41 Stimmen, errn Kaufmann Cäsar Sonnenkalb errn vr. Vogel errn Buchbinderobermeister Näser errn St.-V. vr. Günther errn St.-V. Jul. Müller errn Ersatzmann Güttner Herr Kaufmann Förtsch war sonach gewählt. Es folgten mehrere von Herrn vr. Günther vorgetraaene Gutachten des Ausschusses zum Bau-, Oekonomir- und Forstwesen. Sie betrafen 2. den Bau der V. Bürgerschule. Der Rath theilt darüber Folgendes mit: „Durch Ihre geehrte Mittheilung vom 8. Juni 1860 erklärten sich die Herren Stadtverordneten mit dem Bauprojecte für eine neben dem neuen Waisenhause zu erbauende Bürgerschule einver standen, ertheilten auch dem dafür geforderten Kostenaufwande Ihre Zustimmung, lehnten aber solche bezüglich peS von uns gewählten Bauplatzes neben dem Waisenhause ab und beantragten die Er bauung dieser Schule auf dem Terrain, welches an der durch die sogen. Lehmgrube geschütteten neuen Straße gelegen ist, weshalb auch der Verkauf dieser Parzellen seiner Zeit beanstandet wurde, hierdurch und zumal die Herren Stadtverordneten ausdrücklich r u»S die Ermächtigung, etwaige durch den vorgeschlagenen lauplatz bedingte Abänderungen de- gebilligten Bauprojektes vor nehmen zu können, beigefügt hatten, würden wir in den Stand
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