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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.06.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-06-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186206256
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18620625
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18620625
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-06
- Tag1862-06-25
- Monat1862-06
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.06.1862
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7-5. Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts Md des ROS dn Stadt Leipzig. M 176. Mittwoch den 25. Juni. 1882. Bekanntmachung, die Eurkoftcn im JacabshoSPitale betreffend. Im Hinblicke auf die Berechtigung der höheren Ansprüche an die öffentliche Krankenpflege und auf die damit steigende Höhe des für die Verwaltung deS JacobShoSpitals erforderlichen Zuschusses aus der Stadtcaffe sehen wir uns ver anlaßt in Betreff der Cur- und DerpflrgungSbeiträge für die in das Hospital aufgenommenen Kranken vom I. Juli d. I. an folgende Bestimmungen eintreten zu lassen: 1. Für jeden in einem der Krankenfäle zu verpflegenden Kranken ist ein Beitrag von LO Ngr. für jeden Tag nebst dem bisherigen einmaligen CinKrittSgelde von R Thlr. IO Ngr. zu entrichten. Diese Regel erleidet jedoch folgende Ausnahmen: 1) Bezüglich der von der Armen-Anstalt und dem Georgenhause dem JacobShoSpital überwiesenen Kranken verbleibt eS bei den bisherigen Einrichtungen. 2) Für solche GewerbS- und Fabrikarbeiter, welche aus Krankenkassen Unterstützung erhalten, wird der zu zahlende Beitrag auf Ngr. für jeden Tag und das Eintrittsgeld auf 1 Thlr. ermäßigt. 3) Dagegen sind für jeden von auswärtigen Gemeinden dem Hospitale zugewiesenen — nur gegen Revers der ersteren aufzunehmenden — Kinken LS Ngr. für jeden Tag und ein Eintrittsgeld von I Thlr. 1V Ngr. zu bezahlen. N. Die Beiträge für die Kranken, für welche ein besonderes sogen. Privatzimmer beansprucht wird, sind, außer dem Eintrittsgeld von l Thlr. lO Ngr. — je nach Beschaffenheit der Zimmer — auf L*/3 Thlr., L Thlr. und Ngr. für jeden Tag festgestellt. Leipzig, dm 5. Mai 1862. Der Rath der Stadt Leipzig. ' l . . . < vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Die an der Schillerstraße und Magazingaffe, zwischen dem Limburgerschen und dem Teichmannschen Hause befindlichen Bauplätze, in drei Parcellen eingetheilt (jede mit 37 Ellen 14 Zoll Schillerftraßenfronte, im Uebrigen die eine 2333, die andere 2123, die dritte 2036 Geviertellen haltend), sollen meistbietend versteigert werden. ES ist hierzu Donnerstag der LR. September LOSE anberaumt und wir laden die Kauflustigen ein, an diesem Tage Vormittags 1L Uhr in der RathSftube zu erscheinen und ihre Gebote zu thun, worauf sie sich weiterer Weisung zu gewärtigen haben. Die Verkaufsbedingungen liegen nebst dem Situationsplane bei uns zur Kenntnißnahme aus. Leipzig am IS. Mai 1Ä2. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Voll sack. Schleißner. Bekanntmachung. Die zur Herstellung der Blitzableitung für den Neubau deS Waisenhauses erforderlichen Arbeiten sollen auf dem Wege der Submission vergeben werden. Zeichnungen, Proben und ArbeitSverzeichniß nebst den Bedingungen liegen auf dem Bauamt aus, und sind bis zum LO. Juni s. e. die Preisangaben an das Bauamt versiegelt abzugeben. " n 1862. DeS Rathe ^ ^ Leipzig den 21. Juni DeS RatheS Baudeputation. Verhandlungen -er Stadtverordneten am 18. Juni 1862. (Auf Grund de- Protokoll- bearbeitet und veröffentlicht.) (Fortsetzung und Schluß.) A Einen Austausch zweier Waldparcelltn zwischen der Stadt gemeinde und Herrn Platzmann in Barneck. Nach dem diesfallfigen Abkommen tritt 1) Herr Platzmann 320,»2 IHR. an Flächeninhalt an die Stadt ab und erhält dafür den gleichen Flächeninhalt. 2) Das auf den beiderseitigen Parcellen stehende Holz wird, nachdem die Stadt 6, Herr Platzmann 2 stärkere Eichen hin weggenommen, auf Grund der vereinbarten Taxe ausgeglichen, nach welcher Herr Platzmann von Ver Stadt noch 5 Thlr. 15 Ngr. herausbekommt. 3) Die durch Anlegung des ucuen GrenzgrabenS und sonst er wachsenden Kosten werden gemeinschaftlich getragen. Der Tausch wurde unter der vom Ausschutz ausgesprochenen Voraussetzung, daß die Stadt genau eben so viel Areal erhalte al- sie giebt, einstimmig genehmigt. Diese Voraussetzung au-zusprechen er hauptsächlich dadurch bestimmt worben, daß aus dem CroquiS Gleichheit der aegenseiti war eine stimmt zu ergeben sich sehr häufig Di Derselbe Beri schuffes vor, betr segenseitigen Parcellen im Maaße sich nicht be achten, auch bei Vermessungen im Allgemeinen ferenzen ergeben haben *). erstatter trug noch ein Gutachten des Bauaus- end 4. den Verkauf von Arealstücken an der oberen Thalstraße an das Taubftummeninstitut und an Herrn Regel. Der Stadtrath hat die Beseitigung des oberen Theils der Thal straße projeclirt. Dabei kommen zwei Parcellen von 12,878 LH Ellen und 1317 OEllen zur Verfügung. Erftere hat der Stadtrath zu dem Preise von 8000 Thlr. (pro OElle 18 Ngr. 6 Pf.) an das Taubstummeninstitut, letztere zu dem Preise von 500 Thlr. (pro HZ Elle 11 Ngr. 32/4 Pf ) an Herrn Postmeister Regel zu verkaufen beschlossen. *) In unserem vorläufigen Bericht über diesen Gegenstand, Nr. 170 d. Bl. Seite 3356, beziehen sich die in Parenthese gesetzten Worte: „in Folge früherer Erfahrungen" weder auf den jetzigen, noch überhaupt einen Arealau-tausch mit Herrn Platzmann. D. Red.
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