Amtsblatt des Köllig!. Bezirksgerichts Md des Raths der Stadt Leipzig. W L«1. Sonntag den 20. Juli. — Bekanntmachung. Die neue Straße, welche hinter der im Bau begriffenen neuen Armenschule durch den bisherigen Bauhof angelegt wird und die Nürnberger Straße durchschneidet, ist von uys Bauhofstraße benannt worden. Leipzig, am 17. Juli 1862. Der Rath der Stadt Leipzig. ——— Berger. G. Mechler. Bekanntmachung. Die Maurer- und Steinmetzarbeiten an der Schleußenanlage in der Bahnhofsstraße, von der Wintergartenstraße bis zur Poststraße, sollen aus dem Weste der Submission vergeben werden. Anschlagsformulare sind auf dem Bauamte zu erhalten, auch die Zeichnungen und Bedingungen daselbst einzusehen und die Preisverzeichnisse bis zum dS. Juli d. I. Versiegelt abzugeben. Leipzig, den 15. Juli 1862. ^; DeS Raths Bau - Deputation. Bekanntmachung. Die zu dem Neubau deS Waisenhauses erforderlichen Tischler- und Schlosser-Arbeiten sollen aus dem Wege der Sub mission vergeben werden. ES sind die Zeichnungen und Arbeitsverzeichnisse nebst den Bedingungen auf dem Bauamte einzusehen und die Preisangaben bis zum TL. Juli h. I. versiegelt daselbst abzugeben. Leipzig den 1V. Juli 1862. r De-Rath-Bau-Deputation. Bekanntmachung. Zur Herstellung der neuen Schleußenanlage in der Bahnhofsstraße werden 406 Scheffel Altenburger Graukalk, 8VN Kubikellen reiner scharfer Ziegelmauersand gebraucht. Wir fordern Diejenigen, welche diese Lieferung zu übernehmen gesonnen sind, hierdurch auf, die Bedingungen auf dem Raths - Bauamte einzusehen und ihre Forderungen bis zum L«. Juli -. J^ daselbst^verfiegelt abzugeben. Leipzig, dm 19. Juli DeS Rath- Bau-Deputation. Mittwoch den 23. Juli a. e. Abends Ir? Uhr ist öffentliche Sitzung der Stadtverordneten im gewöhnlichen Locale. Tagesordnung: I) Gutachten deS Ausschusses zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen über Herrn Vr. HeynerS Antrag das Damm- und Brückengeld betreffend. 2) Wahl eines Deputirten und StellvertteterS zum Communalgarden-Ausschüsse. 3) Vorlagen, die Wasserleitung betreffend. Verhandlungen -er Stadtverordneten über den Hau-Halt-Plan der Stadl Leipzig auf da- Jahr 1862. (Aus Grund der Vorlagen, Gutachten und Protokolle bearbeitet und veröffentlicht). Der mittels Begleitschreibens vom 15. Dec. 1861 dem Collegium übersendete Haushaltplan ist nach vorgängiaer Begutachtung durch die einzelnen Ausschüsse, beziehentlich den Finanzausschuß, in den Plenarsitzungen vom 26. Marz, 2. 9. und 16. April, 28. Mai, 13. utzp 18. Juni d. I. berathen worden. 9m Eingänge seines Begleitschreibens (— dessen Inhalt, soweit nöthig, itt diesem Referate auszugsweise mitgetheilt werden wird —) sagt der Gtfldtratht 7 , ' ' ' „Zunächst mußten wir bei Aufstellung des Budgets wieder auf di» verschiedenen Gehaltserhöhungen zurückkommen. „In formeller Be,. bei jedem Budget auf eine DjeS ist nun bei dem H . . damit ein Verricht, auf die Ihrerseits bewilligten persönlichen Zu^ lagen verbunden worden wäre: zum Differevzpunct haben wir der Einfluß aus die bereit- gezahlten persönlichen Zulagen sich nicht ergeben, sondern nur der Etat für die Zukunft geregelt werden; fiele aber die Entscheidung gegen den Rath aus, so würde der frühere Etat als solcher bestehen bleiben, es würden aber die für die zeitherigen Inhaber der betreffenden Stellen bewilligten persönlichen Zulagen unb^weifelt aufrecht erhalten. „In materieller Beziehung müssen wir wiederholen, daß wir es für höchst wünschenSwerth erachten, die Gehalte einer so großen Anzahl von Beamten, die man einmal für ungenügend erkannt hat, auch etatmäßig feftgestellt zu sehen. Denp außerdem führt jede Ausrückung eines Angestellten, jede neue Besetzung über haupt, weil dann die persönliche Zulage wegfällt, zu großen Jn- consequenzen und Verwickelungen. Das ganze Rechnungswerk wkrd erschwert und die Arbeitslast steigert sich für beide Collegien ganz außerordentlich, indem bei jeder Veränderung von Neuem mit Ihnen communicirt werden muß. Für die Verwaltung ist es aber fast unerläßlich, einen festeü Etat der Beamten zu haben, während andererseits es wohl gerechtfertigt erscheint, persönliche Zulagen nur da eintreten zu lassen, wo der erhöhte Gehalt lediglich durch Rück sichten auf die besonderen Verdienste oder die besondere Bedürftig keit deS Betreffenden motivirt wird. „Wenn wir deshalb die sämmtlichen fraglichen Gehaltssätze von Neuem als etatmäßige in den HruShaltplan ausgenommen haben, und dieselben also, unter selbstverständlichem Vorbehalt der »darin enthaltenen bereits bewilligten persönlichen Zulagen bis zum AnSlrag der Sache, wiederholt Ährer Zustimmung unterstellen, so