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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.02.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-02-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186602176
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660217
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660217
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-02
- Tag1866-02-17
- Monat1866-02
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.02.1866
- Autor
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UchMtrIaMM Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts Md des Raths der Stadt Leipzig. M 48. Sonnabend den 17. Februar. 18k«. Bekanntmachung. Das Museum wird künftig auch an solchen Feiertagen, welche nicht auf Sonntage fallen, zu den gewöhnlichen Stunden un entgeltlich geöffnet sein. — Leipzig am 8. Februar 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Schleißner. Bekanntmachung. Vormittags 11 Uhr an fünf "" M an die Meistbietenden adt Leipzig. vr. E. Stephani. Cerutti. 1. Actuariat 900 Thlr. - 2. - 800 - 3. - 700 - 4. 5. - je 600 - 6. - 500 - Hierzu erbitten wir uns Ihre Zustimmung. Bei dem Umfang und der Wichtigkeit der Geschäfte der ersten Section ist ein besonderer Registrator, wie ihn die zweite Section besitzt, nicht länger zu entbehren rc. Wir haben demgemäß beschlosten, mit dem neuen Budget jahre die neue Stelle eines Registrators für die erste Section zu errichten, mit einem Gehalt von 500 Thlr., wie er dem Umfange dieses Amte- angemessen erscheint (der Registrator der zweiten Section bezieht einen Gehalt von 495 Thlr.). Auszug «us den Verhandlungen -er Stadtveroidncten über daS Budget auf das Jahr 18V6. (Auf Grund des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) Der HauShaltplan auf das Jahr 1866 ist bereits mittels Be gleitschreibens vom ^ O-tob?" 1865 in 100 Exemplaren vollständig vollständig entsprochen worden, was dankbar anerkannt wurde. Die Berathung der Vorlagen erfolgte in den Sitzungen vom 25. October, 8., 15„ 29. November, 6., 13. u. 20. December 1865. Conto 1. Rathsstube. Bedürfnisse'41,657 Thlr. Deckungsmittel 24,500 Thlr. AuS der NathSzuschrist ist Folgendes herauszuheben: „Wie Sie wissen, haben wir gegenwärtig außer dem Stadt schreiber fünf ständige und ein provisorisches Actuariat, welche — abgesehen von den persönlichen Gehaltszulagen — mit 800 Thlr., 700 Thlr., 600 Thlr., 600 Thlr., 600 Tchlr. und 500 Thlr. besoldet sind. Was zunächst das HilfSactuariat betrifft, so müssen wir wiederholt Sie um Zustimmung zu dessen Venvandlung in ein DaS stete Anwachsen der Geschäfte, von wel- überzeuat haben, macht jene Stelle, wie wir psllchtmätzlg versichern, schlechthin unent behrlich, und wenn wir, trotz dem fortwährenden Anschwellen der Arbeit, eS bis jetzt unterlassen haben, auf eine Vermehrung der RathSmitglieder^ ' ' ^ ^ " - - wurde nicht. „ . ActuariatS zu einem ständigen beharren rc. „Aber auch die Gehaltabstufung bei unseren Actuariaten be darf, unserer Ueberzeugung nach, eine Aenderung. Die Ansprüche, welche an die Arbeitskräfte unserer Actuarien gemacht werden, sind in der Thal keine geringen. ES gilt, diese Beamten so zu stellen, ^ ß sie voraussichtlich unS erhalten bleiben und nicht nach anderen, ser bedachten Aemtern streben. Dies um so mehr, da die AuS- einer ständigen, Ihre Zustimmung versagt, und die letztere nur bis Ende 1865 ertheilt. Wenn wir gleichwohl die Stelle als eine ständige in den neuen Haushaltplan ausgenommen haben, so zwingt uns dazu auch hier daS vorhandene Bedürfniß rc. „Das Gesetz vom 20. Oktober 1862 nebst der Ausführungs verordnung dazu giebt hierüber klare Maaße und zeigt, daß die betreffenden Arbeiten dauernde sind und bleiben rc. „ Endlich haben wir bei diesem Abschnitte de- Conto I noch deS zweiten und dritten leit 330 Thlr. und Nuntius zu gedenken. Letzterer bezieht zur 50 Thlr. für seine Geschäfte bei der Bücher- Führung . „ _ . schnften rc.) Es erschien nicht angemessen, diese Trennung in zwei einzelne Gehaltssätze beizubehalten, und wir haben daher den Ge- cuntiuS zusammengezoaen gleich 380 Thlr., Thlr. avg jedoch digse der Dienst ' Summe auf 400 »gerundet, da in der haben deS zweiten und dritten Nuntius ein sehr anstrengend ist, so daß ein Gehalt von 400 Thlr. für den dritten und von 450 Thlr. für den zweiten, dessen bisheriger Gehalt von 440 Thlr. We daß die Gemeinde ihre Beamten so besoldet, daß dem Anreize, in Staatsdienste überzutreten, ein entsprechendes Gegengewicht ge schaffen wird. Bon diesem GestchtSpuncte ausgehend und da ohne hin die Abstufung unserer Actuargehalte nicht als eine richtige er- int, weder im Verhältnis der ersten Stelle zu der deS Stadt- -« ^4! Aelegt werden muß, haben wir beschlossen, neuen Budget-Jahre an folgende etatmäßige GehaltSabstufung treten zu lassen: wir consequenter Weise um 10 Thlr. steigerten , gewiß nur als angemessen erscheint. Dadurch wird zugleich eine richtige Ab stufung in den Gehaltssätzen der drei Nuntien erzielt. (500 Thlr., 450 Thlr., 400 Thlr.) rc." Der Finanzausschuß bemerkt hierzu, daß ein Ansatz für Er- inuerunaSgebühren von 29 Thlr. bei der Brandcassen-Einnahme im Hinblick auf die inzwischen erfolgte GehaltSregulirung der Steuerboten in Wegfall ru bringen ist. Der BerkassungsauSschuß sagt in feinem Berichte zu diesem Conto: „Anlangenddie Gehalt-verbesserungen der RathS-Actuarien (welche inzwischen wahrscheinlich durch daS Ableben des Herrn Actuar Thorbcck eine Umgestaltung erleiden), so wurde für den Beitritt zum RathSbeschlusse bemerkt, daß eS der Stadt wünschenS- werth fern müsse, gut eingearbeitete Beamte sich zu erhalten, daß " - " -ffAben " - ^ ' nn-
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