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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.02.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-02-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186602236
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660223
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660223
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-02
- Tag1866-02-23
- Monat1866-02
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.02.1866
- Autor
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 54. Freitag den 23. Februar. 1866. Bekanntmachung. Da- 3. Stück des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend Nr. 17. Decret wegen Bestätigung des erneuerten Regulativs für die Sparcasse der Stadt Oelsnitz im Voigtlande, vom 8. Januar 1866; - 18. Verordnung, die Abänderung der Taxe für Patente betreffend, vom 26. Januar 1866; - 19. Verordnung, die Expropriation von Grundeigenthum für Anlegung einer Eisenbahn von Zittau nach Groß schönau betreffend, vom 26. Januar 1866; - 20. Bekanntmachung, die Ernennung des CommiffarS für den Bau der Freiberg-Chemnitzer Staatseisenbahn, sowie der Hahnichenex Zweigeisenbahn betreffend, vom 9. Februar 1866 ; - 21. Verordnung, die Bekanntmachung des mit der Kaiserlich Königlich Oesterreichischen Regierung wegen Legalisirung der von öffentlichen Behörden ausgestellten oder beglaubigten Urkunden abgeschlossenen Vertrags betreffend, vom 27. Januar 1866; - 22. Decret wegen Bestätigung der revidirten Statuten des Steinkohlenbauvereins GotteS Segen zu Lugau, vom 8. Januar 1866; ist bei uns eingegangen und wird bis zum 13. Marz I. auf hiesigem RathhauSsaale zur Kenntnißnahme öffentlich aushängen. Leipzig, am 21. Februar 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. ' Vr. E. Stephani. Gerutti. Bekanntmachung. Die zum Aiegeleibetrieb benutzten Baulichkeiten der vormaligen städtischen Ziegelei an der Lindenauer Chaussee, nämlich 2 Brennöfen, 4 Trockenscheunen und 1 Sumpfhaus sollen auf den Abbruch an den Meistbietenden versteigert werden. Die Versteigerung erfolgt Dienstag den 6. Marz d. I. von Vormittags 11 Uhr an auf dem Rathhause und wird dem Rathe die Auswahl unter den Bietern so wie jede sonstige Entschließung Vorbehalten. Die Bersteigerungsbedingungen können an Rathsstelle eingesehen werden. Leipzig, den 21. Februar 1866. Des Rathes der Stadt Leipzig Oekonomie-Deputation. Bekanntmachung. Montag de« 26. d. M. sollen auf dem diesjährigen Gehau im Burgauer Revier in der Nähe der Königreiche von Vormittags S Uhr an ca. 500 Lang - und Abraumhanfen gegen 13 Rgr. Anzahlung für jeden Haufen und unter den übrigen an Ort und Stelle im Auctionstermine bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden. ' Leipzig, am 22. Februar 1866. Des RathS Forst-Deputatton. Bei dem eingetretenen Frost wird die Abfuhre der im Burgauer Revier erstandenen Hölzer gestattet. Leipzig, am 22. Februar 1866. PeS RathS Forst-Deputation. Verhandlungen der Stadtverordneten am 7. Februar d. I. (Auf Grund des Protokoll- bearbeitet und veröffentlicht ) (Fortsetzung.) Der Finanzausschuß trug als Gutachten vor: 2. a) Die Anstellung eines zweiten Cassirers und eines zweiten ControleurS bei der Sparcasse und d) den Betrieb von Lombardgeschästen bei derselben. Die Nochwendigkeit der früher abgelehnten Anstellung der beiden neuen Beamten begründet der Rath nochmals mit Folgendem: „Die Zahl der laufenden Conten an der Sparcasse beträgt dermalen 21400, und mit Sicherheit ist anzunehmen, daß am Schluffe des Jahres dieselben die Höhe von 22000 erreicht haben. Im Interesse des verkehrenden PublrcumS beschlossen wir, die wegen der Zinsberechnung zeither im December stattgefundene 14täarge Schließung der Sparcasse in Wegfall zu bringen und zu gleicher Znt nicht nur wie zeither die ganzen Vormittage, sondern außer dem noch die Nachmittage von 2 vis 4 Uhr zu Ern- und Rück- hluvgen nebst Kündigungen zu verwenden. ES bleiben sonach c da- Ordnen der Lagergeschäfte rn den Contenbüchern, für die rntrole der Einträge, die für daS statistische Bureau anaeordnete Zusammenstellung, für die Eröffnung neuer Conten und Ausgleich der erloschenen, die Vorbereitung neuer Sparcaffenbücher rc. den fuugirenden Beamten statt zeither vier Stunden Nachmittags nur deren zwej, während an Stelle der 14tägigen Schließung des Institut- rm December die vorerwähnte volle sechsstündige Expe- ditionSzeit tritt. Ber den Einzahlungen sowohl als den Rückzahlungen an der Sparcasse hat die Praxi- herausgestellt, daß drei Beamte nöthig sind, um die eine oder andere Manipulation rasch und sicher zu vollziehen. Will man sie, unserem Beschlüsse entsprechend, täglich expe- diren, wie solche angemeldet werden, so ist ein doppelter Kreislauf der Quittunasbücher nach entgegengesetzter Richtung herzustellen, und hierzu statt sechs nur fünf Beamte nöthig, da der m der Mitte sitzende, mit Controle und Gegenzeichnung beschäftigte Beamte die Ausübung seiner Function sowohl auf die zur Einzahlung wie zur Auszahlung präsentirten Bücher zu erstrecken vermag. Der sechste Beamte rst wahrend der für Expedirung der erfolgenden An- und Abmeldungen bestimmten Zeit voll dadurch beschäftigt, daß er die auf den Controlbogen eingetragenen und verglichenen TaaeSgeschäste auf den betreffenden Conten bucht und die ZinS- zahlen im Voraus auSwirst. Im letzten Monat des Jahres ist dann bei der beabsichtigten Einrichtung neben dem laufenden Ge schäfte der Zinsen- und Capital-Saldo von den vorhandenen 22000 Conten zu ermitteln und nachdem Alles doppelt nachgerechnet, aiff jedem Conto der neue Vortrag zu bewerkstelligen. Die hier mit verbundene Arbeitslast ergiebt sich aus folgender Berechnung. Nimmt man für jedes Conto nur den Zeitaufwand von zwei Minuten, so ergiebt dies 42000 Minuten oder 700 Arbeitsstunden. ES kommen sonach auf jeden der nach unserem Beschlüsse anzu stellenden sechs Beamten 116^ Arbeitsstunden, die sich auf circa 24 Werkeltage im December vertheilen. Behält man dabei im Auge, daß diesen Beamten eine achtstündige tägliche ExpeditionS- zeit obliegt, so liegt eS nahe, daß die Bewältigung der ZinS- auSrechnuvg am Jahresschlüsse selbst mit sechs Beamten nur unter Zuhülfenahme der Nächte und der Sonn- und Festtage er folgen kann. Wir geben zu, daß in den ersten Monaten nach Einführung einer derartigen BerkehrSerleichterung sich nicht sofort eine sichtbare
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