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Dresdner Nachrichten : 10.01.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-01-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-186301107
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18630110
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18630110
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1863
- Monat1863-01
- Tag1863-01-10
- Monat1863-01
- Jahr1863
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 10.01.1863
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stau« Durch dt» K. Post vi jährlich rr 5t«r. «nztin» l »«n » «gr. für Unterhaltung und Geschäftsverkehr. Mitredaeteur: Theodor Drobisch. Sonnabend, den 10. Januar 1863. Anzeiaen t dies. Lianr. da« zur Akü tu < «rschkint. sind»» ein« erfolqtttckt Berbttituu-i Dresden, den 10. Januar. iNd — Se. Maj der König hat dem mect. praol. August Fer dinand Grüner in Geher auf Anlaß des Abschlusses seiner langjährigen und verdienstlichen ärztlichen Wirksamkeit an die sem Orte das Ehrenkreuz vom Verdienstorden verliehen. — Oeffentliche Gerichtsverhandlung vom 9. Jan. Fünf Sitzungen stehen heut zur Erledigung an, davon eine geheim. Die erste betrifft jenen Felddiebstahl, den das Gerichts amt Wilsdruff an der verehel. Emilie Müller mit 2 Wochen 4 Tagen bestrafte. Auf dem Junghans'schen Felde hatte sie Raps gelesen — einen Korb voll, 8 Ngr. Werth. Als er sie traf, soll er gesagt haben: „Na lesen können Sie, aber ange zeigt werden Sie doch!" Ein gewisser Roßberg, ebenfalls in jener Gegend Grundbesitzer, äußerte aber, er habe nichts gegen das Aehrenlesen. Das Dresdner Bezirksgericht stellte nun Re cherchen darüber an, ob das Aehrenlesen und Rapssammeln in dortiger Gegend üblich und erlaubt sei, und einige andere Grundbesitzer haben allerdings erklärt, daß dort Wohl die Nach lese stillschweigend gestattet, aber kein besonderes Recht dafür da sei; Raps darf auf keinen Fall nachgelesen werden. Herr Staatsanwalt Held hält die dona üäos (guten Glauben) der Angeklagten für constatirt und stellt die Sache dem Ermessen der Richter anheim. Herr Adv. Hünich vertheidigt seine Clien- ti» nach allen Kräften, hält die That der Müller für ein Un- gebührniß, nicht aber für ein Verbrechen. Ueberhaupt bleibe die ganze Sache in Bezug auf die beiderseitigen Gutachten immer noch zweifelhaft, auch sei die Angeklagte erst nach Wils druff gezogen, kenne also die dortigen Gewohnheitsrechte nicht, das Verbrechen des Diebstahls sei ungegründet. Der Gerichts hof erklärte nach längerer Berathung, daß die verehel. Müller nur mit 4 Tagen Gefängniß zu bestrafen, im Uebrigen klagfrei zu sprechen sei. — Nach einer geheimen Sitzung, die eine Ver handlung wider Oscar Schulze wegen öffentlicher Verletzung der Sittlichkeit betraf, kam die Privatanklagesache des Johann Friedrich Sinkwitz gegen Carl Fuchs zu Altfranken zur Sprache, die auf einer Ohrfeige beruht, die Fuchs dem Sohn des Sink witz deshalb gegeben haben soll, weil derselbe sich während des Kegelschiebens über seine Hecke gelegt. Fuchs soll dabei noch gesagt haben: „Nu geh' zu Deinem Vater und sag' ihm. daß ich Dir eine Schelle gegeben habe." Das Gericht sprach ihn klagfrei wegen Mangel an vollständigem Beweise und der Kläger erhob dagegen Einspruch. Herr Adv. Heydenrrich wies nach, daß die Ohrfeige eine verdiente gewesen, da der Sink- witz'sche Junge sich einer unerlaubten Handlung schuldig gemacht und beantragt Bestätigung des ersten Erkenntnifses. Die Ver- theidigung hatte ihren Zweck erfüllt — es blieb beim Alten. — Interessant ist die nächste Klagsache, die wiederum in Wils druff spielt. Ernst Ludwig Wilhelm Erker ist Tambour der Schützeneompagnie daselbst, der Hausbesitzer Johann Gottlieb Mann sein Hauptmann. Am 1 Pfingstfeiertag kam Letzterer in die Wohnung seines Tambours und verlangte di« Trommel. Srlrr soll grau gewesen und mit dem Kopfe dermaßen durch das Fenster gefallen sein, daß ihm einige Glassplitter im Ge sicht stecken geblieben und das Fensterkreuz durchgeschlagen fei. Gr beschuldigt den Mann, daß er ihn inS Fenster geworfen. Wegen dieser thätlichen Beleidigung klagte nun der Tambour gegen seinen Hauptmann; indeß der Thatbestand stellte sich etwas anders heraus; außerdem soll Erler ein dem Trünke sehr ergebener Mensch sein und ist schon von Seiten der Polizei mit Verweis belegt worden, denn einmal lag er ganz benebelt im Straßengraben und schrie dabei: „Jetzt will ich sterben, zieht mir meine Schützenuniform an!" An jenem harmlosen Pfingst- schießen zu Wilsdruff war, was fest fleht, Erler sehr betrunken und das Zeugniß seiner Frau und Tochter ist nicht maßgebend. Der Schützenhauptmann Mann wurde auch freigesprochen und der Tambour in die Kosten verurtheilt Letzterer hat nun da» gegen Einspruch erhoben. ES gibt selbst heute zu, an jenem Festtage trunken gewesen zu sein, aber nicht, daß er selbst im Schuß war und so in das Fenster gefallen. Er verlangt Ent schädigung, er habe lange nichts verdienen können und 3 Thlr. pro Woche seien nicht zu wenig. Herr Adv. Schanz beantragt in bestimmten Worten d e Bestätigung des ersten Erkenntnisses. Der Antrag dringt durch — es erfolgt die Freisprechung MannS — Die Schlußver Handlung bot wenig Interesse. Der Eine hat über den Andern gesagt, er habe sich eine Erbschaft durch den Tod eines Dritten und durch einen Advocaten er schlichen. Das soll Christian Friedrich Fröhlich geäußert haben und Christian Gerlach erhob nun Privatanklage gegen ihn, die zur Folge hatte, daß Fröhlich wegen Beleidigung zu 10 Thlr. Geldbuße verurtheilt wurde. Natürlich erhob er Einspruch, in dem er wohl zugab, einmal vielleicht über Erbschaftsangelegen heiten gesprochen, aber nicht jene Verleumdung ausgestoßen zu haben. Von den Parteien war nur Gerlach erschienen. Der erste Bescheid wurde bestätigt. 0. W. W. — Nachdem die Stadtverordneten beantragt haben, das bezirksärztliche Gutachten, die Anlage einer Gasanstalt an dem ehemals Grüneberg'schen Felde in Antonstadt betreffend, durch den hiesiger Anzeiger zu veröffentlichen, theilt die „S Dfz." die wesentlichsten Punkte aus demselben mit Herr 0. Brück mann stellt in Abrede, daß die der projectirten Gasanstalt ent strömenden Dämpfe gesundheitsnachtheilig oder nur irgend be sonders belästigend in einer solchen Entfernung wirken, was diejenige ist, die zwischen den Grüneberg'schen Feldern und den nächsten Wohnhäusern mirten inne liegt; ebenso widerspricht er der Annahme, daß die in der Nähe der projectirten Anstalt befindlichen Brunnen und speciell die der Königsbrücker Straß« irgendwie verdorben werden würden. Weit mehr würde die gute Beschaffenheit der Brunnen der Neu- und Antonstadt ge fährdet erscheinen, wenn dis Anstalt in noch größerer Entfer nung von dem Centrum der Neustadt angelegt werden sollt« und somit ein größerer Druck angewendet werden müßte; denn die Erfahrung lehrt, daß es nicht die Gasfabriken sind, welche die Brunnen verderben, sondern die GaSrvhren, welche hier und da das Gas und die leichteren Theerthrile entweichen lasten,
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