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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.07.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-07-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186607201
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660720
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660720
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-07
- Tag1866-07-20
- Monat1866-07
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.07.1866
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und Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M LV1. Freitag dm 20. Juli. 1886. Bekanntmachung. 1) Die diesjährige Leipziger MichaeliSmeffe beginnt am Sät. September und endet mit dem 13. Oktober. 2) Während dieser drei Wochen können alle inländische so wie die den »Zollvereinsstaaten und den K. K. Oester- reichischen Staaten angehörenden Fabrikanten und Handwerker öffentlich hier seilhalten. 3) Gleiche Berechtigung haben alle andern ausländischen Fabrikanten und Handelsleute. 4) Außer vorgedachter dreiwöchentlicher Frist bleibt der Hsmdel allen auswärtigen Verkäufern bei einer Geldstrafe bis zu 50 Thalern verboten. ö) Jedoch ist das Aus packen der Maaren den Inhabern der Meßlocalien in den Häusern und den in Buden ausstehenden Fabrikanten und Grossisten in der Woche vor der Böttcherwoche gestattet, während zum Einpacken die Eröffnung der Meßlocale in den Häusern auch in der Woche nach der Zahlwoche nachgesehen wird. 6) Jede frühere Eröffnuna sowie spätere Schließung eines solchen BerkaufSlocaleS wird, außer der sofortigen Schließung desselben, jedesmal, selbst bei der ersten Zuwiderhandlung, unnachsichtlich mit einer Geldstrafe bis zu 25 Thalern geahndet werden. 7) Den Detailhändlern, welche auf Straßen und Plätzen feil halten, ist das AuSpacken daselbst vor dem Donnerstage in der Vorwoche, also vor dem 20. September, bei einer Geldstrafe bis zu 25 Thalern verboten. 8) Allen ausländischen, den ZollvereinSftaaten und den K. K. Oesterreichischen Staaten nicht ange- hörigen Professionisten und Handwerkern ist nur während der eigentlichen Meßwoche, also vom Einlauten bis zum Auslauten der Messe, mit ihren Artikeln feil zu halten gestattet. 5) Eben so bleibt das Hausiren jeder Art und das Feilhalten der den Zollvereinsstaaten und den K. K. Oester reichischen Staaten nicht ana eh origen jüdischen Kleinhändler auf die Metzwoche beschränkt. Für letztere werden die jüdischen Feiertage, welche in die Meßwoche fallen, durch Verlängerung der Verkaufszeit bis in die Zahlwoche ersetzt. 10) Auswärtigen Spediteuren ist von der hauptzollamtuchen Lösung des Waareuverschluffe- au bis mit Ende der Woche nach der Zahlwoche das Speditionsgeschäft hier gestattet. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, am 15. Juli 1866. vr. Koch. Schlechner. StaLtthrater. In seiner Abschiedsvorstellung am 18. Juli spielte Theodor Döring zwei für Leipzig noch neue Rollen, den „armen Poet" und den „Geizigen". ErstereS Stück (von Kotzebue) hat einst, in den Zetten deS großen dramatischen Familienjammer- Furore gemacht; jetzt goutirt eS kaum noch eine Domeßikenphantaste. die vlumpe Absichtlichkett des Rühreffects darin muß ein feinere- Ge fühl herzlichst anwidern. Freilich aber gab der Gast im Aeußeren wie in der Einfachheit des Vortrags einen Lorenz Kiudlein, wie er im Buche steht; sein Ton hatte ganz jene für den Charakter eigentümliche Kindlichkeit, welche der Autor als Haupthebel für die Thränendrüsen gewollt hat, und seine Freude beun Finden der Tochter war ein mimische- Meisterstück. Neben ihm befriedigten Fräul. Huber, Fräul. Link und Herr Link. ES folgte „der Geizige" in neuer Bearbeitung von Dingelstedt. ES ist gewiß nicht zu bestretten, daß MoliöreS Lustspiele für immer einen hervorragenden Platz in der Weltliteratur einuehmeu und stets ihre culturbistorische Geltung behaupten werden. DaS un mittelbare, lebendige Interesse jedoch, welche- der Zuschauer an einem Bühnenwerre haben will, können sie jetzt schon nicht mehr so, wie einst, erregen, da ihre Manier eine veraltete und Scribe z. B. gegen Moliöre gehalten, al- ein ganz bedeutender und wesentlicher Fortschritt anzusehen ist. Zum Luftspielcharakter gehört die individuelle Beschäftigung, der Stand, da- Amt, da- Aller re. stimmte Eigenschaft, nur das bestimmte Amt, nur die bestimmte BeschäftiguM zu schildern, emancipirt, er führt nicht blo- Geizige, Heuchler, Misanthropen, CharlatanS, Blaustrümpfe u. dergl. un Allgemeinen vor, sondern alle diese Eigenschaften sind bei ihm mit einer bestimmten Individualität verknüpft. Wie zu denken, zeigte sich Döring auch al- Harpago» in seiner altwährten, de- krttsschen Lobe- kaum mehr^ bedürftigen Meisterschaft. MaSke und Spiel waren in jedem Moment von zündender Wirkung, de» Glanzpunct aber bildete doch die ergrei fende Scene am Schluffe de- 4. Acte-, wo der Geizige iunmeworde» ist, daß «an ihn bestohlen. Man rief den großen Künjuer Hier vach nicht weniger als drei Mal. Schade, .daß die Lngmist der Zeiten nicht einen durchschlagenderen äußeren Erfolg seine- dies maligen Gastspiel- auflommen ließ. Wir scheiden für jetzt von ihm mit der festen Hoffnung auf Wiedersehen in besseren Tagen. Noch haben wrrzu erwähnen, daß als Rosine auch Frau Günther- Bach manu Ausgezeichnete- leistete, die zwei Liebespaare durch die Damen Götz und Guinaud, Herrn Hanisch und Herrn Herzfeld in genügender Weise repräsentirt wurden, unv die Herren Krafft und Claar den Episoden der Diener zu ent sprechender Geltung verhalfen. vr. Emil Kneschke. Geffeutttche Gerichtssitzung. Leipzig, den 19. Juli. Ein hiesiger, wiederholl bestrafter Schloffergeselle hatte sich neuerdings wiederum mehrerer Diebstähle schuldig gemacht, indem er am 13. v. M. auö dem verschlossenen Buffetkasten einer Wirthschaft auf der UlrichSgasse nach Aufspren- aunä desselben 20 Ngr. und auS einem andern Kästchen 2r/, Ngr., sowie auS einer Schlofferwerkstatt einen Hartmeißel im Werthe von 5 Ngr. entwendet hatte. Das königl. Bezirksgericht ver- urtheitte ihn heute unter dem Vorsitze de- Herrn GerichtSrathS Albani und bei Vertretung der Anklage durch Herrn Staatsanwalt Hoffmauu zu einer einjährigen ArbeitShauSstrafe. Verschiedenes. (Vom Kriege.) Die preußische officiöse Prov.-Corr. sagt: „Die preußische KriegSführnug gegen die süddeutschen Bundes genosse» Oesterreich- wird nunmehr einen noch kräfngeren Fort gang nehmen können, da nicht bloS die in Preußen gebildeten vierten Bataillone jetzt in- Feld rücken, sondern auch die Truppen der mit Preußen verbündeten Staaten Mecklenburg, Oldenburg, Hansestädte re. bereit- »ur Theilnahme an den Operationen auS- gerückt find. Der Großherzog von Mecklenburg-Schwerin hat den Oberbefehl über ei» neue- der Leipzig ausgestellte- Armeecorps über nommen. Da- weitere Vorgehen Preußen- dürfte hauptsächlich gegen Bayern, al- den Mittelpunkt der süddeutschen Unterneh mungen gegen Preußen, zu richten sein." Wie nur höre», werden die um Leipzig stehenden Truppen momeu und in den nächsten Tage« abrücken. Da die Waffenruhe nicht eingetreten ist, so geht die preußische Armee Wetter gege» Wien zu vor. Auch meldet der Telegraph
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