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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.09.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-09-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186609042
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660904
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660904
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-09
- Tag1866-09-04
- Monat1866-09
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.09.1866
- Autor
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. BczirkSgerichiS und des Raths der Stadt Leipzig. W 217. Dienstag den 4. September 1866. Während der Dauer deS Kriegszustandes verbiete ich hiermit die Abhaltung aller öffentlichen Versammlungen, welche die Be sprechung politischer Gegenstände beabsichtigen, für das gefammte Königreich Sachsen. Dresden, den 2. September 1866. Der Königlich Preußische General-Gouverneur für die Sächsischen Lande. von Schack. Auf Anordnung der Königlich Preußischen Commandantur wird nachstehende Verordnung hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. — Leipzig, am 3. September 1866. - Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Schleißner. Für Officiere und Mannschaften der Feld-Armee, welche durch Verwundung vor dem Feinde oder durch die Strapazen des FeldzugeS in ihrer Gesundheit Schaden gelitten haben, werden in vielen Fällen Bade - Euren ein wirksames Mittel zur Hebung oder Linderung der Leiden sein. Zu meiner Freude bin ich durch Fonds, welche die Wohlthäügkeit der Nation, neben den Mitteln deS Militair - Etats, zur Ver fügung gestellt hat, in der Lage, denjenigen Officieren und Beamten der Feld-Armee, welche nach ärztlichem Urtheil einer Bade- Cur bedürfen, zu den Kosten der letzteren erforderlichen Falls Subventionen zu vermitteln und somit der Fürsorge deS Staat- für Bade-Euren Kranker oder Verwundeter der Feld-Armee eine erheblich größere Ausdehnung zu geben. Indem ich mich beehre, den Königlichen Ober - Commandos der Armeen hiervon ergebenst Mittheilung zu machen, verbinde ich damit daS Ersuchen, geneigtest Anordnung zu treffen, daß mir die bezüglichen, mit ärztlichen Attesten belegten Anträge mit Rücksicht auf die vorgerückte Jahreszeit schleunigst auf kürzestem Wege Seitens der Truppentheile und Lazarethe direct zugehen. Verwundete oder kranke Officiere, welche sich in Privatpslege befinden, dürfen dagegen ihre mit ärztlichen Attesten belegten Anträge mir direct selbst einreichen. Der Kriegs- und Marine-Minister. Berlin, den 19. August 1866. gez. v. Roon. Bekanntmachung. Unp» Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 27. vorigen Monats (Nr. 241 und 242 des Tageblattes) bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntmß, daß am heutigen Tage eine -ritte ärztliche Cholera-/HülfSsiation und zwar am Theaterplatz im großen Blumenberg I. Etage errichtet worden ist. Es befinden sich also zur Zeit derartige Stationen Sternwartensiraße -kr. LS, L Treppe, an der Pleiße Nr. 7, L Treppe (Vordergebäude von Reichels Garten) und im großen Blumenberg L Treppe. Sie sind kenntlich durch die Aufschrift: Aerztliche Hülfsstation Nr. 1. 2. und 3. Der Ratb der Stadt Leipzig. Leipzig, am 3. September 1866. vr. E. Stephani. Ritscher, Act. Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten Mittwoch den 5. September H Abends r/,7 Uhr 1« großen Saale der L. Bürgerschule. Tagesordnung: Gutachten de- Ausschusses zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen über: 1) den Neubau de- IohannishoSpitalS, — 2) die Verlegung der Scharfrichterei. Bekanntmachung. In der vorletzten Nummer diese- Blattes wird über den gesundheitsschädlichen Zustand der Reudnitzer Brunnen und mehrerer Gräben in einer Weise geklagt, welche den Verdacht erregen könnte, eS trage die Medicinalpolizeibehörde die Schuld, daß diesen Uebelständen nicht Abhülfe geschehe. Man sieht fich daher veranlaßt zu erklären, daß wo immer durch Anzeige oder sonst zur Kenntniß der Unterzeichneten Behörde gekommen ist, daß Brunnen durch gesundheitsschädliche Zuflüsse verunreinigt seien, die Schließung derselben verfügt worden ist, und daß auch ferner in gleicher Weise verfahren werden wird, sobald Fälle dieser Art allhier angezeigt werden und die Erörterung die Gefährlichkeit ergiebt. Im Allgemeinen wird man wohlthun, Brunnen-Wasser, welche- sich durch Geruch und Geschmack als unrein erweist, nicht zu genießen. Anlangend die Reinigung der übelriechenden Gräben, so ist auf die fchon feit Wochen und noch ehe die Epidemie in den Ort schaften de- Amtsbezirk- ausgetreten, wiederholt an die Gemeinden erlassenen gemessensten Verfügungen, welche im Dorfanzeiger abgedruckt worden, Bezug zu nehmen, außerdem aber noch zu bemerken, daß sowohl das Gerichtsamt als der Unterzeichnete stell vertretende Bezirksarzt in jedem einzelnen zu ihrer Kenntniß gelangten Falle bezeichneier Art allezeit sofort die der Sachlage ent sprechenden Verfügungen und Anordnungenzur Abstellung ertheüt haben. Insbesondere ist auch der hinter den Thonbergsstraßenhäusern hingehende Graben, welcher seine UnrathSmassen längs der Ver bindungsbahn »ach Reudnitz abführt, Gegenstand wiederholter Erörterungen gewesen, welche, wie zu hoffen steht, wenigsten- für die Zukunft die gründliche Beseitigung derjenigen Nachtheile herbeiführen werden, die den Bewohnern der ThvnbergSstraßenhäuser, so wie von Reudnitz durch die üblen Ausdünstungen jene- Graben- drohen. Gegenwärtig aber können diese Nachtheile nur durch fleißiges Fortschaffen de- Schlamme- au- den Stellen, wo sich derselbe ansammelt, gehoben werden, und hat die Unterzeichnete Behörde auch nicht verfehlt, Hierwegen mit der Königlichen StaatS-Eisenbahn- Direction und dem Rathe der Stadt Leipzig, soweit solche als bethelligt erscheinen, in- Vernehmen zu treten. Leipzig, den 2. September 1866 Die Mediei«alpolizet-ehörde tm Gerichtsamts-Bezirke Leipzig I. Litzkendorf, vr. H. Ploß, Ger-Amtm. stellvertretender königl. Bezirksarzt. Bekanntmachung. Die bereit-vor Berfallzeit eingegangenen Gelder verwenden wir dazu, um die von un-ausgegebenen Bankschuldscheine, unerwartet ihre- Verfall- zum Nennwerth und unter Vergütung der Stückzinsen einzulösen. Leipzig, den 3. September 1866. Die Borfchußbarrk der Stadt Leipzig.
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