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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.09.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-09-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186609063
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660906
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660906
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-09
- Tag1866-09-06
- Monat1866-09
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.09.1866
- Autor
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Anzeiger. AmMatt dck Knigl. B^iilSgmcht» und de« MW der Stadt LchM. W 249. DoimerStag de« 6. September. 18««. Bekanntmachung. Der Unfug, wie er feit Jähre» bei Gelegenheit -er Abhaltung -es Taucha er Jahrmarkts siatt- zufinden pflegt, hat sich im vorige» Jahre bis zu etwer nicht ferner zu duldenden Gefährdung der öffent- liche^Ruhe und Ordnung gesteigert. hierdurch zur öffentlichen Keerntnisi, dasi die Polizeiorgaue mit der gemeffensien mrt aller Strenge entgegenzutreten, und werden belegt werden, fondern haben sie sich nach Ve- Das Polizei-Amt der Stadt Leipzig. Metzler. Bekanntmachung. Bei der jetzt herrschenden Choleraepidemie erscheint der Genuß frischen TrinkwafferS in vielen Fällen bedenklich, ja gefährlich wegen etwaiger Beimischung von organischen Substanzen. Die letzteren werden aber erfahrungsmäßig durch Kochen deS Wassers bis zur Siedehitze unschädlich gemacht und der Genuß solchen abgekochten Wasser- ist für die Gesundheit am Zuträglichsten. Wir empfehlen daher dem Publicum angelegentlich, den Genuß frischen Brunnenwassers gänzlich zu vermeiden und daS Wasser nur nach vor gängiger Abkochung zu trinken. Die Medieinalpolizeibehörde. Leipzig, 4. September 1866. Der Math der Stadt Leipzig. Der StadtbeztrkSarzt. vr. E. Stephani. vr. H. Sonnenkalb. finden auch sofortiger Arretur zu gewärtigen. Leipzig, den 3. September 1866. Bekanntmachung. In den Tagen deS 3. und 4. September sind 54 Choleratodesfälle in der Stadt angemeldet worden und zwar 27 am 3. und 27 am 4. September. Hiervon kommen 10 aus das erste Choleralazareth im IacobShoSpitale, 7 auf daS zweite Choleralazareth an der Turnerstraße und 37 auf Privathäuser. Die Zahl der in ärztlicher Behandlung verbliebenen Cholerakranken belief sich am heutigen Morgen im ersten Lazareth auf 112, im zweiten Lazareth auf 53. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig. am 5. Septer " Leipzig, am 5. September 1866. vr. E. Stephani. H. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf die im Tageblatt vom 15. dH. abgedruckte Anweisung zur DeSinfection machen wir wiederholt aufmerksam auf die dringende Nothwendigkeit, die Kleider, Wäsche und Betten von Cholerakranken und Choleratodten rasch und sorgfältig zu deSinficiren, da der Ansteckungsstofs, wenn er eintrocknet, seine Wirksamkeit keineswegs verliert, wohl aber schwerer auffindbar wird und durch Zerlegung in kleinere Theilchen viel weiter verbreitet wird. Wir fordern daher alle Diejenigen, in deren Behausungen Cholera-Erkrankungen oder Todesfälle Vorkommen, angelegentlich auf, in der durch die Anweisung vom 15. August empfohlenen Weise die Betten, Wäsche und Kleider der Erkrankten und Gestorbenen sorgfältig zu deSinficiren, und zwar sind Wäschstücke in einer Lösung von 1 Pfd. Zinkvitrivl in 10—12 Meßkannen Master auSzubrühen, eine Zeit lang stehen zu lasten und dann in reinem Wasser auSzuwaschen, Kleider und Betten sind auszuschwefeln, die Dielen sind mit Essig zu waschen. Leipzig, den 23. August 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. " " ^ ' Schl vr. E. Stephani. Meißner. Bekanntmachung. Die Entschädigung für daS vom 16. bis mit LI. August d. I. allhier verpflegte und in der Alexanderstraße, Mer AmtShof, Auen-, Central-, Elster-, FLrberstraße, Fleischerplatz, Frankfurter, Frege-, Gustav-Adolph-, Hain-, Leibnizstraße, Naundörfchen, an der Pleiße, Promenadenstraße, Ranstädter Steinweg und Waldstraße verquartiert gewesene 2. Bataillon vom I. Pommerfchen Landwehr-Regiment Nr. 2. kann in den nächsten 2 Tagen bei unS erhoben werden. Der dm Quartierzettel Vorweisende gilt zur Empfangnahme berechtigt. DaS Quartier - Amt. Leipzig, den 4. September 1866. Rose. Bekanntmachung. Die bereits vor Verfallzett eingegangenen Gelder verwenden wir dazu, um die von uns ausgegebenen Bankschuldscheine, unerwartet ihre- Verfall- zum Nennwerth und unter Vergütung der Stückziusen einzulösen. Leipzig, den 3. September 1866. Die Dorfchusibank der Stadt Leipzig. Atadttheater. Am 4. September — fett circa sechs Jahren zum ersten Mal wieder — Schillers „Braut von Messina" mit Frau von Frau v. Plittersdorf war uns bisher völlig unbekannt, doch hat sie schon bewirkt, daß wir unS des Bekanntwerdens mit ihr freuen zu dürfen glauben; wir hegen nach dem, waS sie als Ifabella bot, Achtung vor ihr als einer reichbegabten, mit ebensoviel Ver ständnis, als innerer Wärme schaffenden Darstellerin. Sie besitzt zumeist für daS Fach der sogenannten AustandSdamen, wobei also besonder- äußere Repräsentation in Betracht kommt, engagirt werden soll, sich für die nach dieser letzteren Seite hin durchaus nicht dank bare und ergiebige, dafür aber desto gemütvollere klassische Partie der Isabella entschied. Die Kritik kann nur ihre volle Zustimmung zu solcher Wahl geben. aufklärt, in >e der Tragödie zu tragen. , ^ Frau v. PktterSdorf, hierin dm Meisterinnen ihre- Faches folgend, gerade der künstlichsten Romantik, der Mittheilung der Träume, die einfachste, schlichteste
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