Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.11.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-11-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186611054
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18661105
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18661105
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-11
- Tag1866-11-05
- Monat1866-11
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.11.1866
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
und .igkeit er. auer- »der- t der rigen »r. an. rltn. urg. «dner rni. erlin viere. zum den Me Pfd TagMM Anzeiger. AmtMM dir Kömgl. BqirkizniW md dlS R»W dir Stadt SchM. W 30«. Montag den 5. November. Bekanntmachung. 1866. Diejenigen Herren Studirenden, welche gesonnen sind, um die für den gegenwärtigen Winter zu vertheilenden Königlichen Holz stipendien sich zu bewerben, werden unter Verweisung auf die an Universitätsgerichtsstelle, wie im Concict und am schwarzen Breie angeschlagene Bekanntmachung vom heutigen Tage hierdurch veranlaßt, längstens bis zum 22. November 1866 bei dem Unter zeichneten in den in gedachter Bekanntmachung angegebenen Stunden im Universitätsgericht sich zu melden. Leipzig den 5. November 1866. vr. F. Morgenstern, Univ.-Richter. Bekanntmachung. Hiermit bringen wir zur Kenntniß der Betheiligten, daß das Königlich Preußische 52. Infanterie-Regiment Montag den S. November d. I. Quartier allhier beziehen wird und daß die zur Zeit nicht belegten Grundstücke der inneren Stadt dasselbe zu gewähren haben. DaS Quartier - Amt. Leipzig, den 4. November 1866. Rose. Bekanntmachung. Zufolge so eben uns gewordener Mittheilung hat das heute und morgen hier einrückende 52. Königlich Preußische Infanterie- Regiment am Tage deS Eintreffens Marschverpflegung Seiten deS Quartiergebers zu beanspruchen, was wir hiermit zur Nachachtung den Betheiligten bekannt machen. DaS Quartier-Amt. Leipzig, am 5. November 1866. Rose. Bekanntmachung. Die Entschädigung für das vom 5. bis mit 19. October d. I. allhier verpflegte und in der Albert-, Baverifcheu, Drau- ffraße, Kleinen Durggaffe, Vrandweg, Carolinen-, Gltfenstra-e, Floßplatz, Hobe«, Körner-, Kohlen-, Lützow-, MahlmannstraHe, Münz-, Mühlgaffe, KönigSvlatz, BeterSsieinweg, Pleißengaffe, Noßplatz, Schleuniger Weg, Sidonien-, Sophien-, Schletterstraße, Wafferrunst, Windmühlenftraße, Windmühlen gaffe, Vor de« Windmühlenthore und Zeitzer Straffe verquartiert gewesene Königl. Preußische 7. Brandeu- bnrgische Jnfanterte-Negiment Nr. 60. kann in den nächsten 2 Tagen bei uns erhoben werden. Der den Quartierzettel Vorweisende gilt zur Empfangnahme berechtigt. DaS Quartier-Amt. Leipzig, den 4. November 1866. Rose. Gutachten des Verfassungsausschusses der Stadtverordneten, die Aufnahme von Neuduitz in den Gemeindeverband von Leipzig betreffend. Der VerfaffungSauSfchuß vermißte zunächst einen bestimmten Plan oder doch eine irgendwie richtunggebende Andeutung darüber, wie eS gehalten werden solle, wenn die andern, in ganz oder nahezu den gleichen Verhältnissen zu Leipzig stehenden Nachbar- dörser Neuschönefeld, Anger, VolkmarSdorf u. dergl. dasselbe Ver langen deS Anschlusses äußern sollten. Wäre einmal daS Princip zugestanden und factisch der erste Schritt zu dessen Anerkennung durch idie Aufnahme von Reudnitz geschehen, so dürste eS schwer sein, die Consequenzen deS PrincipS, d. h. die Aufnahme auch der anderen Orte oder doch mancher derselben abzulebnen. ES erschien daher dem Ausschüsse durchaus nothwendig, die speciellen Verhält nisse dieser anderen Ortschaften im Voraus wenigsten- einiger maßen übersehen zu können, ehe man durch Anerkennung de- PrincipS sich indirect auch zu solchem weiteren Schritte verpflichte. DaS Princip selbst, wre eS der Stadtrath in seiner Zuschrift entwickelt, wenn e- auch im Allgemeinen gewiß viel für sich hat, erschien doch dem Ausschüsse in dem vorliegenden besonder« Falle, zur Zeit wenigstens, nicht schlechthin zutreffend. Leipzig hat für seine bauliche Entwickelung noch soviel freien Raum, namentlich nach Westen und Süden hin — in welchen beiden Richtungen sogar schon bestimmte Pläne zur Erweiterung der Stadt vorliegen, welche dem Bedürfniß dieser Erweiterung auf viele Jahre hin Genüge schaffen dürft« — daß die Nothwendigkeit einer Ausdehnung nach Osten über seine jetzigen Grenz« hinaus schwerlich sobald eine fühlba sein möchte. Die indirecte Nöthigung aber zur Einbeziehung von Reudnitz, die nach Ansicht deS Raths darin liegen soll, daß nur dadurch d« auch für Leipzig schädlich« Unzutraglichkeiten der Ab leitung de- UnrathS von Reudnitz in die Rietzschke u.bergl. wirk sam gesteuert werden könne, glaubte mau nicht anerkenn« zu önnen, da solchen Unzuträglichkeiten auf anderem Wege, schlimmsten Fall- durch Anrufung der OberauffichtSbehörde abzuhelfen sein müßte. Gerade daS Verhältniß, in welchem gegenwärtig Reudnitz, als nicht zur Stadt gehörig, zu Leipzig steht, bietet für beide Theile mancherlei Vorthelle dar. Nicht bloS ein Theil unserer Arberter- bevölkerung, sondern auch viele Personen auS anderen ErwerbS- claffen, besonder- Subalternbeamte, Eisenbahnbedienstele, Schrift steller rc. halten sich jetzt in Reudnitz auf und zwar deshalb, well sie dort billiger leben, namentlich billiger wohnen. Durch die Einbe ziehung von Reudnitz in den städtischen Verband und die damit auf die dortige Einwohnerschaft fallenden höheren Lasten, so wie durch das — in anderer Hinsicht allerdings für die Stadt, welche dort Grundstücke besitzt, vortheilhaste —, muthmaßliche Steigen deS GrundwertheS, folglich auch der Miethen, würde nothwendigerweise der Lebensunterhalt, würden namentlich die Wohnungen in Reud nitz theurer werden. — Die weitere Folge davon würde sein, daß entweder die Arbeitslöhne, die Dienfibezüge der dort wohnenden Arbeiter und sonstigen Bediensteten sich erhöhen, oder daß dieselben entferntere Aufenthaltsorte aufsuch« müßten. DaS Eine wäre eine Mehrbelastung der städtisch« Arbeitgeber, ohne einen ent sprechenden Vorthell für die Arbeiter selbst, da- Andere ein reiner Nachtheil für Letztere, da sie mehr Zeit brauchen würden, um früh an die Arbeit und Abends nach Hause zu gelangen. WaS die in der RathSzuschrift angeführten Beispiele anderer Städte betrifft, so ist zu bemerken, daß in London die vorstädti- schen Orte nicht zur politischen Gemeinde gehören, vielmehr ein jeder für sich besteht und seine eigene Verwaltung hat, und daß in Berlin die Hmzuschlagung einzelner Ortschaften zum städtischen Weichbild lediglich auf Befehl der Regierung geschehen ist und be reit- zu manchen Klag« Anlaß gegeben haben soll. Die finanzielle Seite der Sache anlangend, so erkannte man zwar an, daß die Gemeinde Reudnitz sich zu sehr bedeutend« Opfern und Leistungen verstand« habe, um den Anschluß zu er möglich«, so zum Bau der Schleuß« in einem Ge ammtbetrage von 62,230 Thlr., zur Deckung der Schulschuld« mit 11,300 Thlr.,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite