------- — ripMr Anzeiger. WMM dck Köllig!. BöjilkSgliW nnd dkk Mhs dn Stadt Leipzig. M 321. Dienstag dm 20. November 1866. Bekanntmachung. Nach Inhalt der am 7. Juli 1866 ergangenen Verordnung der Königlichen LandeScommission ist der am 1 November d. I. te vierte Termin der Grundsteuer mit Gin Pfennig von der Steuereinheit zu entrichten. T 1,1 r an die müssen. Leipzig , den 30. October 1866. gegen v« er Stadt Leipzig. vr. Koch. Taube. Bekanntmachung. Die Lokalitäten der hiesigen Burgkeller-Restauration nebst Kellern, WobnungSräumlichkeiten und son stigem Zubehör sollen vom 13 September 1867 an anderweit auf sechs Jahre an den Meistbietenden vervnethrt werben. Wir fordern Miethluftige auf Donnerstag, den 13. December d. I., Vormittags 11 Uhr an Rathsstelle sich einzufinden und ihre Gebote zu thun. Die Licitation wird pünctlich zur angegebenen Zeit eröffnet und dieselbe geschlossen werden, sobald weitere Gebote nicht mehr er folge«. ' Die Auswahl unter den Bietern und jede sonstige Entschließung wird Vorbehalten. Die LicitationS- und VermiethungSbedingungen sowie ein Inventarium der zu vermiethenden Räumlichkeiten liegen an RathS- fielle zur Einsichtnahme auS. — Leipzig den 16. November 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Cerutti. Bekanntmachung. Mittwoch den 21. d. M. Vormittags 9 Uhr sollen die fernerwett im oberen Park geschlagenen Hölzer, darunter Erlen- und Eschen-Nutzstücke, meistbietend gegen sofortige Zahlung und Abfuhre ö^entlich versteigert werden. Leipzig, den 17. November 1866. Deputation des Raths zu den Anlage«. Bekanntmachung. Diejenigen Grundstücksbesitzer,-welche einen Beifchlenste« - Canon an die Stadtcaffe zu zahlen haben und damit pr. Termin Michaelis 1866 im Rückstände geblieben sind, werden zu dessen sofortiger Berichtigung aufgefordert. Le, ' " ' " - ' Leipzig, den 19. November 1866. DaS der Stadtcommun gehörige elegene Ä DeS Raths Finanz-Deputation. Bekanntmachung. an der Löstniger Straffe beim Holz- nnd Kohlenbahnhofe der Königlich Zarzelle Htr. jede sonstige «ntschttegung Termine an RathSstelle eingesehen werden. Leipzig, den 16. November 1866. thun.. Die Auswahl unter den Bietern Pachtbedingungen können schon vor dem Des RatheS der Stadt Leipzig Finanz-Deputation. OrffeutUche Verhandlungen der Stadtverordneten am 7. November 1866. <U«f «rund de- Protokoll- bearbeitet und veröffentlicht.) (Schluß.) jetzt erforderlichen außerordentlichen Der Rath wünscht die Angelegenheit in nicht öffentlicher Sitzung verhandele zu sehen, der Ansschuß selbst hält die öffentlich« Verhandlung dieser Sache für unbedenklich. Auf Anfrage de- Herrn Geheimrath v. Wächter bemerkt der Vorsteher, daß der Wunsch de- RathS nach geheimer Verhandlung wohl au- dem Hinblicke auf die Börse und einen nachtheiligen Einfluß de- Bekanntwerden- de- ProjectS an derselben ans den Cour- entsprungen sein möge. Nachdem Herr Lorenz sich noch für die öffentliche Verhandlung ausgesprochen, ward beschlossen, diese stattstndeu zu lassen. Auf Anfrage de- Herrn Geheimrath v. Wächter, ob die Sacke dringlich sei, erklärt der Vorsteher, daß eine Vertagung bi» nächste Woche unbedenklich erscheine, die sofortige Entscheidung jedoch vor- au-sichtlich nicht allzu viel Zeit in Anspruch nehmen werde. Nachdem dn Zuhörerraum wieder erschlossen worden, tru eschlu trug der Vorsteher den Beschluß de- Finanzausschüsse- über den Gegenstand vor. Derselbe lautet : „Der Beschluß de- RathS, den Rest der 1864r Anleihe — ohne Coursbeschränkung — zu Deckung der Kriegsleistungen, zu Rückzahlung der Caution der Herren Griffel! und Docwra und zu der Er! südlichen Dorfluthschleuße zu begebe», rbauung der Sachlage unentbehrliche Momente vermissen. In erfierer Beziehung wurde hervorgehoben, daß die Kriegs lasten von der Gegenwart zu tragen, nicht durch Deckung au- der Anleihe — ohne irgend welche Rückerstattung — einer ferneren Zukunst aufzubürden seien. In letzterer Hinsicht vermißte man In der Hauptsache wurde ferner zur Erwägung gebracht, daß der Staat bisher nicht 3 Millionen, sondern gegen 9 Millionen Thaler in Handdarlehen ausgenommen, jetzt aber die Annahme derselben geschloffen habe Damit werde der Geldmarkt für weitere Handdarlehen frei und eS empfehle sich daher, den Rath für den