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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.12.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-12-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186612104
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18661210
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18661210
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-12
- Tag1866-12-10
- Monat1866-12
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.12.1866
- Autor
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Dheilnahme sondere für -Lt uusm lle vor so kerger. ichaefer. Prussr. Hamburg, lürnberg. H. de Bav. . Dresden, i. de Pruffe. ndon. urg. zum Thü- -otel M de Pruffe. z. Magdr- don. Hamburg. Nürnberg. garni. ab er Bau«. Schwan. Baviere. »logne.! Dresdner -leutnant Dresdner rg. irbaum. :l Stadt e Pruffe. Lchwan. )reödner ordnete, -Ackert Sbahn- )estm. vzofe» lnlnhe kt.) >ÜM- Fair Sech r pr. !.1S, i. - Zebr. Pft. M« Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 344. Mvntag veu 10. December t 18k«. Bekanntmachung, die AuSloosirug von Schuldscheine« der Theater-Anleihe der Stadt Leipzig betr. Bei der heute erfolgten öffentlichen Ausloosung von Capitalscheinen der Theater-Anleihe der Stadt Leipzig vom 2. Januar 1865 find die Nummern 286. 386. 434. 440. 444. 4S2. 511. 517. 528. 655. 677. 850. 1096. 1139. 1171. 1172. 1216. 1233. 1301. I37S. 1406. 1413. 1427. 1543. 1561. 1725. 1784. 2056. 2117. L412. 2550. 2827. 2932. 2934. 3034. 3063. 3286. 3775. 3818. 3835. 3913. 3983. ü 100 Thlr. gezogen worden, deren Nominalbeträge sammt den davon bis Ende Juni 1867 laufenden Zinsen mit Ablauf dieses ZinStermines gegen Rückgabe der Capitalscheine nebst den dazu gehörenden TalonS und Coupons an die Inhaber derselben bei unserer Einnahmeftube auSgezahlt werden sollen. Wir fordern daher die Letzteren auf, die gedachten CapitalbetrLge und Zinsen zu Ende deS Monats Juni 1867 in Empfang zu nehmen. Im Falle der Nichterhebung des CapttaleS werden die etwa auf spätere Termine erhobenen, mithin ohne Verpflichtung gezahlten Zinsen davon am Capitale bei dessen späterer Erhebung gekürzt werden. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, am 6. December 1866. vr. E. Stephani. Geidemann, Stadtcassirer. OeffenMche VerhaMrmgev -er Stadtverordnete« Mittwoch den 28. November e. (Auf Grund de» Protokoll» bearbeitet und veröffentlicht.) (Fortsetzung.) Herr Jul. Müller wünschte, der Rath möge eine genaue Bestimmung über die Leistungen der Einwoh ner an die Einquartirten bekannt geben. Auf eine Anfrage des Herrn Adv. Schrey, ob nicht auch der All-schuß auf Verminderung der Garnison ausnebmen könne, ent gegnen der Referent, daß dieser Wunsch schon im 5. AuSschuß- autrage mitbegriffen sei. Herr Welter wünschte, dabei auf daS kleinere Maaß der frühe ren Garnison hingewiesen zu sehen, worauf Herr List den Beitritt zu den Ausschußanträgen empfahl, da die Einquartirung für Leipzig selbst Vortheile bringe. Vorsteher vr. Joseph war der Ansicht: Einquartirung könne usr da auferlegt werden, wo ein Gesetz dazu ermächtige. Denn im §. 37 der BerfassungSurkunde heiße eS: „Kein Unterthan soll mit Abgaben oder anderen Leistungen beschwert werden, wozu er nicht vermöge der Gesetze oder Kraft besonderer RechtStitel verbün den ist". Nun gebe es weder ein Gesetz im Lande noch einen RechtStitel für Leipzig, noch ein Regulativ irgend einer Stadt, wegeS keine schnelle Hülfe, eine Beschwerde aber werde nichts nützen, da das Ministerium nur einen Artikel des Friedensschlusses ausgeführt habe. Er empfahl die Annahme der Ausschußanträge und den Vorbehalt der Restitution der Forderung an den Staat. Herr vr. Heine entgegnete, die Art der Ausführung der be treffenden § deS Friedensschlusses lasse jedenfalls Beschwerde zu, denn die bestehenden Gesetze sowie daS hiesige Einquartirungs- ur nochmaligen Berathung zu übergeben, empfahl )nr Adv. Winter, unterstützt hierin von den Herren Cavael und Zoigt, nur die vom Vorsteher angeregte Frage diesen zu überweisen. Herr vr. Heine sprach sich für Vertagung der Angelegenheit in welchem Sinne sich auch die Herren List, welcher darauf hin- wieS, daß durch die Anwesenheit der preutz. Truppen auch Ver dienst in gewisser Hinsicht der Stadt zugeführt werde, und Adv. Schilling aussprachen. Nachdem weiter der Vorsteher Herrn Geheimrath von Wächter entgegnet hatte, daß dem Frieden nach Preußen gar kein Interesse habe, daß gerade die Gemeinden der Garnisonsorte es sein müßten, welche die Lasten der Einquartirung trügen, dieses habe es nur mit dem sächf. Staate zu thun. Ges lckv über daS EinquartirungSwesen erlassen wurden. Daher sei die Verordnung des Kriegsministers, welche ohne Gesetz die Ein- qiartirung derselben bei Leipziger Einwoystern verfüge, gesetz- und verfassungswidrig. Der Staat sei eS dahingegen, welcher für die « . . - . ^ « - zst sc ' ^ Rechtsweges wegen zwischen Geleisteten. Herr Vr. Heine glaubt dem vollkommen beistimmen zu kön ne», und stellt hierauf vr. Joseph seine ebeii ausgesprochene An sicht al» Antrag äuf, welcher zahlreich unterstützt wird. Herr Adv. Winter, in der rechtlichen Sette btt Fraßt mit dem Borsteher zwar einverstanden, erwartete jedoch keinen schlem Effolg vdn diesem Beschlüsse, und empfahl dadtt das Beharren bei den Ausschußanträgen, welche de» deS Vorstehers nicht auS- vom Borstehn gemachter Vorschlag, 'schußanträge unter Vorbehalt det Beschwerde- Rechtsweges an de« Räth At bimgen Mg. , die Aus füh^ung^und des s«ld genügende Unterstützung. Herr Geh.-R. von Wächter hoffte Herr Geheimrath von Wächter führte hiernach aus, daß die Ein- quartirung eine legale sei, da der Friedensschluß von den Stän den genehmigt worden. Allerdings aber sei eS Pflicht der Regie rung, volle Entschädigung nachher zu gewähren. Bon Beschwerde könne keine Rede sein. Nach Schluß der Debatte wurde dn An trag des Vorstehers gegen 2 Sttmmen den Verfaffungs- und Einquartirungsausschüffen zuzuweiscn beschlossen, die Anträge dn Ausschüsse gegen 2 Stimmen genehmigt und hinbei der Antrag deS Herrn Hempel, „daß diese Annahme unter Wahrung dn den Ausschüssen „überwiesenen Rechtsfrage geschehe" gegen 1 Stimme angenommen. Einstimmig angenommen wurde Herrn Jul. Müller's Antrag auf eine Bekanntmachung über da- Maß dn Leistungen der^Be- quartirten gegenüber dn Einquartirung und gegen 3 Stimmen beschlossen, die Revidirung des CinquartirungsregulativS — ent sprechend der durch Herrn Winter und Genossen befürworteten Eingabe dn im Schützenhause gehaltenen Versammlung beim Rathe anzuregen. (Schluß folgt.) Ver Verein )«r Feier -es IS. Ortober beging am letzten Sonnabend sein Iahresfest, dessen Feier unter vom Betretest des Rechts- den ungünstigen .äußeren Verhältnissen diese- HnbsteS azzf einen
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