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Dresdner Nachrichten : 08.03.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-03-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-186303082
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18630308
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18630308
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1863
- Monat1863-03
- Tag1863-03-08
- Monat1863-03
- Jahr1863
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 08.03.1863
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«m tn d« «Mditio«: Martmstraße 1L. Mo. «V. Hagekkalt für UnterhMW uud Geschäftsverkehr. Mitredactrur Theodor Drobifch. S»untag, den 8. MLr, 18837 ""'L.' Dresden, den 8. März. — -s- Oeffentliche Gerichtsverhandlung vom 7. März. Auf die Anklagebank setzen sich der Bergarbeiter Köhler mit seinem 14jährigen Friedrich. Ter Sohn ist des Diebstahls angeklagt, der Vater der Partirerei. Es handelt sich um Entwen dung eines Doppelterzerols, vier Stück Eier im Gesammtwerth von 12 Pfennigen und mehrerer Gläser und Krügel aus der Glas hütte zu Potschappel, wo der Kleine gearbeitet Köhler der ältere, beschuldigt, den Diebstahl seines Sohnes beschönigt, wenigstens nicht gerügt zu haben, wurde zu 3 Tagen und Köhler der jüngere zu 2 Wochen Gefängniß verurtheilt. Jndeß von der Entfremdung des Terzerols und der vier Hühnereier wurde der Sohn freigesprochen, es handelte sich nur um die Bier- und Schnapsgläser. Beide erhoben gegen dies Erkenntniß Widerspruch, der Vater namentlich schon deshalb, weil er be hauptet, er habe die Gläser in der Fabrik zu Potschappel schon vor Jahren gekauft. Herr Staatsanwalt Held spricht sich gün stig für Vater und Sohn aus und meint, daß man bei der Bestrafung des Jüngeren in erster Instanz zu wenig Rücksicht auf das jugendliche Alter genommen, trotzdem, daß der Schuld beweis auf seinen eigenen Geständnissen beruht. Herr Held bittet daher um Herabsetzung der Strafe auf ein geringeres Maaß und für den Vater beantragt er beschränkte Klagfrei sprechung. Der kleine Köhler erhielt demgemäß nur 3 Tage Gefängniß, das Urtel gegen den Vater wurde nach dem An trage des Herrn Held gefällt. — Die um halb 10 Uhr ange setzte Privatanklagesache, betreffend eine Denunciation des Josef Ferdinand Resmüller kam nicht zur Verhandlung. — Die nächste Sache spielt im Gasthofe zu Reichenberg am 11. Januar 1830. In genanntem Wirthshause saßen mehrere Gäste und unter ihnen der Maurergesell Carl Friedrich Fehrmann aus Radeberg und der Schuhmachergesell August Rotzsch Letzterer sprach mit Fehrmanns Bruder, vielleicht etwas laut und nicht ganz fried lich. Da stand der Beklagte auf, gab dem Maurergesellen einen kraftvollen Stoß vor den Brustkasten, so daß er sofort in die Stühle hineinflog. Das gesteht der Schuhmacher zu, obgleich er heute in unverständlicher Rede die Sache einigermaßen an ders darstellen will. Das Gerichtsamt Moritzburg verurtheilte ihn wegen Beleidigung zu einem Tage Gefängniß und Tragung der Kosten, gegen welches Erkenntniß er Einspruch erhob. Es war vorauszusehen, daß heute nichts am Urtel geändert wurde. — Eine Verleumdung gibt den Stoff zur folgenden Sache, die im August v I. passirte. Die unverehel Antonie Therese Auguste Werner diente Hierselbst bei einem Fräulein Kirsten. Eines Tage- zog ein kleiner Sturm, wie wir sie leider zum Nachtheil unserer Fenster und Schornsteine jüngst häufig hatten, auch über das HauS, wo Fräul. Kirsten wohnt, unV führte mit aller Kraft eine Marquise in den nächsten Garten. Da schickte Frl. Kirsten ihr Dienstmädchen Antonie hinüber, um das entflogene Utensil zu holen, Sie kam dabei mit der geschiedenen Antonie FMMa Schreiber zusammen, die heut als Privatbeklagte fun-! t haben soll, de»' Dienstmädchen hätte bei der Anwesenheit im Garten, eine graue Decke mitgenommen. Obgleich eine Zeugin Lehmann gehört haben will, daß die Schreiber gesagt, die Toni solle die Decke nur wiedeibringen, die sie vom Zaune mitgenommen, so leugnet die Beklagte Alles bestimmt und will nur geäußert haben: „Meine Decke ist weg I" — ohne dabei einen bestimmten Ver dacht gegen Jemanden, am allerwenigsten gegen das Dienstmädchen ausgestoßen zu haben. Das K. Bezirksgericht verurtheilte die Antonie Schreiber wegen Verleumdung zu 7 Thaler Geldstrafe, oder im Nichtzahlungsfalle zu zwei Wochen Gefängniß und Tragung der Kosten. Das ist aber der andern Antonie, de« Dienstmädchen, zu wenig. Dagegen erhebt sie Einspruch und hat, wie der Vortragende Herr GeriLtsrath bemerkt, alle mög lichen Rechtsmittel eingewendet, ja sogar neue Beweisaufnahme verlangt, die auch erfolgte. Es blieb bei den 7 Thalern — Das letzte Pfingstschießen zu Wilsdruff giebt Herrn Advocat Richard Schanz, als Vertreter des Ernst Ludwig Rößig da selbst, heute Gelegenheit, in trefflichen Worten das bürgerlich« Stillleben einer klemm Stadt zu schildern. Eine Beleidigung ist die Ursache zum Prozeß. Durch Carl Christian Moritz Patzig war, wahrscheinlich bei einer größeren Festivität zu Wilsdruff, eine Ehren, Pforte errichtet worden. Diese war dem Rößig im Wege und er sägte sie um, weil er mit seinem Hruwagen nicht durchfahren konnte. Das wurde von Rechtswegen bestraft und, wenn ich recht ge hört habe, mit 26 Thaler Geldbuße. Da soll nun Patzig er freut darüber gewesen sein und zu zwei Zeugen gesagt haben: .Nu habe ich doch einmal dem Rößig seine große Gusche or- deutlich stopfen kaffen!* Deshalb verklagte nun Rößig den Patzig und Letzterer wurde wegen dreifacher Beleidigung zu 2 Thalern Strafe und Tragung der Kosten verurtheilt. Das ist dem Kläger zu wenig, er erhob dagegen Einspruch, weil die Strafe für seinen Gegner zu gering wäre. Herr Advocat Schanz spricht sein inniges Bedauern darüber aus, daß die Nachbarn, anstatt friedlich beisammen zu wohnen, vor Gericht einander feindlich gegenüber stehen. Wiederum sei es das Pfingstschießen zu Wilsdruff, das Grund zu Prozeß gebe. Die Beleidigung, die Patzig ausgestoßen, sei eine schwere, Patzig hätte damit zufrieden sein können, daß Rößig wegen Absagen- der Ehrenpforte eine so hohe Strafe bezahlen mußte. Im Uebrigen werde eine solche Beleidigung ebenso wie der Prozeß stadtkundig, so zu sagm das Eigenthum der ganzen Bürger, schaft einer so kleinen Stadt. Die Strafe von 2 Thalern sei zu gering. Eine dreifache Beleidigung liege vor, da käme auf jede nur ein Guldm, da könnte es Patzig ja noch einmal thun, wenn eS so billig sei. Herr Schanz beantragt eine bedeutende Erhöhung der Strafe, die auch erfolgt. Die Strafe wird ver doppelt. — Die letzte heutige Einspruchsverhandlung rührt noch vom 17. August 1862 her. Auf der Palmstraße wohnen die beiden Ehefrauen Agnes Hand und Jehanna Seisler. Am ge nannten Tage machte sich der io Jahr alte Sohn der Elfte ren an dem Fenster der Letzteren, etwa- zu thun und spuckte girt — und zwar deshalb, weil sie gesagt haben soll, da-'dabei immrr von der Straße au» in dir Stube
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