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Dresdner Nachrichten : 22.03.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-03-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-186303222
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18630322
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18630322
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1863
- Monat1863-03
- Tag1863-03-22
- Monat1863-03
- Jahr1863
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 22.03.1863
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tt-: nort! Mtredaeteur Theodor DrMch. 7800 Dresden^ den 22. März. — Se königl. Hoh. Prinz Georg hat aus Anlaß der hocherfreulichen Geburt chier Prinzessin-Tochter dem Stadtrathe 100 Thafer mit der Bestimmung überweisen lassen, solche sofort unter Arme zu vertheilen. — I. K H. die Prinzessin Georg fühlt sich nach guter Rächt in jeder Beziehung wohl. Prinzessin Mathilde ist mun ter und kräftig, vr. A G. Carus. vr. Grenser. — Aus Anlaß der glücklichen Entbindung Ihrer k Hoh. der Frau Prinzessin Georg findet heute in allen Kirchen der Residenz und am Lß. resp. 29. d. M. in den übrigen Kirchen des Landes ein Dankgeiet und die Absingung des Ambrofiani- schen LobgesangeS statt. —Oeffentliche Gerichtsverhandlung vom 20. März. Bon dm heut angekündigten sechs EinspruchSverhand- kmgen hat die erste einen Diebstahl zum Fundament, wegen dessen der Angeklagte, Goldarbeitergehilfe Johann Carl Heinrich Prater, auch Herzog genannt, zu 8 Wochen Gefängniß verur- theilt wurde. Die Strafe ist ihm zu hoch — er erhebt Ein spruch. Prater ist 19 Jahr alt, schon mit Gefängniß bestraft. Er war heut nicht erschienen, weil er nicht aufzufinden gewesen. Ge ist beschuldigt, am 8. November 1862 dem Tischlergesellen Weinhold au- dem Zimmer der Geliebten des Letzteren eine silbern« Cylinderuhr im Werthe von 7 Thalern gestohlen zu haben. Me Uhr wurde bei ihm vorgefunden — er gestand die That auch zu und will nur nicht so hohe Strafe verbüßen. Herr Staatsanwalt Held beantragte Bestätigung des Bescheides und meint, daß einerseits als Entschuldigung dem Angeklagten einzig und allem nur der geleistete Ersatz dimen könne, andrer seits in Rücksicht auf die Rückfälligkeit Praters die Strafe noch mild erschein«. Der erhobene Einspruch hat keinen Erfolg. — In dem Gehöfte an der Weißeritz Nr. 21 steht ein Holzschuppen. Derselbe gerieth am 9. Januar d, I. Mittags halb 12 Uhr in Brand. In dem Schoppen befanden sich Holzabfälle und Hobel- späne. über die ein Breterdach gespannt ist. Der Brand soll nach der Aussage des Werkmeisters Weiß oder Reiß an einem Eckbalken mtstanden und dann nach der Höhe de- Schuppen dachs hinangestiegen sein. Das Feuer wurde durch Herbeigeeilte Leute bald gelöscht, so daß nur einige Breter verkohlten. Der Schaden ist auf 2 Thlr. 4 Ngr. ö Pf. gewürdert. Eine > fahr für die umstehenden Gebäude konnte nicht voraussichtlich sein, d«. der Schuppen von massiven Brandmauern umgebe« ist. Als Urheber dieses Brandes, dem Unbedachtsamkeit zum Funda mente dient, ist der Arbeiter Robert Hensel beschuldigt. Der- selhe soll aus den dasigen lüSchüttöfen die Asch« der ver brannten Braunkohlen m die Nähe des Holzstalles geworfen haben, tvoÄn noch einige glühende KöhÄen gelegen hätten, die durch den Dmd angefacht und sß zur Flamme geworden seien, "ndch, der obengenannte Werkmeister sagt, daß auch andere oft in de» Schuppen gegangen seien und sich dort „ geholt haßen, auch durch diese könne da- Feuer entstan- fei», namentlich durch ihre Tabcckrßfeiftn. Hensel Mt zu, Braunkohlenasche an den genannten Ort geschüttet zu haben — indeß einerseits sei dieselbe mit gewässerter Asche gemischt und andrerseits schon eine ganze Nacht hingeschüttet gewesen, so daß gar keine Möglichkeit eines zu entstehenden Feuers zu denken war. Das Gericht verurtheilte den Angeklagten wegen Brand stiftung aus Unbedachtsamkeit zu 4 Wochen Gefängniß und in die Kosten. Dagegen erhob er Einspruch. Herr Advocat Hünich meint, es sei gar nicht einmal erwiesen, daß die Asche noch ge glüht habe, sie sei mit Wasser benetzt und schon eine ganze Nacht hingeschüttet gewesen. Nur die Möglichkeit liege vor, daß das Feuer hätte entstehen können. Es dürfte Niemand bestraft werden, der nicht gewußt, daß er etwas Strafbares gethan. In dem vorliegenden Falle sei „Nichts" erwiesen. Herr Staatsanwalt Held schließt sich meist den Anführungen der Verteidigung an und stimmt selbst für beschränkte Klagfreisprechung. Indeß Herr Advocat Hünich begnügt sich damit nicht, er will vollständige Freisprechung. Der Gerichtshof sprach Hensel wegen Mangel an vollständigem Beweise klagfrei. — Der nächste Angeklagte hat fast die Hälfte seines Lebens im Kerker zugebracht; er ist erst 31 Jahr alt und hat außer 4 Mal im Gefängniß, schon 4 Jahr 4 Monat im Arbeitshause, dann 3 Jahr 8 Monat im Zuchthause und zuletzt noch einmal 1 Jahr in Waldheim ver lebt. Alles wegen Diebstahls. Ja, auch Stockhiebe hat er schon fühlen müssen. Der beurlaubte Soldat Carl Gottlob Stephan ging nämlich am 22. November 1862 auf den hiesigen Markt und sah dort, daß der heutige Angeklagte, der Schmiedegesell Adolph Julius Schulze, aus Dresden gebürtig, einen Shaw! auf dem Leibe trug, den er sich im November 1860 für 23 Ngr. gekauft. Er erkannte den Shaw! daran wieder, daß an der einen Seite einige Franzen zerrissen waren; er meint, er habe ihn im Jahre 1862 auf dem Gebauerschen Bauplatz in der Amalienstraße, wo er mit Schulze gearbeitet, noch gehabt. Dort sei er gestohlen worden. Daß der Shaw! sein Ggenthum sei, bekunden die Frauen Roch und Engelhardt, die ihn mehrere Male gewaschen haben wollen. Schulz ist nun beschuldigt, die sen Shawl, den da» Gericht nur auf 15 Ngr. taxirt, gestohlen zu haben. Er erhielt dafür in Bezug auf seine Rückfälligkeit 1 Jahr Arbeitshaus und erhebt dagegen Anspruch. Er sagt, er habe den Shawl nicht gestohlen, sondern ihn schon am 8. September 1861 auf dem Palaisplatz von einer alten Strumpf wirkersfrau gekauft. Er bringt dafür eine Menge Zeuge«, darunter auch einen Nachtwächter — und sagt: „Warum hat denn Stephan nicht eher das angezeigt, da er doch lange mit mir zusammen gegangen, gearbeitet und den Shawl bei mir ge sehen?" Das vorpus äslioti, weiß, grün und roth an Farbe, liegt helft auf dem Tisch der königl. Staatsanwaltschaft. Herr Advocat StroeVel hielt eine innige, warme Defensiv« und meinte, daß §ur die Aebnlichkeit des Shawls Anlaß gebe zur vermeint- ichen AufrechtMtung der Anklage. Solche EhawlS gebe es Dutzende. Im klebrigen falle es auf, daß Stephan so spät erst "'e Anzeige gemacht. Schließlich beantragt der Defensor die retsprechung seinÄ Menten — Mt dem Bemerken, daß Letzterer
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