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Dresdner Nachrichten : 18.04.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-04-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-186304186
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18630418
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18630418
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1863
- Monat1863-04
- Tag1863-04-18
- Monat1863-04
- Jahr1863
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 18.04.1863
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K.'WLÄ.'rNN 1»L-r «ng«ao», . «» t» »«r »xpedttto,: »«tonfkaße 1t. .s I »i«t»»»r». WA«,! »«1 »mM-rMtin Süf««,- tn'< »«»« Durch A»L. Po» viertel- fttzrltchttAgr. «w»el». «»». 1 Ngr. Hageökall für Unterhaltung und Geschäftsverkehr. Mitredacteur Theodor Drobilch« M«. 1«8. Sonnabend, den 18. Avril 1863. "'.'L! Dresden, dm 18. April. — Da» Finanzministerium hat auf Antrag des Ministerium» deS Innern beschlossen, den Unterstützungen, welche für die Ab gebrannten zu Hohenstein an die dortige städtische Behörde, den dasigen Hilfscornitö oder an die Kreisdirecüon zu Zwickau ge sendet werden, bei der Aufgabe auf die Post, insoweit sie sich zum Posttransporte eignm, die Portobefreiung, sowie bei der Beförderung auf den westlichen Staatseisenbahnen, soweit solche dabei benutzt werden können, Frachtbefreiung zu gewähren. — Das Finanzministerium hat die Frist zu Anmeldung der nicht von öffentlichen Behörden verwalteten Sparkaffen Be hufs Erlangung von unter gewissen Bestimmungen in Aussicht gestellter Stempelbefreiung bi» zum 1. August verlängert. Bis her ist von Privatkasien nur ein sehr geringer Gebrauch von der gedachten Begünstigung gemacht worden. — -s Oeffentliche Gerichtsverhandlungen vom 17. April. Drei Einspruchsverhandlungen stehen am schwarzen Bret, von denen die erste eine Priöatanklagesache der verehlich- ten Caroline Henriette Damm betrifft wider Carl Julius Wuschy. Letzterer besitzt auf der Königsbrückerstroße ein Haus, in welchem die Damm mit ihrem Manne eine Schankwirth- schaft betreibt. Es sind da zwischen Wirth und Pachter wahr scheinlich Differenzen enstanden und da soll Wuschy zu einem Eisenbahnconducteur Lange Beleidigungen gegen die verehlichte Damm ausgestoßen haben. Es wurde eine Anklage erhoben, ein gütlicher Vergleich versucht, der aber fruchtlos war. Das K. Bezirksgericht verurtheilte den Wuschy zu 3 Thaler Geld buße und Tragung der Kosten. Das war den Damm'schen Eheleuten zu wenig. Sie führen heute an, daß die Strafe im Verhältniß zu der Schwere der Beleidigung zu klein, daß Wuschy bereits binnen Jahresfrist schon mehrere Male wegen gröblicher Beleidigung bestraft und ein reicher Mann sei, der ja gesagt: „Ich kann so was bezahlen und wenn mich's 2000 Thaler kostet!" Wuschy hat übrigens den Thatbestand gar nicht weggeleugnet, nur mildere Ausdrücke will er gebraucht haben. Als der klägerische Ehemann ausgesprochen, ließ sich's heut ein Zuhörer auf der Galerie einfallen, mit den Händen seinen Beifall zuzuklatschen. Als der Gerichtshof aus dem Be- rathungssaal zurückkehrte, verkündete der Herr Vorsitzende, daß Wuschy früher noch nicht wegen Beleidigung bestraft sei, wenig stens nicht in einem solchen Zeitraum, daß Rückfall anzunehmen, sei. Die 3 Thaler als Geldstrafe wurden indeß doch heut auf 20 Thaler erhöht, da das Gericht annimmt, daß der Beklagte eine der schwersten Beleidigungen ausgestoßen habe, die man nur je einer Frauensperson zufügen könne. — Um halb 11 Uhr wurde gegen den Handarbeiter Friedrich Wilhelm Sperling ver handelt, der von seinem Schwiegervater Johann Christoph Pietsch wegen Beleidigung verklagt ist. Am Bußtag im No vember vorigen Jahre» besuchte um 11 Uhr Vormittags Pietsch den Sperling. Da wurde Streit zwischen ihnen und die ver ehlichte Sophie Wilhelmine Sperling nannte dabei ihren Mann einen Spitzbuben. Darauf versetzte er ihr ein Paar derbe Ohrfeigen. Der Schwiegervater sprang dazwischen, er wollte seiner Tochter helfen. Da kam er aber schön an. Sperling nahm seinen Schwiegervater beim Kragen, würgte ihn und warf ihn auf's Bett, so daß er ganz schwarz geworden sein soll. Dgs geschah Alles ein Paar Mal. Sperling, schon be straft, ist seit 1853 verheirathet, lebte aber mit seiner Frau m Scheidung. Das Gericht zu Dresden verurtheilte ihn zu 3 Wochen Gefängniß und in die Kosten. Dagegen erhebt er Einspruch. Er sagt er sei im Falle der Nothwehr gewesen. Herr Staatsanwalt Held giebt auf das Zeugniß der Ehefrau nicht viel, da sie in*Scheidung lebt, er wünscht überhaupt, dass erst der Ortsrichter in Loschwitz ein Leumundszeugniß ausstelle. Die Verhandlung wurde daher vertagt.— Den Schluß des heutigen Gerichtstages bildet eine ganze Reihe von Anschuldigungen gegen eine einzige Person, bestehend in Beleidigung, Widersetzung gegen erlaubte Selbsthilfe. Bedrohung und gewaltsamen Haus friedensbruch. Auf die Anklagebank tritt die Droschkenkutschers frau Anna Emilie Weder, wegen der obigen Beschuldigungen zu 6 Wochen Gefängniß und in die Kosten verurtheilt. Sie wohnt seit Michaelis 1861 in den Parterreräumen auf ElisenS Ruhe bei der verwittweten Henriette Patzig. Am 31. Dezem ber 1862 kam die Letztere mit einem Zeugen zu ihrer Mietherin und kündigte ihr die Wohnung, sie wolle sie selbst beziehen. Da meinte die Weder: „Nu, Sie verfl. Sch...l...., wie können Sie denn so einen Kerl mitbringen, bin ich denn eine Spitz bübin?" So ging die Geschichte fort, der Zank spann sich b»s in die Stube der Patzig weiter, wo der Weder die Thür ge wiesen wurde. Als dies geschah, gab sie ihrer Wirthin eine derbe Ohrfeige, so daß der Backen roth wurde und meinte: „Sie haben mich einen Dr— hinausgehen zu heißen, ich gehöre herein!" Hierauf ergriff sie noch einen großen Holzriegel und sagte: „Dich L— schlag ich noch todt!" Bald gelang es, mit Hülfe des Dienstmädchens Bertha Neubert, jetzt in Großenhain, die Wüthende hinauszufuhrwerken. Die Thüren wurden verrammelt, die Stube verbarricadirt. Die Weder aber (rüttelte an allen Thüren und als sie sah, daß nur ein Blasewitzer Simson die Thüre hätte ausheben können, da stellte sie sich mit dem Rücken dem Fenster zugekehrt, vor die Patzig hin, hob die Röcke in die Höhe und geberdte sich so unanständig, daß man es hier nicht niederschreiben kann. Die Weder noch eine ganz junge Frau sieht gar nicht so böse aus. Sie hat gegen die 6 Wochen Einspruch erhoben, sie will gar nicht bestraft sein. Sie giebt zwar zum Theil das Geschehene zu, meint aber, sie wäre auch geschimpft worden. Ihr Einspruch half nichts. — Veredelung und Verschönerung im Bunde mit dem Praktischen, diesen Geist der Zeit bemerkt man jetzt besonders auch in Restaurations-Lokalen, wo der Bierregent Garnbrinus waltet und auf der Registrande de» Durstes das Biertöpfchen den fast unvermeidlichen Tagesartikel bildet. Der laute Ruf Vorwärts hat ganz besonders in „Stadt Nürnberg" auf der Wilsdruffer Straße ein Echo gefunden. An die bereits vor handenen Lokalitäten ist noch ein Anbau gekpMnen, an dessen
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