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Dresdner Nachrichten : 17.04.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-04-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-186304175
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18630417
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18630417
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1863
- Monat1863-04
- Tag1863-04-17
- Monat1863-04
- Jahr1863
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 17.04.1863
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Mitredaeteur Theodor Drobikck. »«. 1«». Kreitaq. de« 17. Will 1««3. ""5L Dresden, den 17. April. — Se. Majestät der König hat für die Abgebrannten zu Hohenstein 70 Thlr. und Ihre Majestät die Königin zu gleichem Zwecke 50 Thlr. verabreicht — I. M.M. der König und die Königin, die Königin Marie und I. K. K. H. die Frau Erzherzogin Sophie haben in Be gleitung I. K. H. der Prinzessinnen Sophie und Amalie vor gestern Nachmittag dem zoologischen Garten einen längern Be such gewidmet. — Da« neueste Gesetz- und Verordnungsblatt enthält: 2 Deerete de- Ministeriums des Innern wegen Bestätigung der Statuten der Oschatzer Actienspinnerei und der Brauordnung für Zöblitz; Verordnung de- Ministerium- des Innern, die Freigebung der Jagd auf Schwarzwild während der geschlosse nen Zeit in gewissen Landestheilen betreffend; Bekanntmachung de- Ministeriums de- Innern, den Bezirksarmenverein im Amtsbezirke Meißen betr.; Regulativ, die Vorbildung und Qualifieation für den'höhern Verwaltungsdienst im Reffort de- Ministerium» des Innern betr.; Bekanntmachung de- Finanz ministerium-, die der Spar- und Leihkaffe zu Kolditz bewilligte btempelbefreiung und die Verlängerung der Anmeldungsfrist betr.; Bekanntmachung de» Ministeriums de- Innern, den Be- zirkSarmenyausverein in der AmtShauptmannschaft Döbeln betr.; Bekanntmachung de» Ministeriums deS Innern, die Einfuhr von Schweinen au- Böhmen betr. ; Bekanntmachung de- Mini sterium» de» Innern, den ersten Nachtrag zu der thierärztlichen Arzneitaxe betr. — -f Oeffentliche Gerichtsverhandlungen vom 16. April. Auf leichsinnigen Bankerott lautet heute die erste An klage, die der König!. Staatsanwalt gegen den Kaufmann Ju lius Herrmann Preische aus Bautzen erhebt. Preische ist erst 31 Jahre alt, der Sohn eines Kürschners zu Bischofswerda, verheirathet, Vater von 2 Kindern und nie bestraft. Er hat nach seiner Eonfirmation in verschiedenen Zweigen seines Ge schäfts conditionirt, zuletzt etablirte er sich in Bautzen. Er kaufte ein dort schon länger bestehendes Geschäft für 7000 Thlr. und führte dasselbe fort bis ungefähr zum 2. Juli 1861, an welchem Tage er die Insolvenz anzeigte. Es fanden sich etwa 18,000 Thlr. Passiva und 11,000 Thlr. Activa vor. Er sagt, daß schlechte Zeiten, bedeutende Verluste durch Debi- toren, verfehlte Speculationen und andere Unglücksfälle den Grund zum Coneourse gegeben. Der betreffende Sachverstän dige hat allerdings angegeben, daß Preische seine kaufmän- schen Bücher sehr undeutlich geführt, seit dem April 1860 die Einträge im Caffabuch gar nicht mehr aufsummirt, ja daß aus den Büchern zu ersehen, wie die Ausgaben oft die Einnahmen überstiegen. Einige Monate vor der Jnsolvenzanzeige traten auch häufige Wechselklagen an's Licht. Jndeß der Concours ist bereits durch Vergleich beendigt. Die Gläubiger haben sich für befriedigt erklärt, sie sind mit 50 Procent, ja die Wechsel gläubiger mit 60 Procent abgefunden. Herr Staatsanwalt H«i«t« ging auf eine nähere Erörterung de- Artikel- 803 de- Strafgesetzbuches ein, der hier zur Anwendung komme. Der Angeklagte habe culpos gehandelt, zuviel mit fremdem Gelde, zu wenig mit eigenem gewirthschaftet. Als einziger Milde rungsgrund sei nur anzuführen, daß die vorhandenen Bücher ausreichten, wenigsten- einigermaßen die Activa und Passiva zu erkennen, daß die Gläubiger größtentheils sich durch Aceord für befriedigt erklärt haben. Herr Heinze beantragte die Be strafung Preische's und bat zu berücksichtigen, daß nach der er folgten Jnsolvenzanzeige der Angeklagte noch immer sein Ge schäft fortführte und neue Creditverhältnifle einging. Hr. Ad- vocat vr. Schaffrath kämpft gegen die Anwendung deS Artikel 308 an, der treffe für diesm Fall nicht zu. Der Angeklagte hat sein Caffabuch geführt, wenn er eS auch einige Zeit nicht geführt hat. Der Artikel 308 aber spricht von einem „gar nicht Führen" der Bücher. Es ist auch gar nicht erwiesen, daß im Geschäft des Angeklagten ein Caffabuch nothwendig sei. Hier muß er mindestens beschränkt freigesprochen werde«. Im Jahre 1860 hatte der Angeklagte noch gegründete Hoff, nung, sein Geschäft wieder in die Höhe zu bringen. Sollt« der Gerichtshof anderer Ansicht sein, so würde ein Strafmini mum auszusprechen sein. Das Urtel lautete auf 5 Monate Gefängniß. — Um 12 Uhr erscheint Carl Heinrich Flämmig auf der Anklagebank, aber in welch' erbarmungswürdiger Si tuation! -Ein alter Pelz deckt den kranken, schwachen Körper, der auf ebenso altersschwachen Filzschuhen vor dem GerichtS- diener hereinschwankt und sich nach der Anklagebank nur mit Mühe Hinwendel. AuS dem fahlen, g'Iben Gesicht blickt Kum mer, Elend, Schmerz und moralisches Zerwürfniß, der liebe Gott kann hier nur helfen, er allein, der auch de- Angeklagten Schicksalsrad mit seiner allmächtigen Vaterhand im ewigen Schwünge erhält. Der Angeklagte ist der versuchten Erpres sung beschuldigt. Ich kann kurz sein. Flämmig wurde im Jahre 1862 zu 10 Monaten Arbeitshaus verurtheilt und da mals gefragt, ob er schon bestraft sei, denn sonst hätte doch auch eine Rückfallsstrafe eintreten müssen. Jndeß er beant wortete die Frage mit „Nein!" Nachträglich stellte sich aber heraus, daß er schon früher einmal 3 Jahre im Arbeit-Hause gesessen. Er meinte, er sei in dem Wahne gewesen, das nicht mehr angeben zu dürfen, da eine solche Strafe in 5 Jahren verjähre. Heute erhielt er noch 2 Monate dazu, so daß er nunmehr ein ganzes Jahr nach Zwickau muß. — Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten am 15. April Bereit» früher ist die Nothwendigkeit. die ge genwärtig an der (innern) Bautznerstraße befindliche Hekestelle für indirekte Abgaben weiter hinaus zu verlegen, anerkannt worden. Auf Vorschlag des StadtvrrordnetencollegiumS com» municirte der Stadtrath wegen Ueberlaffung von Areal An fang» mit dem Direktorium der Waldschlößchenbrauerei, jedoch zeigte sich diese- den Plänen des Stadtraths nicht geneigt. Al es aber später ein Areal von 3000 Quadratellen i 25 Ngr. zu gedachtem Zwecke zu überlaffen sich bereit erklärte, zeigte wieder«« der Stadtrath au» verschiede«» Gründen nicht Luft,
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