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Dresdner Nachrichten : 06.02.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-02-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-186302069
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18630206
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18630206
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1863
- Monat1863-02
- Tag1863-02-06
- Monat1863-02
- Jahr1863
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 06.02.1863
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Tageblatt Mo. S». für Unterhaltung und Gefchästsverkchr. Mitredaeteur Theodor Droiisch. Freita«, dm 6. Febmar 1863. "Mr! Dresden, den 6. Februar. — Se. Maj. hat Allerhöchst Ihrem Ministar-Residenten LegationSrath Richard v Könneritz die Erlaubniß ertheilt, da- ihm von Sr. Niederländischen Maj. verliehene Großoffizierkreuz des großherzogl. Luxemburgschen Ordens der Eichenkrone anzu- nehmey und zu tragen. — Jngleichen ist dem StaatSeisenbahn- Director Franz Netcke allhier das Prädicat „Finanzrath" er» theilt worden. — Im k. Schlosse hat vorgestern Abend unter Theilnahme Ihrer königl. Majestäten der fünfte Hofball (ein Kammerball) stattgefunden, zu welchem über 300 Einladungen ergangen Waren. — ^Oeffentliche Gerichtsverhandlung vom 4.Febr (Sitzung um 9 Uhr.) Bor dem Gerichtstisch liegt eine Menge Eisenzeug, bestehend aus Sägen, Feilen und andern dahin ge. hörigen Kleinigkeiten. Auf der Anklagebank sitzt Franz Ernst Bernhard Hilarius Heyner, ein noch junger Mann in sauberer Toilette Schwarzes langes Haar fällt senkrecht auf den braunen Rock herab, ein zierlicher Schnurrbart liegt im blassen Gesicht. Er spricht sehr fließend und schnell, vertheidigt sich meist selbst und behauptet, daß die äußerst bedrängten Umstände ihn zur That verleitet hätten. Er meint, er habe, um seine Familie zu ernähren, Alles versetzen müssen. Er arbeitete bei einem ge wissen Carl Otto Reinsch in Dresden und stahl dort nicht blos während der Zeit, als er dort arbeitete, sondern auch noch nachher, als er schon entlassen war, eine Menge Handwerkzeug. Seine Entlassung geschah ungefähr 14 Tage vor seiner Ver Haftung. Es wird behauptet, er sei, um einen Theil der Gegenstände au- der Werkstätte herauszuholen, durch das Fenster «ingestiegen, was er aber bestreitet. Der Gerichtshof will noch eine Localinspeetion veranstalten, Herr Staatsanwalt Held aber und Herr Advocat Fränrrl sind dagegen. Sie unterbleibt. Funk Zeugen sind vorgeladen, drei werden nur vereidet. Sie sprechen meist gegen den Angeklagten, der mit dem Verletzten, seinem früheren Arbeitsgeber, oft in Wortstreit geräth, so daß er zur Ruhe verwiesen werden muß. Wenn ich richtig dem Taxationsprotokoll gefolgt bin, so sind sämmtliche Gegenstände auf etwa 26 Thaler gewürdert. Herr Staatsanwalt Held be antragte nach gediegner Auseinandersetzung der Gründe die Be strafung des Angeklagten, der bereits im Gefängniß, im Arbeits haus, ja sogar im Zuchthaus schon bekannt; obgleich er erst 31 Jahr alt ist. Er erhielt heut wiederum 3 Jahr Zuchthaus. Die Vertheidigung, in Händen des Herrn Advocaten Fränzel, konnte bei dieser Sachlage und bei dieser Rücksälligkeit nicht viel thun. — (Sitzung um 12 Uhr.) lieber diese Verhandlung kann ich kurz sein; denn den Thalbestand habe ich schon früher dem Leser ausführlich erzählt. Es handelt sich um den Dieb stahl, der am zweiten Weihnachtsfeierlage im Reiheschank zu Blasewitz von dem 22 Jahr alten Steinmetzgesellen Carl Ernst Michael an dem preußischen Brauergesellen Trokke verübt wurde. Michael stahl ihm bekanntlich 100 Thaler aus der verschlossenen Geldtasche während des Schlafens auf dem Svpha. Er gestand früher Alles und gesteht es auch heut. Herr Staatsanwalt Heinze beantragt kurz die Bestrafung, Herr Advocat Lohrmann kann ebenfalls nichts für seinen Clienten thun, er bittet nur um eine milde Strafe und setzt trefflich auseinander, daß Michael unbescholten sei. daß er in jener Nacht viel getrunken und auch die günstigste Gelegenheit zum Diebstahl gehabt habe. Er wurde mit 18 Monat Zuchthaus bestraft. — Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten vom 4. Febr Erfreulicher Weise war zu heute die Beleuchtung des Sitzungssaales nach der in unserem vorigen Berichte ange gebenen Weise verbessert und dadurch einestheils einer dem Publikum schuldigen Rücksicht Genüge geleistet, anderntheilS dem Saale selbst ein weit angenehmeres Licht verschafft worden. — Bekanntlich ist der Wiener Ingenieur, Herr August Föltsch, im vorigen Jahre wegen Beschaffung eines besseren Röhrwasser» um Rath befragt worden. Derselbe hat infolge dessen sich längere Zeit hier aufgehalten, jedoch die Erklärung abgegeben,, daß er nicht eher ein Gutachten abgeben könne, bis gewisse Vorarbeiten auSgeführt seien. Der Stadtrath stellte für dies« Vorarbeiten ein Berechnungsgeld von 3000 Thlr. auf, um dessen Bewilligung das Collegium in einem Communicate ersucht wird. Die Finanzdeputation wird die Angelegenheit prüfen. — Für die Verfaffungsdeputation berichtete Stadtv. Teucher über das Regulativ für Bebauung deS Terrains zwischen der äußern Bürgerwiese und der sächsisch-böhmischen Staatsbahn. Die Pa ragraphen des Regulativs wurden bis auf einige wenige Be merkungen genehmigt. Unter Andern wird im Gutachten da» regulativmäßige Verbot gegen Anlage von Dampfkesseln als unzweckmäßig bezeichnet, sowie eine Bemerkung hinsichtlich de» schablonenmäßigen, casernenhaftm Einerlei in den Bauten un serer Stadt gemacht Um Weitläufigkeiten und Unannehmlich,, keiten auszuweichen, heißt es, halten die Bauenden am Herge brachten krampfhaft fest. In der Debatte vertheidigt Stadtv. Anger die Bestimmung im Regulative, in welcher die Farbe des Geländers vorgeschrieben wird, sowie später die Baudrpu tütion, während vr. Stübel wiederum das Bauwesen unserer Stadt einer scharfen Kritik unterzog. Er müsse sich fast schä men, eine Bemerkung wiederzugeben, die ein norddeutscher Bau meister ihm gegenüber über unser Bauwesen gemacht habe; e» sei nämlich etwas AehnlicheS noch in keiner norddeutschen Stadt vorgekommen und werde auch niemals Vorkommen; Alle-, was neu ist, werde principiell verworfen, besonders wenn e» einmal gilt, vom üblichen Renaiffanceflhl abzuweichen. — Zur An schaffung der bei Ueberschwemmungen zu verwendenden Rettungs apparate sind bekanntlich vor Kurzem 939 Thlr. bewilligt wor den. In dem betreffenden Regulative sind 5 Plätze namhaft gemacht, in welchen die Rettungsapparate untergebracht - Werden sollen; von diesen sind drei kostenfrei, die übrigen abr nicht ohne neuen Kostenaufwand zu erlangen, indem in der Annen- und Friedrichstadt zu diesem Behufs erst Schuppen gebaut werden müssen. Zur Herstellung derselben wild die Summe von 753 Thlr. verlang^ welche jedoch di<
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