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Dresdner Nachrichten : 11.03.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-03-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-186303111
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18630311
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18630311
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1863
- Monat1863-03
- Tag1863-03-11
- Monat1863-03
- Jahr1863
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 11.03.1863
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i« dir SkpEm: tartenstruße IO» -r NLL Hageökatt für Unterhaltung und Geschäftsverkehr. Mitredaetem Theodor Drobisch. r Mo. »«. Mittwoch, den 11. März 1883. Rnzetar« t dt,s ibtvttr, da« znr gett m Mu «rlLeint, sind«, ti»t ttsolgreilbt B«dr»ttung» Dresden, dm 11. März. — -s Oeffentliche Gerichtsverhandlung vom 10. März. Eine der interessantesten Verhandlungen beschäftigte heute den Gerichtshof. Eine Menge Zeugen, sogar aus dem fernen Rußland, nahmen ihre Plätze ein, um gegen einen jun gen Mann zu zeugen, dessen Landsleute jetzt eben unter Lan- giewicz in Polen die Sense führen Andreas Petrus Adolph Kubiak ist aus einem an der russischen Grenze des Großherzog- thumS belegenen Distrikt gebürtig, der Sohn eines noch daselbst lebenden WirthschaftsaufseherS, 25 Jahre alt, katholischer Reli gion. Er erlernte zuerst die Oeconomie, kam dann zum Mili- tair nach Berlin, gehört jetzt nach zurückgelegter 3-jähriger Dienstzeit zum 1. Aufgebot der Landwehr, und als er den Waffenrock ausgezogen, ging er bei größeren Herrschaften in Dienst. Befragt, ob er schon bestraft sei, antwortet er: „Nein — na, beim Militair Hab' ich einmal 3 Tage Mittelarrest ge kriegt, weil ich ein Pferd mit dem Besenstiel auf den Kopf ge schlagen habe!" Er ist anständig gekleidet, ein kleines Schnurr bärtchen ziert den höchst gesprächigen Mund, die Haare sind fest frisirt, aus seinen Augen leuchtet ein stechendes Feuer. Cr trinkt mit Anstand sein Glas Wasser. Es liegen zwei Dieb stähle vor Im Sommer v. I wurde in dem Hause No. 6 der Walpurgisstraße ein bedeutender Silberdiebstahl verübt Kubiak logirte dort bei einer Herrschaft, wurde verdächtig und am 21. Juli verhaftet, seit welcher Zeit er noch in Untersu chung sitzt, weil erst ein Zeugenvcrhör in Petersburg vor sich gehm muß. Mit ihm zusammen saß in einer Zelle ein gewisser Horek. Dem erzählte er, daß er aus dem Keller des Baron Otto Georg v. Rosenberg Wein, und dem russischen Gubernial seeretär Baron Nikolaus v. Seifert einen Paletot, während er mit ihm von Dresden nach Petersburg reiste, gestohlen. Als der ehemalige Mitgefangene, Markthelfer Horek, ihm dies heut im Gerichtssaale vorhielt, sagte er: „Schämen Sie sich, ein Mann wie Sie, der schon mit einem Fuße im Grabe steht, sollte nicht so verleumden^ sein Ein Dieb ist schlecht, aber ein Verleumder ist noch schlechter. Das steht schon in der Bi bel, da flecken Sie die Nase rein!" (Gelächter im Saale — der Vorsitzende gebietet eine andere Ausdrucksweise.) Der Weindiebstahl hat folgende Geschichte: Der Baron v. Rosen- berg verreiste und verschloß und versiegelte sogar seinen Wein keller Als er wiederkam, fehlten 5 Flaschen süßer Madeira im Gesammtwerthe von 10 Thlrn. (es waren nur halbe Fla schen, der Zeuge bemerkt, in England koste jetzt die ganze Fla sche 7 Thlr. 15 Ngr) und 6 Flaschen herber Madeira zu 3 Thlr. 15 Ngr die halbe Flasche. Das Schloß war erbrochen und das Siegel weg. Kubiak hat während der Zeit verschie denen Leuten aus Flaschen zu trinken gegeben, so auch einem Dienstmädchen, das mit ihm zusammen conditionirte. Auf Vor halt der Präsidenten, daß das Mädchen geäußert, sie habe aus Kubiak's Flasche Wein getrunken, erwidert er entrüstet: „Da- ist nicht wahr, sie hat Limonade getrunken, und wenn da- Mchen Limonade für Wein trinkt, was kann ich denn dafür?" Dar Mädchen sagt, er habe süß geschmeckt, manchmal herzhaft und war röthlich. Der Viktualienhändler Strick bekundet, daß ihm Kubiak solche Flaschen verkauft und gesagt, es sei Frucht essenz drin gewesen. Auf dm Vorhalt des Präsidenten, daß Kubiak zu jmer Zeit oft angetrunkm sich gezeigt, was aller dings das Dienstmädchen nur einmal und zwar „bloS so" ge sehen haben will, sagt Kubiak: „Ich bin nie betrunken gewesen — und wenn ich betrunken war, mußte ich mich da gerade an Baron v. Rosenbergs Wein angetrunken haben? Das sehe ich nicht ein! Schnaps trinke ich nicht — und Wein kann ich mir nicht kaufen. Ja doch! In Loschwitz habe ich mir bei Demnitzen und auch bei Bormann einmal eine Flasche Wein gekauft!" — Der Pületot-Diebstahl beruht auf folgender Reisebeschreibung: Kubiak Wat bei dem Kais, russischen Gubernialsecretär Baron Nikolaus v. Seifert als Reisedienrr in Condition getreten. Im Deeember1861 mußte der Beamte nach Petersburg und Kubieck wurde mit Kisten. Kasten und Koffern per Eisenbahn einig« Tage vorausgeschickt. Er reiste von Dresden ab, verweilte kurze Zeit in Berlin und fuhr dann weiter bis an die Grenz station Eidtkuhnen, wo er seinen Herrn erwarten sollte. IN Eidtkuhnen mußte er zwei Tage warten, bis Herr v. Seifert kam. Bald ging die Reise weiter in die russischen Steppen hinein, dem Ufer der Newa zu. Schon an der Grenze mach ten die Steuerbeamten den Baron darauf aufmerksam, daß der eine Koffer erbrochen sei. Der Baron kümmerte sich nicht wei ter darum, merkte wohl bald, daß ein Paletot fehle, hatte aber gegen seinm Diener keinen Verdacht. Sowohl v. Seifert, als auch v Rosenberg wissen über die Thäterschaft wenig, sie hätten auch keine Anzeige gemacht, wenn nicht Horek es offenbart hätte. Kubiak leugnet, sowie den ersten, auch den zweiten Diebstahl. Allerdings spricht gegen ihn, daß er im hiesigen Leihhause einen Paletot versetzt und den Leihhausschein einem hiesigen Schneider zum Auslösen des Capots gegeben, das aber schon verfallen und verauctionirt war; indeß Kubiak meint, das sei sein Rock, Herr er in Berlin am „Mühlendamm" gekauft; bei wem, wisse er nicht. Er stellt Alles entschieden in Abrede, er behauptet seine Unschuld mit aller Energie, trotzdem daß er den Horek, als Letzterer aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, zu einem jungen Manne geschickt, der ebenfalls mit ihm aus de» Flaschen getrunken, ihm zu sagen, er solle nur vor Gericht nichts gestehen. Herr Staatsanwalt Held meint, der ganze Schuldbeweis gruppire sich um Geständnisse, die der Angeklagte gegen Horek gemacht, hält ihn beider Diebstähle schuldig und beantragt kurz seine Bestrafung. Herr Adv. vr. Schaffrath gibt zu, daß der objektive Thatbestand des Diebstahls festge- stellt, die Qualifikation desselben aber keineswegs in volle recht liche Gewißheit gesetzt sei. Gegen die Taxen der Weine hat die Vertheldigung nichts einzuwenden, Wohl aber gegen die de» gestohlenen Rockes. In Bezug auf den subjektiven Thatbestand sei nur zu sagen, daß die Glaubwürdigkeit der Aussagen Horek» anzutasten fei. Im Uebrigen schloß Herr vr. Schaffrath: „Bei der heutigen Verhandlung ist Reden „Silbers — Schweiz
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