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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.02.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-02-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186702135
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18670213
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18670213
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-02
- Tag1867-02-13
- Monat1867-02
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.02.1867
- Autor
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und Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M ^ Mittwoch dm 13. Februar. 1887, Bekanntmachung, die Reichstagswahl betreffend. Die Zusammenstellung der Ergebnisse der in den secbS Bezirken de- hiesigen zwölften Wahlkreise- am 12. dS. Mon. vorgenvm- menen Wahlen wird von dem Unterzeichneten Wahlcommiffar de- Kreise- Mittwoch den RS. Februar d. I. Rachmittag- 4 Uhr im städtischen Saale in der alten Waage bewirkt und da- Gefammtergebniß der Abstimmung in den Bezirken unmttelbar darauf verkündigt werden. Zu dieser Wahlhandlung haben alle Wahlberechtigten Zutritt. Leipzig, den 11. Februar 1867. Der Wahlcommiffar de- HI. Wahlkreise-, Dr. Koch Bekanntmachung. In Folge mehrs'itig ergangener Anfragen und um der hiernach anscheinend weiter verbreiteten Meinung zu begegnen, als habe die Lotterie-Darlehas-Caffe seit den Störungen de- vergangenen Jahres ganz aufgehört Darlehne auSzug<ben, staden wir unS ggknwärtib zu der Bekanntmachung veranlaßt, daß die Lotterie-Darlehn S-Casse fort und fort Darlehne gegen Einlegung guter Heüh- und Inhaber Papiere auSgiebt, ihr auch zu diesem Behufe immer noch ansehnliche Fond- zur Verfügung stehen. Leipzig, den 12. Februar 1867. Königliche Lotterie-Direktion, in Verwaltung der Lotterie-DarlehnS-Eaffe. Ludwig Müller. vr. Krüger, S. Holz -Auction. Montag den SS. d. M. sollen in GraSdorfer Revier und zwar im s. g. Staditz Vormittag- von S Uhr a« ca. 200 Lang- und Abravmhanfe» so wie 26 Schock Reifstabe unter den im Termine bekannt zu mackrenvev Bedingungen vn die Meistbietenden verkauft werden. — Leipzig, am 9. Februar 1867. DeS Rath- Forst-Deputation. Oeffeutliche Verhandlungen der Stadtverordneten am 23. Januar 1867. (Auf Grund des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) (Schluß.) Die weitere, vom Herrn Adv Schilling al- Referent de- An-schufies zu den Kirchen, Schulen und Stiftungen vorgetragene Vorlage deS RathS betraf die Familienerziehung der Waisenkinder und die Verlegung des Krankenhauses au- dem IacobShoSpitale nach dem Waisenhaufe. Dem Rat he hatte sich in Folge der durch die Ereignisse de- txrflosfenen Jahre- hervorgerufenen Benutzung de- neuen Waisen hauses als internationales Lazarelh und der dadurch veranlaßten anderweilen Unterbringung der Waisen in dazu geeigneten Familien die Frage aufgedrängt, ob nach den günstigen Ergebnissen de- Lnsochs der Familrenerziehung der Waisen diese nicht al- blei bende Maßregä aufzunehmen sei. In Verfolg der Erörterung dieser Frage hatte der Rath unter Festhaltang eine- transitorischen Waisenhauses al- Erziehung--, Besserung-- und VersorgungSstLtte folgende Beschlüsse gefaßt: 1) Die städtische Wai enpflege erfolgt in der Regel durch Unter- brmgung der Wai en in geeigneten Familien der Stadt und der nächsten Umgebung und ausnahmsweise, insoweit diese Unterbringung in einzelnen Fällen oder für einige Zeit un möglich ist, im Waisenhaus. 2) DaS Waisenhaus bildet den Mittelpunkt der Verwaltung und dient n) al- Local für die Waisenverwaltung, d) als Station zur vorübergehenden Unterbringung ein zelner Waisen. 8) DaS Waisenhaus ist einzurichten zur Aufnahme von un gefähr 50 Kmdern und zerfällt «) in eine Abtheilung für die Mädchen und kleinen Kinder, /S) in eine zweite Adtheiluvg für die Knaben. Außer den erforderlichen Wohn-, Schlaf- und Wirth- schaftSräumen muß dasselbe enthüllen: DaS Expeditionslocal für die Verwaltung und Raum zur Aufbewahrung der Be- klridungSvonäihe für die Waisen. 4) Den Pstege-Aeltern der Waisenkinder wird außer dem monat lichen Verpflegegeld alljährlich eine doppelte Kleidergarnitur und die erforderliche Wäsche für jede- Kmd gewährt, ferner Schulgeld r»sp. freier Schulunterricht, Schulreqmstten, freie Lrzil che Behandlung und eine ConfirmativnSbrkleidung. 5) Dce Auswahl der Pflegefamilien und die Beaufsichtigung der in Familien untergebrachten Waisen erfolgt durch die Warsen- direction unter Beihülfe einer angemessenen Anzahl Pfleger vnd Pflegerinnen, die diese Functionen al- freiwillrgeS Ehrenamt übernehmen. 6) DaS Personal der Waisenverwaltung besteht auS: dem Direktor, dem Rechnungsführer, dem Aufseher für die Knaben, der Aufseherin für die Mädchen, der Aufseherin für die Küche und die Vorräthe, einem Avfwärter, zwei Dienstmädchen. Für den Fall nun, daß die Familienpflege der Waisen in möglichst ausgedehnter Weise auSgeführt und somit da- neue Waisenhaus anderer Verwendung zuzusühren sein würde, hatte der Rath, im Hinblick auf die während der KriegSzeit als vorzüglich bewährte Verwendung de- Gebäude- als Krankenhaus, welche noch besonder- durch ärztliche Autoritäten confiatirt worden war, den Beschluß gefaßt, unter völliger Aufgebung de- IacobShoSpitale- da- städtische Krankenhaus nach dem neuen Waisenhause unter Ergänzung der darin noch fehlenden Räume zu verlegen, dafera eine von der Staatsregierung in Aussicht gestellte Beihülfe zur Deckung der Zinsen de- BaucapitalS im Betrage von 4000 Thlr. jährlich der Stadt auch wirklich gesichert werden würde. Dieser jährliche Beitrag war Seiten der StaalSregierung Behuf- Neubau eine- Krankenhauses der Stadt in Aussicht gestellt und neuerdings auch zugestaude« worden, daferu da- jetzige Kranken haus aus dem IacobShoSpitale nach dem Waisen Haufe verlegt werden sollte. Bevor der Rath jedoch in dieser Anlegeuheit weiter vorwärts gehen wollte, ersuchte er die Stadtverordneten sich darüber z« er klären, ob sie im Grundsätze ») mit der Einführung der Familieuverpsleguug der Waisen als Regel und demnach auch mit de» von ihm gefaßten Be schlüssen unter L bis 6, weiter gib«
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