»»zeig«. . . .... i » Amtsblatt des Sönigl. Bezirksgerichts Md des Raths der Stadt Leipzig. M LSI. Sonnabend den 18. Oktober. 18K2. Bekanntmachung, Die gegenwärtige MichaeliSmeffe endigt mit dem 18. Oktober d. I. und find an diesem Tage die Buden und Stände in den Straßen und aus den öffentlichen Plätzen der inneren Stadt, wie zeither, bis Nachmittags 4 Uhr zu räumen und sodann das Abbrechen und Abfahren derselben mit solcher Beschleunigung auszuführen, daß spätestens bei Tagesanbruch des 19. Oktobers alle Buden und Stände aus der innern Stadt entfernt find. Die Stände und Buden auf dem AugustuSplatze find am 18. Oktober bis Abends 8 Uhr völlig zu räumen; deren Wegschaffung hat am 2V. Oktober Morgens zu, beginnen und ist bis zum Abend desselben TageS zu vollenden. Die Schau- und Schenkbuden dürfen noch am 19. Oktober d. I. geöffnet werden. Leipzig den 19. Oktober 1892. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Cerutti. Bekanntmachung, die Anmeldung der wilitairpflichtigen Mannschaften betreffend. Nach Vorschrift des Gesetze- über Erfüllung der Militairpflicht vom I. September 1858 werden alle im Königreiche Sachsen militairpflichtigen, im Jahre 184I geborenen Mannschaften, welche bei uns als Gtadtvbrigkeit sich anzumelden haben, ingleichen auch diejenigen, welche bei der letzten Aushebung wegen noch zu erwartender Körperlänge oder zeitlicher Untauglichkeit zurückgeftellt worden find, hiermit aufgefordert, im AnmeldungStcrmine Sonnabend den 1 November d. I. vor unserm Deputieren, auf dem Rathhause 2 Treppen hoch, bei Vermeidung des im §. 193 ff. deS obgedachten Gesetzes angeordnetm Verfahrens sich zu stellen. Die im Jnlande Geborenen haben sich mit Geburtsscheinen, die im AuSlande Geborenen, aber nach Sachsen Gehörigen, durch Taufzeugniffe wegen ihres Alters zu legitimiren. Dafern sich Personen aus früheren Geburtsjahren hier aufhalten sollten, welche ihrer Militairpflicht noch nicht Genüge geleistet, so haben sich dieselben Montag den 8. November d. I. in derselben Weise wie vorgedacht bei uns anzumelben. Leipzig, den 16. Oktober 1862. Der Nath der Stadt Leipzig. vr. K o ch. Rothe. Bekanntmachung, die bei der Recrutirung im Jahre 1860 und 1801 in die Dienstreferve gesetzten Mannschaften betreffend. In Gemäßheit der Ausführungsverordnung vom 1. September 1858 zu dem unter demselben Tage erlassenen Gesetz über Eifüllung der Militairpflicht werden die bei der letzten und vorletzten ordentlichen Recrutirung, also im Jahre 1869 und 1861 in die Dienstreseroe gesetzten Mannschaften, insoweit sich dieselben hier aufhalten, ingleichen die bei den Recrutirungen 1856, 1857, 1858, 1859, 1860 und 1861 in die Claffe der Ernährer unter Controle gestellten Mannschaften hiermit auf gefordert, im Anmeldungstermine Sonnabend den L. November d. I. vor unserm Deputirten, auf dem Rathhause 2 Treppen hoch, unter Einreichung ihrer GeburtS- und Gestellscheine zur Auf zeichnung entweder persönlich sich anzumelben oder im Behinderungsfalle durch Beauftragte sich anmelden zu lassen. Leipzig, den 16. Oktober 1862. Der Rath der Staot Leipzig. vr. Koch. Rvthe. Bekanntmachung. ES find folgende Fleischbänke in den Fleischhallen der Georgenhaüe nebst zugehörigen Kellerabtheilungen Nr. 18 für den 29. December d. I., - SV, 14 für den 23. desselben Monats gekündigt worden und sollen dieselben von den gedachten Kündigungsterminen ab anderweit an die Meistbietenden vermiethet werden. Miethlustige haben sich Dienstag den BL. Oktober d. I. Vormittag- 11 Uhr an RathSftelle einzufinden, Ihre Gebote zu thun und darauf weiterer Beschlußfassung deS RatheS, welchem die Auswahl unter den Licitanten so wie jede sonstige Entschließung Vorbehalten bleibt, sich zu gewärtigen. Die LicitationS- und Miethbedingungen liegen an RathSftelle zur Einsicht aus. Leipzig, den 30. September 1862. De- Rath- der Stadt Leipzig Finanzdeputation.