Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.03.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-03-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186703171
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18670317
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18670317
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-03
- Tag1867-03-17
- Monat1867-03
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.03.1867
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1 laviert. ttl,. >e Pruffe. n. gne. hwetdnip, Psloane. »dt Cola. Hamburg. ilbaum. ürnberg. ss. a/R., . de Ba» rr Bau«. Llephant. Schwan, rni. on. urg. arni. g, Hotel tlmbaum. a. Hamr ienbaum. ^hüringn iberg. ussie. garni. g, weißn Pruffe. - lich Zu- iichtr dir >, Gold- US»/,, 100 Pfd. - Geiste roo Pfd. c. d.M. ndert.— . Früh- f-st. April- Ja der sei Prä- kam eia n Folge gte, um en tz« runß Dl en «Ä eich-tage Haber- ». Haak« cttät die t theilte hätte«, dievm ,d zwar und Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 76. Sonntag dm 17. März. 1867. Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten Mittwoch den 20. März v. Abends */,7 Uhr im Saale der I. Bürgerschule. Tagesordnung: 1) Gutachten des VerfaffungSau-schuffe- über s) die Erhöhung deS Gehalt- mehrerer Polizeibeamtenstellen, d) die Beköstigungsfrage der GeorgenhauSbeamten, e) RathSdienervermehrung. 2) Gutachten deS StistungSauSschuffeS, den WaisenhauSetat und Ankauf des Kollmannschen Hauses betr. 3) Gutachten deS BauauSfchuffeS über die Bedingungen der neuen Verwilligung einer Summe zum Theaterbau. Bekanntmachung. DaS Abfahren der in dem Gonnewttzer, Kuhthurm- und Rofenthal-Revier erkauften Holzer wird bis auf Weiteres wieder gestattet. Leipzig, am 16. Marz 1867. DeS Raths Forst-Deputation. Die Einlösung der den 31. März, 1. April und bcziehendlich Ostern dieses Jahres fälligen Konigl. Sachs. Staats- und Landrentenbank-Effecten erfolgt bei der Unterzeichneten Lotterie - DarlehnScasse vom 27. dieses ARonatS ab m den Vormittagsstunden von 9 bi- 12 Uhr. Leipzig, am 15. März 1867. Königliche Lotterie-DarlehnS-Caffe. Ludwig Müller. Marschall. Zur Nachricht. Die transitorische Waisenstation. Einige größere Städte Deutschlands, wie Berlin (im alten Strahlauer Waisenhause), Frankfurt a. M., Darmstadt rc. haben entweder neben ihren Waisenhäusern auch die Familienwaisen- nziehung eingeführt oder bedienen sich wie die beiden letztgenannten Städte zur Erziehung ihrer Waisen nur der Familienwaisenpflege. In beiden Fällen bedurften sie sogenannter transitorischer Waisen stationen , daS sind Zufluchtsstätten, welche alle- Erforderliche zur Aufnahme »on ganz- oder halbverwaisten, oder auch auS polizei lichen Gründen der städtischen Waisenpflege plötzlich anheimfallen den Kindern bereit Hallen und zugleich für die Weiterversorgung der Kinder die nöthrgen Einrichtungen besitzen oder die erforder lichen Schritte einzuleiten haben. Obschon nun allerdings in dem AuSdrucke: transitorische Station die Bestimmung liegt, daß solche Einrichtungen dev auf- mommenen Kindern nur vorübergehend daS zu ihrem Leben rc. irrforderliche gewähren sollen, und obgleich in Leipzig die alljähr liche Aufnahme von Waisen zu gesunden Zeiten nach zehnjährigem Durchschnitte die Zahl von 70 bis 80 kaum überschreiten dürfte, so läßt es doch dre zeither gemachte Erfahrung höchst wünschenS- lverth erscheinen, daß in Leipzig die transitorische Station für ge wöhnliche Zetten mindestens 12 bis 20, für die Zetten von herr schenden Epidemien aber sogar ein Contingent von 30 bis 40 Kin der» zu fassen in den Stand gesetzt werden möchte. Abgesehen davon, daß bei einer transitorischen Station nicht nur der Zu- Mg neuer Pfleglinge, sondern auch die Rückkehr bereit- in Familien untergebracht gewesener Waisen in'S Auge zu fassen und daß eS oft nothwendig ist, diese bereits untergebracht gewesenen Kinder, sei eS zu ihrer Besserung oder zu ihrer besinn Beobachtung wie der auf die transitorische Station zurückbringen zu lassen — sind die Gründe für das eben ausgesprochene Votum etwa folgende. Unter den snfzmiehmenden Kindern aiebt es hin und wieder solche, dnen Unterbringung in Familien überhaupt erhebliche Schwierigkeiten machen kann. Kränkliche, oder geradezu kranke, gebrechliche, schlimm geartete, bodenlos verunreinigte, verkümmerte Kinder würde die Station vergebens sich bemühen au eine Familie » bringen, wenn sie eS auch über sich gewinnen könnte, dieselben überhaupt in solcher Verfassung bei so schwerer Verantwortlichkett, welche auf der Verwaltung lastet, mehr oder weniger doch immer «f gut Glück in die Welt hinauszustoßen. Manchen ne« aufgenommenen Kindern muß die transitorische Station so lange Aufenthalt gewähren, bis ihre HeimathSange- hörigkeit hinlänglich ermittelt, oder bis etwa in Erfahrung gebracht woroen ist, ob nicht doch der eine oder andere vielleicht auswärtige Verwandte sich deS KindeS freiwillig oder gesetzlich dazu gezwungen annehmen und so die Stadt von einer größer« Verpflegungslast befreien werde. Noch andere Kinder werden ja überhaupt nur auf eine gewisse kurze Dauer, z. B. auf die der ärztlichen Behandlung ihre- ver pflichteten Ernährers im Jacobs- oder in einem andern Hospitale, auf die einer gegen ihn etwa eingeleiteten gerichtlichen Untersuchung und deshalb erfolgten Verhaftung, auf die einer wirklichen Straf haft rc. der transitorischen Waisen pflege zugewiesen. Wieder andere Ankömmlinge auf der Station sind bereits so weit an Jahren vorgerückt, daß sie alterSwegen daselbst keinen langen Aufenthalt genießen, sondern mit ihrer Confirmation wieder entlassen werden. Auch solche Kinder lassen sich, wenn sie auch noch so gesund und den Jahren angemessen geistig entwickelt sind, häufig genug mit großen Schwierigkeiten unter andere Fa milien versetzen. Zunächst nimmt überhaupt selten eine Familie ein größeres (12 — 14jährigeS) Kind gern zu sich, wenn sie nicht schon zum Theil mit auf seine- Leistungen speculirt. Wie oft werden z. B. 18-, 13*/,jährige Kinder den sich bewerbenden Fa milien zur Erziehung angeboten und wie oft erwidern letztere diese Offerte mit Achselzucken! Im vergangenen Halbjahre waren einzelne dieser größeren Kinder die ärgsten Wandervögel, die trotz zwei- und dreimaliger vergeblicher Versuche, sie unterzubringen, schließlich doch allemal wieder auf die transitorische Station zurück kehrten, und am Ende Zweifel rege machten, ob überhaupt die an sich bewährte neue Erziehungsform für Waisen bei solchen Kindern nicht ihr Bedenkliche- habe, und ob eS zu rechtfertigen sei, daß man diese Kinder, anstatt sie in den Familien herumwandern zu lassen, an die bestimmte Ordnung auf der Station zu gewöhnen versuche und ihnen wenigsten- dadurch die «ölhige Ruhe und Ge legenheit gönne, deren sie zur Vorbereitung aus die so ernste Zeit ihrer Entlassung auS der Schule doch gewiß dringend bedürftig sind. Möglich, daß die Weiterentwicklung derFamüienwaisenerziehung unter den unvermeidlichen Uebelständen, die ihr wie fast allen menschlichen Instituten anhasten, auch diesen mit der Zeit zu mü der«, Venn nicht ganz zu befestigen Gelegenheit finden werde, jedenfalls wird die Unterbringung der hier in Rede stehenden Kinrer auch dadurch nicht allemal erleichtert und günstig beeinflußt, daß MM oaS Berpsleggeld steigert, denn diese Maßregel steigert
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite