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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.11.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-11-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186211255
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18621125
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18621125
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-11
- Tag1862-11-25
- Monat1862-11
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.11.1862
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Anzeiger. Amtsblatt des Kiimgl. Bezirksgerichts uud des Raths der Stadt Leipzig. W 328. Dienstag den 25. November. 1882. Bekanntmachung, die Handels- und Gewerbckannner zu Leipzig betreffend. Die Handels- und Gewerbekammer zu Leipzig ist, nach Vornahme einer nöthig gewordenen ErgänzungSwahl, nunmehr folgendermaßen zusammengesetzt: ». Gewerbekammer: Herr Wilhelm Häckel juu., Vorsitzender, - Friedrich Eduard Näser, Stellvertreter des Vorsitzenden, beiderseits zu Leipzig. - Friedemann Meißner in Rötha. Herr I. Handelskammer: Heinrich Poppe, Präsident der Handels- u. Gewerbekammer, Edmund Becker, Stellvertreter des Präsidenten, Julius Schunck, Salomon Hirzel, Georg Anton Mayer, Eduard Kraft, Carl Voigt, Raymund Härtel, Phil. Heinr. Blum, Albert Leppoc, Wilhelm Lücke — sämmtlich in Leipzig. Fedor Zschille in Großenhain. Polykarp Gotthold Lechla in Haynichen. "iarl August Bäßler in Wurzen. Srnnma. - Carl Laube in Zwenkau. - Friedrich Gottlob Mey in Wurzen. - Carl Friedrich Daberkow in Griu - Louis Jacob in Borna. - Johann Christian Große in Pegau. - Heinrich Traugott Erfurth in Mügeln. - Carl Gottlob Horn in Colditz. - Johann Gottlieb Böttger in Döbeln. - Carl August Günthel in Roßwein. - Adolph Caspari in Großenhain. - Gottlieb Ehrenfried Nitzsche in Oschatz. *- Friedrich Gottlob Lehmann in Böhrigen. Secretair der Handels- und Gewerbekammer: Herr Adv. vr. Georgi Hierselbst. Auf Antrag deS Kammer-Präsidium wird Solches zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Leipzig, 17. November 1862. Königliche Kreis - Direktion. ': v. BurgSdorff. MartenS. Bekanntmachung. Bei der am 22. November a. e. zum Besten des Theater - PensionS - Fonds gegebenen Vorstellung ist die Summe von »OS Thlr. VÄ Ngr. S Pf. eingenommen worden. Bei dieser Anzeige fühlen wir uns verpflichtet, dem geehrten Publicum für die Theilnahme, welcher sich diese Vorstellung zu erfreuen hatte, unfern lebhaftesten Dank hiermit auszusprechen. Leipzig, den 2L. November 1862. Der Ausschuß zur Verwaltung deS TheaterpenfionsfondS. Verhandlungen der Stadtverordneten am 20. November 1862. (Auf Grund de- Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) Nach dem Vortrage aus der Registrande, und nach Genehmigung des Budgets des Lagerhofs und nach Justification der Rechnung dieser Anstalt, trug Vorst, vr. Joseph eine Zuschrift des Raths vor, welche ' die von den Ministerien des Innern, der auswärtigen An gelegenheiten und der Finanzen auf die Vorstellung des Raths wegen Aufrechterhaltung de- französischen Handelsvertrags erlassene Verordnung zum Gegenstände hat. Diese Zuschrift lautst: An die Herren Stadtverordneten. „Indem wir Ihnen eine Abschrift der auf unsere, die Durch führung des deutsch-französischen Handelsvertrags betreffende, Vor stellung an das Königliche Gesammt-Mmisterium vom 1. dS. MtS. an uns erlassenen Verordnung der Königlichen Ministerien des Innern, der auswärtigen Angelegenheiten und der Finanzen bei folgend zustellen; theilen wir Ihnen zugleich mit, daß wir von einer an die genannten Königlichen Ministerien zu richtenden Recht fertigung gegen die in derselben enthaltenen Erinnerungen abzusehen beschlossen haben, zumal wir glauben, daß der im Elnverständnlß mit Ihnen von uns verfolgte Zweck durch diese neueste Kund gebung der Königlichen StaatSregrerung erreicht worden sei. Denn es kann nicht ohne erwünschten, den Interessen unserer Stadt förderlichen Einfluß in dieser hochwichtigen Frage bleiben, wenn die Königlichen Ministerien erkläre»: . daß Sie an den Ansichten, welche sie in Bezug auf jenen Vertrag und seine Bortheile für Sachsen dem vorigen Land tage gegenüber ausgesprochen und vertreten haben, auch jetzt noch ohne Einschränkung fest halten und daß Sie nie un d nach keiner Seite hin eine Aeuße- rung gethan, welche zu einemZweifel hierkn be rechtigen könnte, und weiter: daß Sie überhaupt Niemand beauftragt haben, über ihre Auffassung in dieser Angelegenheit irgend welche Erklärung abzugeben. „Hierdurch muß insbesondere die Besoramß als erledigt bettachtet werden, welche die Aeußerung hervorzurufen so sehr geeignet war, die Ihr geehrte- Mitglied, der Vertreter des Leipziger Handels standes auf dem Münchner Handelslage, in der öffentlichen Sitzung der Herren Stadtverordneten vom 29. October d. I. dahin that: „Er sei ermächtigt zu erklären, daß unsere Regierung jetzt nicht im Entferntesten daran denke, den Vertrag aufrecht erhalten zu sehen." „Diese Erklärung ist durch die angeführten Stellen der Hohen Verordnung völlig dementirt und somit der in ihr liegende Grund zu Befürchiungen, die sie in der Thal veranlaßt hatte unv veran lassen mußte, beseitigt, und wir dürfen daraus die Genugthuung schöpfen, daß der von uns gethane Schritt nicht, wie die Hohe Verordnung sagt, zur Verbreitung von Mißverständnissen unv unnölhigen Besorgnissen im Lande, sondern vielmehr zu deren Beseitigung gedient hat. Wenn aber die Hohe Verordnung miß fällig bemerkt, daß wir uns über dM wahren Wortlaut dieser Erklärung, die wenige Zeilen vorher als eine „angebliche, in den öffentliche« Blättern und auch in dem Protokolle der Stadtver- ordnetensitzung nicht ganz richtig wiedergegebene", von deren Autor seitdem öffentlich berichtigte bezeichnet wird, nicht vergewissert hätten, so glauben wir dagegen allerdings avführen zu dürfen, daß wir nichts an derjenigen Geuauiakeit, welche uns unsere Amtspflicht auferlegt, haben vermisse« lassen, denn wir haben diese Erklärung
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