Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.12.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-12-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186212200
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18621220
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18621220
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-12
- Tag1862-12-20
- Monat1862-12
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.12.1862
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M LS«. Tonnabend dm 20. December. WWWWWW 18W. Bckan«tmach«ug. Zufolge einer von dem Königlichen Ministerium des Jnnem unterm 1A. September d. I. erlassenen Verordnung bewendet eS bezüglich der Gewerbe eine- Buch- und Kunsthändlers, Antiquars, Buch- und StemdmckerS, Verkäufers von Zeitschriften, Flugschriften und bildlichen Darstellungen bei §. 3 der Verordnung vom Lü. Januar 1855, die Vollziehung des BundeSbeschluffeS vom 6. Juli 1854 betreffend (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1855, Seite 28), wonach die ConcesstonSertheilung zum Betriebe jener Gewerbe allhier dem Rathe der Stadt Leipzig als der die Gewerbeausficht führenden Obrigkeit zusteht, wogegen die ConcesstonSertheilung zu Haltung einer Leihbibliothek oder eines LesecabinetS, sowie die Crlaubnißertheilung zum Sammeln von Subscribenten auf Preßerzeugniffe und zum Colportiren von solchen, in Gemäß heit §. 24 des PreßgesetzeS vom 14. März 185 l und §§. 1 und 18 der Ausführungsverordnung dazu vom 15. März 1851 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1851, Sette 87 und 71 fg.), auch ferner zum Reffort des hiesigen Polizei-AmtrS als Preßpolizeibehörde gehört. — Leipzig, am 18. December l8V2. Der Rath un- da- Polizei-Amt der Stadt Leipzig. ' I)r. Koch. Metzler. Bekanntmachung. eines ordnungsmäßigen Dienstbetriebes, wie im Interesse des von Fahrpostsendungen in der Weihnachtszeit keine Störung PosttyanSporte stattfindet, so hat die Königliche Ober-Post- Direktion genehmigt, daß an den vier Lage» de- 21., 22., 23. und 24. December d. I. die Schlußzeit zu den Hisenbahn- zügen, einschließlich des Magdeburger NachtzugeS eine Stunde früher als gewöhnlich erfolgt, wogegen die Schlußzeit für die Corres ^ - orrespondenz allenthalben unverändert bleibt. Leipzig, 18. December 1882. Königliche- Ober-Post-Amt. Röntsch. Verhandlungen der Stadtverordneten am 15. December 1862*). (Auf Grund des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) Eine eingegangene Zuschrift des Raths, die Anstellung be sonderer Direktoren für die Real- und erste Bürgerschule betr., wurde an den Schul-Ausschuß verwiesen und das kürzlich dem Collegium wegen Unterstützung der Symphonie-Concerte der Forst- hauScapelle zugegangene Gesuch von Herrn St.-B. Hey in einer schriftlichen Eingabe zu dem seinigen gemacht. Herr Hey sagt darin: „DaS Bestreben der Capelle, dem Theile des Publicum, welchem 1 Thlr. für ein Concert zu geben nicht leicht fällt, die Tonwerke unserer großen Meister, wie Beethoven, Mozart, Haydn, Gluck, Maria von Weber, Mendelssohn-Bartholdy, Richard Wagner vorzuführen und dadurch einen hohen Genuß zu bereiten, ist Werth gefordert zu werden. Wir unterstützen unser berühmtes Gewand- dauScoucert-Institut durch die Billigkeit des Preises, zu dem dem selben der Gewandhaussaal zu Diensten steht, wie sollten wir nicht auch den aufstrebenden, nacheifernden Bemühungen einer Capelle, welche dem mehr bürgerlichen Theile deS PublicumS dasjenige eröffnen und zusühren wird, was der begünstigtere, reichere Thea schon in glänzender Weife hat, die zum Bestehen und Gedeihen nöthige erste Hilfe gern gewähren? Der Gewandhaussaal oder irgend ein anderer Saal der Stadtgemeinde sollte allen Talenten und Vereinen, sei e- für Vorlesungen, sei es für Aufführungen zu Diensten stehen, «uentgeldlich oder doch zu billigstem Preise. Bis dahin aber, wo die» erreicht sein wird, darf die Gelegenheit, einen guten und schönen Zweck, welcher eine- Saales bedarf, zu fördern, nicht unbenutzt vorübergehen. Ich mache daher die Bittschrift der Forst- hanScapelle zur «einigen und beantrage: „den Rath zu ersuchen, der ForsthauScapelle für deren Auf führung elastischer Musikstücke bis dahin, wo diese- Unter nehmen sich selbst decken wird, einen Saal «nentgeldlich oder einen -ostenbettrag zu gewähren. Ein-e-angen a« 18. December. ' D Red „Ich hoffe, daß diese Unterstützung eine sehr kurze und vorüber- . gehende sein wird, denn der Sinn des Leipziger bürgerlichen Mittel standes für eine edle Musik wird, wenn nur erst die schwierigen Anfänge überwunden sind, eine Unterstützung hoffentlich ganz ent behrlich machen und das Unternehmen bald zu allgemeiner Beach tung und Geltung bringen." Herr vr. Heyn er wies darauf hin, daß die Sache noch nicht zur sofortigen Beschlußnahme geeignet und insbesondere auch auf die ContractSverhältniffe Rücksicht zu nehmen sei, in welchen die Direction der GewandhauSconcerte zu der Stadtgemeinde steht. Er beantragte die Angelegenheit dem VerfaffunghauSschuffe, Herr Kohner aber dieselbe dem Vermiethungsausschusse zu überweisen, wogegen Herr vr. Reclam im Interesse des wirklich guten Unter nehmens und zu dessen Förderung sofortige Beschlußnahme für geeignet hielt. Herr Leppoc dagegen erklärte sich für den Heyner- schen Antrag, welcher, nachdem der Herr Antragsteller denselben nochmals empfohlen batte, einstimmig angenommen ward. Herr Vr. H,eyner erwähnte sodann die schlechte Beschaffenheit der nicht gepflasterten Fußwege der Stadt bei anhaltend schlechtem, feuchten Wetter. Als Beispiel führte er die Wege über den, erst mit so beträchtlichen Kosten regulirten AugustuSplatz an. Er beav- tragte, dev Rath zu ersuchen, die Uebergänge und Fußwege durch Ueberführung mit KieS auSbeffern zu lassen. Als eben so dringend nothwendig bezeichnete Herr Näser die Instandsetzung der gesummten Fußwege auch außerhalb der Stadt, Insonderheit der Fußwege nach den nahe gelegenen Dörfern. Herr Näser stellte deshalb ein Amendement zum Heynerschen Anträge und bemerkte dazu: Auf dem neben der Lindenauer Straße befindlichen Fußwege sei bei der herrschenden feuchten Witterung faetisch kaum noch durch zukommen. Er habe bei einem Versuche nach Lindenau zu gelangen, allerdings einen einzigen Mann angetroffen, welcher fruchtlose Ver suche gemacht habe, die schlimmsten Stellen mit KieS, welcher an der Straße längst anzefahren sei, auSzubessern. Da- habe aber aller dings in keiner Weise au-gereicht Wenn aber der Schmu z auf dem hochgelegenen Lindenauer Chauffiewege fast unpassttbar sei, so müsse
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite