Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.12.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-12-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186212232
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18621223
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18621223
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-12
- Tag1862-12-23
- Monat1862-12
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.12.1862
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Anzeiger. Amtsblatt des Königl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 357. Dienstag dm 23. December. i«er. Bekanntmachung, die Anmeldung zur theologischen EandidatenPrüfuug betr. Diejenigen Studirenden der Theologie, welche gesonnen sind, ^sich vor Eintritt der Osternserien 1863 dem Lxawen pro oanäiäalura zu unterziehm, werden hiermit unter Verweisung auf §. 9 des PrüfungS-RegulativS veranlaßt, ihre Anmeldungsgesuche nebst den erforderlichen Unterlagen bis zum LV. Januar L8«S n der Canzlei der Königlichen KreiSdirection allhier (Postgedäude) abzugeben oder, soviel die auswärts sich Aufhaltendrn betrifft, unter der Adresse der Königlichen PrüfungS-Commission für Theologen portofrei anher einzusenden. Leipzig, am 13. December 1862. Königliche Prüfungs-Commission für Theologen. v. BurgSdorff. Aufforderung. Um die durch das Gesetz vom 24. December 1844 und Ergänzungsgesetz vom 23. April 1846 ungeordnete Auf stellung der Gewerbe- und Perfonalsteuer-Kataster für das Jahr L8SS bewirken zu können, bedürfen wir zur Vervollständigung der bereits eingegangenen HauSlisten genaue Verzeichnisse über das Einkommen der angestellten Beamten, Geistlichen, Kirchen- und Schuldiener, überhaupt aller eine öffentliche Function bekleidenden Personen. Es werden daher die fämmtlichen hiesigen Königlichen, Universität-- und anderen Behörden veranlaßt, diese Verzeichnisse, in welchen 1) die neue Drandkataster-Nummer der Wohnungen der Angestellten, » 2) die vollständigen Tauf- und Geschlechtsnamen derselben, 3) deren festes Einkommen nach dem Betrage, welchen eS am Schlüsse dieses JahreS erreichen wird, 4) die steigenden und fallenden Emolumente nach dem Betrage, wie solche in den AnstellungSdecretrn oder sonst Seiten der Anstellungsbehörden berechnet sind, in Ermangelung derartiger Angaben nach Höhe der Summe des letzten JahreS genau aufzuzeichnen, insbesondere auch 4) die darunter befindlichen Ortszulagen und der etwa bewilligte Dienstaufwand bemerklich zu macken, an die Stadt-Steuer-Einnahme allhier spätestens bis zum S Januar L8SS abgeben zu lassen. Spätere Gingaben können bei der bevorstehenden Katastration nicht berücksichtigt werde» und die betreffenden Behörden haben daher die durch verzögerte Ginreichung derselben in de« Katastern herbeigeführten Unrichtigkeiten zu vertreten. Leipzig, den 17. December 1862. Der Rath der Stadt Leipzig. Vr. Koch. Taube. Weihnachtsbilder. (Fortsetzung.) " m. In der Nähe des Christmarktes bat sich auf der Straße ein Trupp Menschen versammelt. Der Knäuel wird immer größer, denn Jeder bleibt stehen, um den Grund des Auflaufs kennen zu lerne». Natürlich find nur die Wenigsten im Stande, ihre Neugier zu befriedigen, da eS eigentlich — gar nichts zu sehen giebt. Nur -«veilen vernimmt man die weinende Stimme eines Kindes mitten aus dem Haufen heraus. »WaS giebt eS denn hier? Ist ein Unglück geschehen? Hat Jemand etwas verloren?" solche und ähnliche Fragen hört man vo» den Vorübergehenden und von Denen, die des Gedränges wegen nichts sehen können. Endlich hat man eS erfahren. Aus dem inneren Theile deS Knäuels arbeiten sich ein paar Männer hervor und beruhigen die Menge mit den Worten: „S'ist weiter nichts, ejn armer kleiner Junge hat sich verlaufen und weiß über gar nichts Auskunft zu -eben, was ihn betrifft. S'ist weiter nichts!" .Go? Das ist also weiter nichts, wenu sich ein arme- Kind verläuft und noch dazu am heiligen Christabende, der doch haupt sächlich der Kinder wegen da ist", ruft aufgebracht und vorwurfs voll ein M«» au- dem Handwerkerstände und versucht e- mit der ganzen Kraft seiner Ellenbogen, sich in dem Gedränge Platz z' u schaffen, um zu dem weinenden Kinde zu gelangen. Unterdessen ind aber einige vorsichtige Leute auf den Gedanken gekommen, i daß es das Beste sein würde, wenn man das verirrte Kind geraden Weges der Polizei übergäbe, denn dort würden doch die Aeltern desselben zuerst nachforschen. Dieser Vorschlag findet allgemeinen Anklang und der Zug setzt sich sogleich in Bewegung, ohne daß es jenem Mann gelingt, vorher den armen Knaben noch zu er reichen. Er folgt deshalb dem Zuge so schnell als möglich und kommt mit den Männern, lvelche das weinende Kind führen, zu gleicher Zeit auf dem Polizei-Bureau an. Hier läßt er jene erst da- Kind dem Beamten übergeben, der sich seinerseits eben so vergeblich wie die Andern bemüht, einige Auskunft von dem weinenden Knaben zu erlangen. Er ver spricht da- Kind bis zur Ermittlung der Aeltern hier zu behalten und jene Männer entfernen sich, nur der nachgeeilte Handwerker bleibt noch. „Herr Wachtmeister, ich hätte eine kleine Bitte", redet er den Beamten au. »Was giebt'S?" »Ich war dabei, als das Kind auf der Straße gefunden und hierher gebracht wurde", spricht gntmüthig der Mann, „und es hat mir im Herzen weh gethan. daß der arme kleine Kerl da seinen Weihnachtsabend hier in der Polizeistube verbringen soll. Ich bin , zwar auch nur ein armer Schuhmacher und habe fünf Kind» pa- j heim, aber eben deswegen weiß ich auch, wie traurig es für ein 'Kind ist, seinen Weihnachtsabend einzubüßen. Wenn es Jhn?n
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite