Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 34S. Montag den 15. Decembcr. 1882. lt 1: Bekanntmachung. Die Henen Professoren und Docenten an hiesiger Universität werden hierdurch aufgefordert, die schriftlichen Anzeigen der Vorlesungen, welche sie im nächsten Sommer-Semester 1863 zu halten gedenken, behufs der Fertigung deS LectionS Kataloge- längstens den IV. Januar I8ST in der Universität-- Canzlei aUhier einzugeben. Leipzig, den 12. December 1862. Der ReÄor der Universität. Or. O. L. Erd mann. Bekanntmachung. Der höchste und niedrigste bei uns angezeigte Verkaufspreis des SroggenbrodeS vom 15. December 1862 an bis auf Weiteres ist: ». Das Pfund Brod erster Qualität: höchster Preis » Pfennige i dem LandbrodbLcker Nr. SS. Schneider; bei «Ledrigstar Preis 8 Pfennige bei den Bäckermeistern Kühne, Zeitzer Straße Nr. 1, Lohreugel, Windmühlenstraße Nr. 50. Das Pfund Brod zweiter Qualität: höchster Preis L» Pfennige bei dem Landbrodbäcker Nr. 99. Schneider; niedrigster Preis 8 Pfennige bei den Bäckermeistern ArraS. Halle'sche Straße Nr. 4, I Heisiuger, Nico Fritzfche, Gerberstraße Nr. 20, Gebert, Frankfurter Straße Nr. 6, Leipzig, den 13. December 1862. Scherpe, große aße Nr. 21, schergasse Nr. 1. «.»d^«^dt l Bekanntmachung. Im Borrathshofk sollm Dienstag den 1«. Deeember d. I. früh von » Uhr an folgende Gegenstände: 1 Anzahl eichene Breter 6—8 Ellen lang, I - weiches Holz 3—18 Ellen lang, ^/s—^/io Zoll stark, 1 - weiche Bettstollen 3—7 Ellen lang, ^/s—V« Zoll stark, 1 - kieferne Pfosten 3—8 Ellen lang, l*/,—2 1 - 1 Anzahl Karrenhölzer 4—12 Ellen lang, 1 - Gpündebreter 4—8 Ellen lang, I - Schalbreter 6—6 Ellen lang, 1 s Latten 6—8 Ellen lang, Verhandlungen der Stadtverordneten am 3. December L--2*). (Auf Grund de- Protokoll» bearbeitet und tzerbffentlicht.) (Schluß.) 7 Nach einem einleitende« Vorworte über da- Geschichtliche der Angelegenheit berichtete hierauf Vorsteher vr. Joseph selbst, Na men-des BauauSschusseS über ^ .. r.i : - 3. die Verwendung des für ein ReformationSdenkmal in Leipzig angesammelten Fonds. Der Ausschuß hat darüber folgendes Gutachten abgegeben: Aus der Antwort des RaiheS hat sich ergeben, daß dieser, weit entfernt, die Bestimmung deS Platzes für Aufstellung eine- Refor- mationsdenkmalS, wie Herr Biccpräsident Hasse behauptet, abzu lehnen, vielmehr das Eomite um nähere Angaben über Art und Weife der Ausführung des Denkmal- gebeten hat. Die- war » kieferne Pfosten 3—8 Ellen lang, 1^,-2 Zoll stark,. - , ^ Thüren, Leimzwingen u. s. w., alte» Kupfer rc. so wie hatte- und Weiche-Brennholz, ferner 1 Spritze mit 4 Rädern zum Abheben, 1 Cylinder mit Windkessel «id Standrohr ebenso, I vollständiger Zubringer (sogen. Rrpsolder) und 1 dergleichen unvollständiger gegen entsprechende Anzahlung und unter den an Ort und Stelle bekannt zu machenden Bedingungen an dir Meistbietenden verkauft werden. . Leipzig, den Iv. December 1862. De- Rath- Deputation zum Dorrath-hofe. —-———— lehnen wollte, aber dem Eomite gewiß auch die schuldige Rücksicht erwiesen haben, ihm die- sogleich bei« Beginn der öffentlichen Sammlung, mitznthellen und dadurch e- vor der unangenehmen " bewahren, da- Publicum zu beirren. Nachdem in der zeichnen, enauut worden ist, so hat Leipzig. , . . wecke der Sammlung einverstanden bezeigt und mit der Aus- ellung deS Denkmal- in Leipzig einverstanden erklärt hat, em kecht darauf, daß das Denkmal in Leipzig und nicht anderswo ausgestellt werde, erlangt. Rach diesem Zeilpuncte können daher auch die Beitraggeber den Zweck der Sammlung nicht mehr ändern. Wenn sie aber auch dies konnten, so ist zur Zeit dieß eine bloße Möglichkeit; der Fall einer Aenderuna selbst ist nicht eingetreten. Diese setzt aber, wenn sie von dem Willen der Beittaggeber ihren AuSganaSpnnct nehmen will, in rechtlicher Hinsicht auch voraus, daß diese sämmtlich noch am Leben seien. Sollten einzelne derselben gestorben sein, so find deren Erben oder Rechtsnachfolger im All gemeinen gar nicht berechtigt, eine von dem bestimmten und in der Persönlichkeit beruhenden Sinne de- Geber- abweichende Er klärung abzugebeu. Auch gehört da- beigesteuette Geld gar nicht zu dem Vermögen des Verstorbenen, welche- aus die Erben übertragen werden können. Eine Nenverm r sttvir zu t. nicht, so würde derselbe einer Au-kmrft gar »icht ferner haben. Der Rath würde, wenn er da- Denkmal von Leipzig al *) «ingegangen a« 13. December. (V. Web.) mg der Bestimmung der Sammlung durch die i