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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.04.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-04-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186704207
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18670420
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18670420
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-04
- Tag1867-04-20
- Monat1867-04
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.04.1867
- Autor
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Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und dek Raths der Stadt Leidig. M 110. Sonnabend dm 2V. April. 1807, Bekanntmachung. Wir find veranlaßt, folgende bereit- bestehende Bestimmungen zur Nachachtung einzufchärfen: 1) Die Räumung der Abtrittsgruben darf schlechterdings nur zur Nachtzeit vorgenommen werden und der au-geräumte Unrath muß von Öfter« bi- Michael spätesten- bi- früh ftebe« Uhr, «ährend der übrige« Jahres zeit spätesten- bi« früh acht Uhr abgefahren fein. 2) Die Abfuhr de- Pferde- und anderen Stalldünger- ist von Öfter« bis Michael nur bi- acht Uhr Vormittag-, wahrend der übrigen Jahreszeit aber nur bi- «eu« Uhr Vormittag-gestattet. 3) In den äußeren Borftäoten darf nicht vor zehn Uhr, in den übrigen Stadttheilen nicht vor eilf Uhr Abend- mit Räumung der Priort- und Senkgruben begonnen werden. 4) Da- Abführen von flüssigem Unrath darf nur in wohlverwahrten Kasteukarren erfolgen. 5) Während der Messen kann da- Räumen der Gruben und da- Abfahren von Dünger und Jauche nicht gestattet werden. Dagegen wird da- bisher bestandene Verbot de- AbfahrenS von Pferdedünger während der Messen hierdurch auf gehoben. Auch bleiben die dem Besitzer der Guanofabrik unter gewissen Voraussetzungen eingeräumten Vergünstigungen, von Abend- 8 Uhr an zu räumen und geschloffene Gtandfässer auch bei Tage abzufahren, bestehen. 6) Jede Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen, so wie die Verunreinigung der Straßen bei dem Abfahren wird mit Geld- oder Gefängnißstrafe geahndet. 7) Die Hausbesitzer oder deren Stellvertreter haben dafür Sorge zu tragen, daß von Denjenigen, welche den Dünger oder die Jauche au- ihren Grundstücken abfahren, diesen Anordnungen Folge geleistet werde und bleiben für Zuwiderhandlungen der letzteren ebenmäßig verhaftet. Leipzig, am 15. April 1867. Der Rath der Sfadt Leipzig. vr. E. Stephani. Ritscher, Act. Bekanntmachung, den Wochenmarkt betreffend. Der Wochenmarkt wird wegen de- Aufbaue- der Meßbude« und der bevorstehenden Messe von und mit Dienftag den A3. April d. I. bis auf Wertere- auf den Fleischerplatz verlegt. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, den 18. April 1867. vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. E- sollen die diesseitigen Ufer der Pleiße von der ThomaS-Mühle bi- zmn Pleißensteg am Fleischerplatz während de- Wasser- abschlageS mit Ufermauern versehen und dieselben an 2 Unternehmer in Submission vergeben werden. Diejenigen Herren Baugewerken, welche sich hierbei betheiligen wollen, werden hierdurch aufgefordert, Verzeichnisse, Situation-- und Prvfilzeichnuvgen auf dem RathS- Bauamte einzusehen und ihre Preisforderungen bis Donnerstag de» LS. April d. I. Abend- v Uhr versiegelt mit der Aufschrift „Ufermauern an der Pleiße" ebendaselbst abzugeben. Gedruckte Anschlagsformulare können gegen Erlegung der Druckkosten in Empfang genommen werden. — Leipzig, den iS. April 1867. D-S Raths Ban-Deputation. Bekanntmachung. Der im Durchgang-Hofe d«S BrrrgVellerS neu eiizgerichtete DerkanfSftand soll sofort gegen einvierteljährliche Kündigung an den Meistbietende» vernetethet werden. Wir fordern Miethlustige auf, Dienftag de« LS. dies. Mo«. Dorr«ittags LI Uhr an Rathsstelle zu erscheinen und ihre Gebote zu thun. Die Auswahl unter den Bietern so wie jede sonstige Entschließung bleibt dem Rathe Vorbehalte». Die LicitationS- und Miethbedinguvgen können schon vor dem Termine an RathSstelle eingesehen werden. Leipzig, den 16. April 1867. Des Rath- der Stadt Leipzig Finanz-Deputation. Bekanntmachung. Es ist die Versteigerung der bei der Unterzeichneten Vorschußbank im Laufe de- vorigen Jahre- verpfändeten und bi- jetzt nicht eingelöste» Waare», auf Grund §. 8 der Bankstatute» vom 26. Mai 1866 beschlossen worden. Die Versteigerung der Pfavvvbjecte wird in den Räumen de- städtischen LeihhanseS allhier am^LV. April. SV. April und L. Mai d. I. von Vormittag- 9 Uhr an stattfinden. Eataloge hierzu werden auSgegeben in der Einnahmestub« de- Rathe- der Stadt Leipzig und bei Herrn Advocat Cerutti, Hainstraße 29. Leipzig, den 11. April 1867. Die DorfchnGhanL der Stadt Leipzig. Florentin Wehner, Bevollmächtiger. Verschiedenes. * Leipzig, 19. AprU. Die Aussichten auf Erhaltung de- FriedenS trüben sich; heute schreibt sogar die N. Allg. Zettuna: Verschiedene übereinstimmende Mittheilungen lassen keinen Zweifel darüber, daß Frankreich au- Anlaß der luxemburaer Frage zu rüsten beginnt. Ein Telegramm au- Pari- giebt darüber einige Detail-, und eS ist an deren Richtigkeit um so weniger zu zwei feln, alS die „Patrie" in ihrer letzten Nummer die Thatsache der Rüstungen zugesteht. Wie weit die militärischen Vorbereitun gen 4« Frankreich bisher gediehen find, läßt sich nicht genau über-' sehen, doch scheint e- gleichzeitig auf Erhöhung des Armeestande- »nd auf A ruürung der östlichen Festungen abgesehen zu sei». In Metz «ud Gtraßburg find Erweiterungsbauten fett längerer Zeit im Zuge und wird jetzt allem Anscheine nach rastlos dahin ge- arbettet, die Werke z» armiren; da- Gleiche ssndet, wie unS au- Thionville berichtet wird, in allen Festungen an der Mosel und Maas statt, und endlose Wagenzüge befördern da- Material nach diesen Plätzen. Bezüglich der Erhöhung de- TrnppevstandrS und der Cvncentrirung ver Armee nach gewisse» Puncten hin circu- lire» vorläufig nur unverbürgte Gerüchte. * Leipzig, 18. April. 9m heutige» Tageblatt liest man die Anfrage, ov sich denn gar nicht- Ihn» läßt, daß man beim ge ringste« anschwkllendm Wasser nicht nach Schlevßig gehen ka»n? wowit jedenfalls gemeint ist, daß man etwa- gegen de» ange führte» Uebelftaud ihn» solle. Wir müsse» zwar verzichte«, dir
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